Mit der zum Jahresende auslaufenden gesetzlichen Bleiberechtsregelung
haben sich die Integrationsministerinnen und -minister der Länder auf
ihrer heutigen Konferenz in Hannover befasst. Sie begrüßten, dass die
Innenminister der Länder eine Evaluation der Bleiberechtsregelung bis
zum Ende des Sommers angekündigt haben. Berlins Innensenator Ehrhart
Körting hatte auf der Innenministerkonferenz am 5. Juni die Initiative
ergriffen und vorgeschlagen, dass auch diejenigen ein Bleiberecht
erhalten sollten, die sich ernsthaft und nachweislich um ihren
Lebensunterhalt bemühen.
Berlins Integrationssenatorin Knake-Werner unterstützt die Resolution
der ebenfalls in Hannover tagenden Integrationsbeauftragten der Länder.
Diese hatten sich auf Initiative der Länder Berlin, Brandenburg und
Nordrhein-Westfalen dazu verständigt, die Abschaffung der sogenannten
Kettenduldungen doch noch zu erreichen und den Flüchtlingen eine
realistische Integrationsperspektive zu geben.
Die Senatorin erklärt: "Eine wirksame Bleiberechtsregelung und die
Abschaffung der Kettenduldungen bleibt unser gemeinsames Ziel. Sozial
und wirtschaftlich integrierte langjährig Geduldete brauchen einen
gesicherten Aufenthaltstitel. Wir können diesen Menschen weder die
Folgen der Finanzkrise noch die Regelungen anlasten, die ihnen zuvor
den Zugang zum Arbeitsmarkt verschlossen haben. Wir müssen vielmehr
anerkennen, dass sie längst in Deutschland zu Hause sind und hier
bleiben wollen. Wenn wir ihnen kein Aufenthaltsrecht geben, werden sie
auch keine berufliche Perspektive entwickeln können.“
Die Integrationsbeauftragten der Länder empfehlen bei der Evaluation
der Bleiberechtsregelung folgende Prüfpunkte zu berücksichtigen:
- die Verlängerung der derzeitigen Regelung (die Aufenthaltserlaubnis
auf Probe, §104 a Aufenthaltsgesetz, ohne Nachweis der
Lebensunterhaltssicherung) über den 31.12.2009 hinaus,
- die Möglichkeit der Senkung der Anforderungen an die
Lebensunterhaltssicherung bei der weiteren Verlängerung der
Aufenthaltserlaubnis (§ 23 I Aufenthaltsgesetz);
- die Möglichkeit der Befreiung des Nachweises der
Lebensunterhaltssicherung für Studenten (entsprechend der Befreiung für
Auszubildende) und
-
die Möglichkeit der Erteilung eines Bleiberechts für Alte, Kranke und
behinderte Menschen auch bei Inanspruchnahme öffentlicher Mittel.