Benjamin Hoff
26.06.2009

Integrationsminister der Länder wollen Integrationsperspektiven für langjährig geduldete Flüchtlinge

Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales teilt mit

Mit der zum Jahresende auslaufenden gesetzlichen Bleiberechtsregelung haben sich die Integrationsministerinnen und -minister der Länder auf ihrer heutigen Konferenz in Hannover befasst. Sie begrüßten, dass die Innenminister der Länder eine Evaluation der Bleiberechtsregelung bis zum Ende des Sommers angekündigt haben. Berlins Innensenator Ehrhart Körting hatte auf der Innenministerkonferenz am 5. Juni die Initiative ergriffen und vorgeschlagen, dass auch diejenigen ein Bleiberecht erhalten sollten, die sich ernsthaft und nachweislich um ihren Lebensunterhalt bemühen.

Berlins Integrationssenatorin Knake-Werner unterstützt die Resolution der ebenfalls in Hannover tagenden Integrationsbeauftragten der Länder. Diese hatten sich auf Initiative der Länder Berlin, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen dazu verständigt, die Abschaffung der sogenannten Kettenduldungen doch noch zu erreichen und den Flüchtlingen eine realistische Integrationsperspektive zu geben.

Die Senatorin erklärt: "Eine wirksame Bleiberechtsregelung und die Abschaffung der Kettenduldungen bleibt unser gemeinsames Ziel. Sozial und wirtschaftlich integrierte langjährig Geduldete brauchen einen gesicherten Aufenthaltstitel. Wir können diesen Menschen weder die Folgen der Finanzkrise noch die Regelungen anlasten, die ihnen zuvor den Zugang zum Arbeitsmarkt verschlossen haben. Wir müssen vielmehr anerkennen, dass sie längst in Deutschland zu Hause sind und hier bleiben wollen. Wenn wir ihnen kein Aufenthaltsrecht geben, werden sie auch keine berufliche Perspektive entwickeln können.“

Die Integrationsbeauftragten der Länder empfehlen bei der Evaluation der Bleiberechtsregelung folgende Prüfpunkte zu berücksichtigen:
  • die Verlängerung der derzeitigen Regelung (die Aufenthaltserlaubnis auf Probe, §104 a Aufenthaltsgesetz, ohne Nachweis der Lebensunterhaltssicherung) über den 31.12.2009 hinaus,
  • die Möglichkeit der Senkung der Anforderungen an die Lebensunterhaltssicherung bei der weiteren Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis (§ 23 I Aufenthaltsgesetz);
  • die Möglichkeit der Befreiung des Nachweises der Lebensunterhaltssicherung für Studenten (entsprechend der Befreiung für Auszubildende) und
  • die Möglichkeit der Erteilung eines Bleiberechts für Alte, Kranke und behinderte Menschen auch bei Inanspruchnahme öffentlicher Mittel.


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