Benjamin Hoff
13.05.2009

Grußwort zur einjährigen Jubiläumsfeier der Berliner Beratungsstelle "Stop-Stalking"

Sehr geehrter Herr Ortiz-Müller,

sehr geehrte Frau Ministerin Zypries,

sehr geehrter Herr Glietsch,

sehr geehrter Herr Prof. Dr. Heinz,

sehr geehrte Gäste,

im Namen des Berliner Senats begrüße ich Sie zu dieser Jubiläumsveranstaltung anlässlich des einjährigen Bestehens der Stop-Stalking-Beratungsstelle, und danke den Veranstaltern für die Gelegenheit, als Schirmherr des Projektes und als Gesundheitsstaatssekretär von Berlin ein paar Worte an Sie zu richten.

Zunächst einmal möchte ich Herrn Ortiz-Müller und dem ganzen Projekt zum einjährigen Jubiläum gratulieren und Ihnen für Ihr Engagement danken. Denn die Rahmenbedingungen Ihrer Tätigkeit sind trotz verbesserter gesetzlicher Grundlagen nicht einfach:

Während in Ländern wie England, den USA und Australien schon seit einiger Zeit Forschung zum Phä­no­men Stal­king betrieben wird, mangelt es in Deutschland an Untersuchungen zum Stalking. Nach den bis­he­ri­gen Er­kennt­nis­sen ist aber davon aus­zu­ge­hen, dass auch in Deutsch­land eine ernst zu neh­men­de Zahl von Men­schen von Stal­king be­trof­fen ist. Dafür spricht u.a., dass nach einer Stu­die des Zen­tral­in­sti­tuts für see­li­sche Ge­sund­heit in Mann­heim 12% der un­ter­such­ten Be­völ­ke­rungs­stich­pro­be min­des­tens ein­mal im Leben Opfer von Stal­king ge­we­sen sind. Über die Zahl der Stalker liegen fast keine Untersuchungen vor, die Erkenntnisse über psychische Erkrankungen etc. sind unzureichend.

In Bremen begann, als Vorreitermodell in Deutschland, das Landeskriminalamt Ende der 90er Jahre mit der Einrichtung von fünf Stalkingbeauftragten. Alle Polizeibeamten der Polizei Bremen wurden entsprechend informiert und in die Thematik eingewiesen. Die Experten bei der Polizei und der Staatsanwaltschaft stellen im Fall der Fälle Kontakte zu Therapeuten, Psychiatern und der Justiz her, vermitteln Ansprechpartner für die Opfer, geben Tipps für den Umgang mit den Stalkern. In Bremen und Umzu sind Opferschutzeinrichtungen in das Hilfenetzwerk eingebunden.

Im Jahre 2007 trat das Ge­setz zur Straf­bar­keit be­harr­li­cher Nach­stel­lun­gen in Kraft, nachdem vorgehende gesetzlicher Regelungen sich als nicht ausreichend zum Schutz der Opfer erwiesen hatten.

Das Ge­setz sieht neben dem neuen Straf­tat­be­stand in § 238 des Straf­ge­setz­bu­ches auch eine Än­de­rung der Straf­pro­zess­ord­nung vor. So kann in schwer­wie­gen­den Fäl­len auch gegen ge­fähr­li­che Stal­king-​Tä­ter die Un­ter­su­chungs­haft an­ge­ord­net wer­den kann, wenn schwe­re Straf­ta­ten gegen Leib und Leben zu be­fürch­ten sind.

Nachdem 2007 das Anti-Stalking-Gesetz in Kraft trat, haben wurde hier in Berlin dieses höchst innovative Präventionsprojekt ins Leben gerufen, das ich als Referenzzentrum für ganz Deutschland mit entsprechender bundespolitischer Ausstrahlung sehe.

Mit dieser Beratungsstelle wurde ein bundesweit einzigartiger Ort geschaffen, an dem den potentiellen Tätern und denen, die die Schwelle zum Stalking bereits überschritten haben, geholfen wird – um die Opfer zu schützen.

Und wie die große Zahl an Hilfe-Anfragen zeigt, haben Sie mit diesem Angebot schon jetzt einen bedeutenden Beitrag zum Schutz vor psychischer und nicht zuletzt physischer Gewalt geleistet. Die Arbeit des Beratungsprojekts verdient sehr viel Anerkennung, die Ihnen heute zuteil wird!

Dieses Jubiläum soll – wie die Einladung erläutert – aber nicht nur zum feiern und gratulieren dienen, sondern auch zur Diskussion darüber, was getan werden kann und muss, „um der gesellschaftlichen Verbreitung des Stalking umfassend und wirksam zu begegnen“.

Unverzichtbar ist, dass diese Beratungsstelle ihre Arbeit fortführen muss. Sowohl die hohe Zahl an Ermittlungsverfahren gegen Stalker als auch die große Nachfrage bei Stop-Stalking zeigen, dass dieses Projekt unverzichtbar ist! Dazu gehört auch die wissenschaftliche Evaluation der Projekttätigkeit, die auch dazu dienen sollte, bestehende wissenschaftliche Lücken im Wissen über Stalking zu schließen.

Sowohl die Projekttätigkeit als auch die Evaluation bedürfen einer gesicherten Finanzierung.

Das Land Berlin ist im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten nicht in der Lage, diese Anstrengungen allein zu tragen. Ich habe mich deshalb an die Bundesministerien für Gesundheit, für Inneres und für Justiz mit der Bitte gewandt, die Tätigkeit der Beratungsstelle finanziell zu unterstützen und damit der bundesweiten Ausstrahlung dieses Projektes Rechnung zu tragen.

Ich würde mir wünschen, dass der Bund dieser Bitte des Landes Berlin Rechnung trägt und die heutige Veranstaltung dazu beiträgt, die finanzielle Perspektive der Beratungsstelle zu verbessern.

Ich würde mir darüber hinaus wünschen, dass Bußgelder, die in Berlin aber auch bundesweit von Gerichten aufgrund von Stalking verhängt werden, dieser Beratungsstelle zufließen und dieses Geld der strafprozessrechtlichen Ahndung der Prävention von weiteren Stalking-Taten zufließt.

Ich wünsche mir außerdem, dass möglichst viele Menschen über das Problem Stalking informiert werden, damit potentielle Fälle möglichst früh erkannt und den Betroffenen geholfen werden kann. Das heißt für alle, die darum wissen: informieren, aufklären, weiter sagen! In diesem Sinne werde auch ich als Gesundheits-staatssekretär und Schirmherr dieses Projektes mich weiter engagieren.

Ich wünsche Ihnen für Ihre Arbeit gutes Gelingen, uns eine gute Zusammenarbeit - und für heute eine schöne Feier, die Sie sich verdient haben! Denn bekanntermaßen soll, wer feste arbeitet, auch Feste feiern.

Vielen Dank.



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