1. Wie viele gefälschte Rezepte wurden von 2004 bis 2008 durch die Berliner Kriminalpolizei sichergestellt
und wie viele davon waren Tilidin-„Verschreibungen“ (bitte pro Jahr ausweisen)?
Zu 1.: Im Jahr 2008 wurden insgesamt 2.397 Ermittlungsverfahren zum Deliktsfeld „Rezeptfälschungen“ statistisch erfasst, wovon sich insgesamt 2.091 auf tilidinhaltige Arzneimittel bezogen.
Für das Jahr 2004 liegen der Polizei keine gesonderten statistischen Erfassungen zum Deliktsfeld der „Rezeptfälschungen“ vor. Für das Jahr 2005 ergab eine Auswertung von Rezeptfälschungsdelikten eine Gesamtzahl von ca. 2.060 Ermittlungsverfahren, für das Jahr 2006 von ca. 2.000 und für das Jahr 2007 von ca. 2.480 Ermittlungsverfahren. Da in den Jahren 2005 bis 2007 noch keine exakte Erfassung der ausschließlich auf tilidinhaltige Arzneimittel bezogenen Rezeptfälschungen erfolgte, kann deren Anteil nur geschätzt werden; er lag bei ca. 95%.
2. Gibt es eine Erhebung darüber, wie viele Gewalttaten in Berlin durch welche Altersgruppen unter Einwirkung von Tilidin begangen wurden? Wenn nein, warum nicht?
3. Wenn ja, wie sehen hier die Zahlen der letzten 4 Jahre aus?
Zu 2. und 3.: Bislang gibt es keine abgeschlossene Erhebung. Seit Oktober 2008 werden jedoch für die Dauer eines Jahres detailliertere Daten zum Komplex Tilidin erhoben. Ergebnisse liegen noch nicht vor. Angaben zu Altersgruppen der Beschuldigten werden nicht erfasst.
4. Was ist aus den Ankündigungen der Justizsenatorin aus 2007 und 2008 geworden, Lösungsstrategien gegen den Missbrauch von Tilidin in der Justizministerkonferenz besprechen zu wollen sowie Vorschläge für gemeinsame Initiativen auf Bundesebene vorzubereiten?
5. Aus welchen Gründen sind evtl. besprochene Lösungen bis jetzt immer noch nicht in Sicht?
6. War eine Berliner Bundesratsinitiative gegen den Missbrauch von Tilidin jemals Gegenstand einer Senatsdiskussion oder eines Senatsbeschlusses? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche Beschlüsse liegen vor?
Zu 4., 5. und 6.: Eine Entscheidung über eine betäubungsmittelrechtliche Umstufung von Tilidin-/Naloxon-haltigen Kombinationen setzt eine Abwägung zwischen der adäquaten schmerztherapeutischen Versorgung der Bevölkerung einerseits und dem Ausmaß und der Schwere des Missbrauchsgeschehens andererseits voraus. Bereits im Jahre 2007 hatte sich der Sachverständigenausschuss nach § 1 Abs. 2 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) gegen eine betäubungsmittelrechtliche Umstufung von Tilidin/Naloxon-Kombinationen ausgesprochen.
Inzwischen hat es auf verschiedenen fachlichen und politischen Ebenen einen intensiven Informations- und Gedankenaustausch zur Problematik Tilidin gegeben. Es hat sich dabei gezeigt, dass die fachliche Einschätzung der Länder derzeit weder hinsichtlich der dort vorliegenden Informationen zu Ausmaß und Schwere des Missbrauchsgeschehens, noch hinsichtlich der Frage der zukünftigen betäubungsmittelrechtlichen Einordnung von Tilidin/Naloxon-Kombinationen einheitlich ist. Der Senat sieht daher derzeit für eine erfolgreiche Bundesratsinitiative keine Grundlage.
7. Gibt es gemeinsame Abstimmungen für Aktionen gegen den Missbrauch von Tilidin zwischen den zuständigen Senatsverwaltungen Justiz, Gesundheit und Jugend? Wenn ja, welche, wenn nein, warum nicht?
Zu 7.: Es besteht eine Arbeitsgruppe unter Federführung der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, an der die Senatsverwaltungen für Inneres und Sport, für Justiz sowie das Landeskriminalamt beteiligt sind. Sie koordiniert sämtliche Maßnahmen zur Schaffung einer gesicherten Datenbasis und Aufhellung des bestehenden Dunkelfeldes in Berlin. Zu diesen Maßnahmen zählen auch Erhebungen in den Justizvollzugsanstalten. Hierzu wurden im Zeitraum von Juni bis Dezember 2008 Urinkon-trolluntersuchungen angeordnet, die im Erwachsenenbereich lediglich zu ganz vereinzelten positiven Befunden auf Tilidin führten. In der Jugendstrafanstalt wurden bei insgesamt 3.196 Urinkontrolluntersuchungen auf Cannabinoide, Tilidin, Opiate/Cocain, Benzodiazepine sowie den Verdacht auf irreguläre Verdünnung insgesamt 499 positive Befunde (= 15,61%) erhoben. In 81 Proben (= 2,53%) beruhte der positive Befund auf der Einnahme von Tilidin, ohne dass eine ärztliche Verordnung festgestellt werden konnte.
Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz führt zurzeit ergänzend eine Umfrage zum Missbrauch von Tilidin bei den Berliner Drogenberatungsstellen und Therapieeinrichtungen sowie in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung bei den substituierenden Ärzten durch.
8. Was plant der Senat für die Zukunft, um den Missbrauch von Tilidin in Berlin wirksam einzudämmen?
Zu 8.: Der Senat wird weiter versuchen, eine gesicherte Datenbasis zu erlangen. Sowohl die zuständigen Stellen bei der Polizei als auch der Justiz sind bezüglich der Delikte im
Zusammenhang mit dem Medikament Tilidin sensibilisiert. Darüber hinaus versucht der Senat durch Information und Aufklärung über die Risiken dieser Substanz bei nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch zu informieren. Die Fachstelle für Suchtprävention im Land Berlin hat dazu ein mehrsprachiges Informationsblatt erarbeitet, das an gefährdete Betroffene und ihr Umfeld herausgegeben wird. Im Verantwortungsbereich der für Jugend zuständigen Senatsverwaltung liegt der Schwerpunkt der Aktivitäten vor allem in Angeboten des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes gem. § 14 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Präventive Maßnahmen zur Befähigung junger Menschen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen, schließen ein, Eltern und andere Erziehungsberechtigte in Bezug auf den Missbrauch von „Tilidin“ besser zu informieren. Darüber hinaus wird in der Zuständigkeit der Bezirke und im Rahmen gemeinsamer Kontrollen der Jugend- und der Ordnungsämter und ggf. der Polizei zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes in Freizeit- und gastronomischen Einrichtungen dem Problem des missbräuchlichem Konsums von „Tilidin“ erhöhte Aufmerksamkeit gewidmet.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat auf die Initiative Berlins die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) gebeten, die Apotheker auf die Missbrauchsproblematik hinzuweisen und sie zu bitten, auf Rezeptfälschungen zu achten. Den Apotheken in Berlin ist die Problematik durch wiederholte Warnungen der Apothekerkammer und des Apothekerverbandes bekannt. Sie sind bei Vorlage entsprechender Verschreibungen besonders aufmerksam, zumal sie sowohl von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, als auch durch die Berliner Polizei dezidiert über die Tilidin Problematik insgesamt, das Erkennen von Rezeptfalsifikaten sowie die Notwendigkeit der Meldung von Rezeptfälschungen in Kenntnis gesetzt wurden.
Über weitere Schritte wird der Senat nach Auswertung der Datenlage entscheiden.