Benjamin Hoff
01.05.2009

Novellierung des Verbraucherinformationsgesetzes

Antwort der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bärbel Holzheuer-Rothensteiner (DIE LINKE)

1. Wie bewertet der Senat die Veröffentlichungen sowohl von foodwatch e.V. als auch vom Verbraucher-zentrale Bundesverband e.V. (vzbv), in denen eine verbraucherfreundliche Novellierung des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) gefordert wird?

2. Hat sich der Senat mit foodwatch und/oder dem vzbv getroffen, um über die Kritik dieser Institutionen am VIG zu sprechen?

Zu 1. und 2.:

Der Senat beobachtet die Erfahrungsberichte der Verbände, der Verwaltungen und die ersten Gerichtsurteile zur Umsetzung des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) mit großer Aufmerksamkeit. Auch wenn jedes Gesetz gewisse Anlaufzeit braucht, zeigen sich jedoch Schwächen im Gesetz, auf die Berlin bereits in den Verhandlungen des Bundesrates über die BR-Drs. 273/07 u. a. durch einen Entschließungsantrag hingewiesen hat. So wurde u. a. ein sehr weitgefasster Begriff des „Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses“ in das Gesetz aufgenommen, der in dieser Form weder im Gesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG) oder im Umweltinformationsgesetz (UIG) enthalten ist.

Nach Veröffentlichung des foodwatch-Reportes über den Praxistest des Verbraucherinformationsgesetzes fand auf Einladung des Staatssekretärs Dr. Hoff bereits Anfang Januar 2009 ein Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern der Organisation foodwatch e.V. zu möglichen Änderungserfordernissen im VIG statt.

Das Land Berlin beteiligt sich zudem in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu Evaluierung des VIG.

3. Beabsichtigt der Senat, im Rahmen des Vorsitzes des Landes Berlin in der Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) mit anderen Ländern über eine entsprechende Novelle zu sprechen bzw. wird er eine solche Novelle selbst initiieren und in den Bundesrat einbringen?

4. Sofern der Senat entsprechend Ziffer 2 tätig wird, welche Veränderungen am Verbraucherinformationsgesetz möchte er vornehmen?

Zu 3. und 4.:

Innerhalb der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz wurde ein Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbraucherinformationsgesetzes erarbeitet. Derzeit wird in Gesprächen mit anderen Ländern die Bereitschaft zur länder-übergreifenden Einbringung einer solchen Bundesratsinitiative eruiert. Es wird angestrebt, eine entsprechende Bundesratsinitiative vor der Sommerpause in den Bundesrat einzubringen.

Mit der einzubringenden Bundesratsinitiative soll basierend auf den seit Inkrafttreten des Verbraucherinformationsgesetzes gesammelten Erfahrungen, aber auch basierend auf den Erfahrungen mit dem Umweltinformationsgesetz (UIG) vom 22. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3704) der Anspruch auf Zugang zu Verbraucherinformationen auf Antrag genauer ausgestaltet und die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher insgesamt gestärkt werden. Dazu werden im Wesentlichen die Informationsrechte der Bürgerinnen und Bürger sowie die Auskunftspflichten der Unternehmen und Behörden, die im UIG geregelt sind, auf das Verbraucherinformationsgesetz übertragen und die informations-pflichtigen Stellen auch zur aktiven Verbreitung von Verbraucherinformationen verpflichtet.



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