1. Welche Maßnahmen zum Lärmschutz sollen 2009 und 2010 im Rahmen des Konjunkturpakets II für 15 Millionen Euro umgesetzt werden?
Zu 1.:
Es ist beabsichtigt, die im Rahmen des Konjunkturpakets II für die Lärmsanierung an Straßen zur Verfügung stehenden Finanzmittel für eine aus Lärmschutzgründen not-wendige Sanierung von Fahrbahnoberflächen und zur Förderung passiver Schall-schutzmaßnahmen (Einbau von Schallschutzfenstern) zu verwenden.
2. Welche im Lärmaktionsplan benannten Maßnahmen sollen aus den nun zur Verfügung stehenden Mitteln finanziert werden?
Zu 2.:
In den Konzeptgebietsberichten (Materialienband zum Lärmaktionsplan) ist eine Reihe von Maßnahmeempfehlungen zur Fahrbahnsanierung enthalten, wegen fehlender Finanzmittel wurde die Maßnahmenumsetzung zurückgestellt. Zudem wurden durch Abfrage bei den Bezirken weitere notwendige Fahrbahnsanierungsmaßnahmen in den noch nicht detailliert untersuchten Bereichen identifiziert.
Auch die Förderung passiver Schallschutzmaßnahmen wird im Lärmaktionsplan als Maßnahme für Straßen benannt, an denen aufgrund der verkehrlichen Bedeutung keine oder keine ausreichenden anderen Maßnahmen zur Lärmminderung möglich sind; auch diese Maßnahme steht im Lärmaktionsplan unter einem Finanzierungsvorbehalt.
3. Nach welchen Kriterien hat hier eine Priorisierung stattgefunden?
Zu 3.:
Grundsätzlich sind bei der Festsetzung von Maßnahmen die Rahmenbedingungen des Konjunkturprogramms II zu beachten.
Hinsichtlich einer Prioritätensetzung bei der Sanierung von Fahrbahnoberflächen wurden folgende Kriterien beachtet:
Ø Höhe der Lärmbelastung
Ø Anwohnerbetroffenheit
Ø Erreichbare Lärmminderung
Eine Förderung passiver Schallschutzmaßnahmen kommt nur für Straßen in Betracht, die eine sehr hohe Verkehrslärmbelastung aufweisen und für die im Lärmaktionsplan bereits festgestellt wurde, dass keine, bzw. keine ausreichenden anderen Lärmminderungsmaßnahmen möglich sind.
4. Welche Maßnahmen sind darüber hinaus zur Lärm-minderung entlang des Hauptstraßennetzes geplant?
5. Wie und in welchem Zeitrahmen sollen diese Maßnahmen umgesetzt werden?
Zu 4. und 5.:
Der Senat hat am 20. Januar 2009 den Lärmaktionsplan Berlin beschlossen. Mit der Drucksache 16/2079 vom 23.1.2009 hat das Abgeordnetenhaus diese Vorlage zur Kenntnisnahme erhalten. In den dazugehörenden Anlagen 3 und 4 sind tabellarisch die Maßnahmen aufgelistet, die in Berlin bis zum Jahr 2012 in einer ersten Stufe umgesetzt werden. Darüber hinaus wird in der Anlage 2 (Materialienband zum Lärmaktionsplan) eine Vielzahl weiterer Maßnahmen benannt. Diese mittel- bis langfristigen Maßnahmen der Stufe 2 stehen unter umfangreichen Vorbehalten und bedürfen noch der differenzierten Prüfung, insbesondere unter verkehrlichen Aspekten.
6. Welche bestehenden und neuen Tangentialverbindungen sollen im Zusammenhang mit dem Lärmaktionsplan ausgebaut werden?
Zu 6.:
Der Lärmaktionsplan sieht keinen Aus- oder Neubau von Tangentialverbindungen vor.
Es werden aber die geplanten Straßennetzergänzungen in die Maßnahmenplanung einbezogen. Ziel ist die durch die Netzergänzung beabsichtigte verkehrliche Entlastungen im Bestandsnetz durch geeignete Maßnahmen sicher zu stellen (z. B. verkehrliche Entlastung des Ortsteils Oberschöneweide durch Bau der Süd-Ost-Verbindung).
7. Welche kapazitätsreduzierenden Maßnahmen sind in den zu entlastenden Straßen geplant? Welche Straßen sollen durch diese Maßnahmen entlastet werden?
Zu 7.:
Im Rahmen der kurzfristigen Maßnahmen des Lärmaktionsplanes werden kapazitätsreduzierende Maßnahmen, z. B. durch Verringerung der Fahrspuranzahl, lediglich an Straßen getestet, in denen für den motorisierten Verkehr höhere Kapazitäten angeboten werden als für die Abwicklung des vorhandenen Verkehrs notwendig ist. Dieses betrifft Abschnitte der Brandenburgischen Straße, der Dudenstraße, der Prinzenallee und der Drontheimer Straße. Die Maßnahmenumsetzung wird durch umfangreiche Untersuchungen begleitet und es werden sowohl die verkehrlichen wie auch die umweltseitigen Auswirkungen ermittelt.
Die im Materialienband enthaltenen Maßnahmeempfehlungen (mittelfristige Maßnahmen ab 2012) stehen – wie bereits erwähnt – unter entsprechenden Prüfvorbehalten und sind im weiteren Verfahren insbesondere unter Berücksichtigung der verkehrlichen Aspekte zu prüfen.
8. In welchen Straßen sollen geschwindigkeitsdämpfende Maßnahmen zur Verringerung der Durchfahrtsattraktivität vorgenommen werden? Welche Konsequenzen wird dies für die Funktionstüchtigkeit des gesamten Netzes haben?
Zu 8.:
Die kurzfristigen Maßnahmen des Lärmaktionsplanes enthalten Geschwindigkeitsreduzierungen nur für Straßen, die nicht Bestandteil des übergeordneten Hauptstraßennetzes sind. Auswirkungen auf die Funktionstüchtigkeit des gesamten Netzes sind nicht zu erwarten.
9. In welchen Bereichen sollen Durchfahrtsverbote für die besonders lärmintensiven Lkw-Verkehre eingerichtet werden? Welche Konsequenzen hat dies für angrenzende Wohngebiete?
10. Welche Konsequenzen haben Durchfahrtsverbote für die Wirtschaftsverkehre?
11. Wie sollen die notwendigen Verkehrsbeziehungen für die Wirtschaftsverkehre in dieser Stadt sichergestellt werden, wenn an einzelnen Stellen Durchfahrtsverbote geplant sind?
Zu 9. bis 11.:
Im Lärmaktionsplan ist dargestellt, dass die Möglichkeiten für die Verlagerung von Lkw-Verkehren aufgrund der nutzungsgemischten Stadtstruktur sehr begrenzt sind. Ein Lkw-Durchfahrverbot ist ganztägig lediglich für die Herthastraße im Bezirk Neukölln in Ergänzung des bereits bestehenden Lkw-Fahrverbots in der Silbersteinstraße vorgesehen. Zudem ist ein auf den Nachtzeitraum begrenztes Lkw-Fahrverbot für die Weißenburger Straße im Bezirk Spandau vorgesehen.
In beiden Fällen bestehen geeignete Alternativrouten im Hauptstraßennetz, so dass weder eine Verdrängung in die Wohngebiete noch negative Folgen für den Wirtschaftsverkehr zu erwarten sind.
Die Sicherstellung der für den Wirtschaftsverkehr notwendigen Verkehrsbeziehungen stellt im Übrigen einen wesentlichen Belang bei der Maßnahmenprüfung dar.