1. Ist dem Senat bewusst, dass auch Havel und Spree, sowie alle anderen Berliner Gewässer nach Definition der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) im Einzugsgebiet der Elbe liegen? Wenn ja, wie begründet der Senat, dass es in Hamburg, Dresden und Magdeburg Informationsveranstaltungen der Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGG-Elbe) zum Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm gab bzw. gibt aber in Berlin eine solche Veranstaltung nicht stattfindet?
Zu 1.:
Das Land Berlin ist seit deren Gründung Mitglied der Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGG Elbe) und arbeitet gleichberechtigt in allen ihren Entscheidungs- und Arbeitsgremien für die Wasserbewirtschaftung des Flusseinzugsgebietes Elbe. Neben den Aktivitäten der einzelnen Bundesländer führt die FGG Elbe drei zentrale Veranstaltungen zur Begleitung des Anhörungsprozesses durch. Auf den Veranstaltungen werden neben den das gesamte Elbe-Einzugsgebiet betreffenden überregionalen wasserwirtschaftlichen Fragestellungen auch regionalspezifische Maßnahmenschwerpunkte des Unter- (Veranstaltung in Hamburg), Mittel- (Magdeburg) und Oberlaufes (Dresden) des Flusses vorgestellt. Dementsprechend wird ein/e Vertreter/in des Landes Berlin auf der Veranstaltung am 23.04.2009 in Magdeburg über die Berliner Planungen referieren. Darüber hinaus sind die Länder Sachsen-Anhalt und Brandenburg mit Referenten in Magdeburg vertreten.
Dass die FGG Elbe darüber hinaus keine vierte zentrale Veranstaltung in Berlin plant, ist aus Sicht des Senats nicht zu beanstanden.
2. Plant der Senat im Rahmen der bis 22. Juni 2009 laufenden formalen Anhörung zum Entwurf des Bewirtschaftungsplans/Maßnahmenprogramms eine eigene öffentliche Informationsveranstaltung in Berlin? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?
5. Wie will der Senat für zukünftige Maßnahmen im Gewässerschutz und die damit verbundenen Kosten öffentliche Akzeptanz erreichen, wenn er gleichzeitig das (zudem auch von der EU geforderte) Instrument der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der formalen Anhörung von Maßnahmenplänen ignoriert?
Zu 2. und 5.:
Der Senat sieht die Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie als kontinuierlichen Prozess und beschränkt die Beteiligung der Öffentlichkeit nicht formal auf den Zeitraum der Anhörung zum Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm. Es fanden und finden zahlreiche Veranstaltungen statt, in denen Behörden, Verbände, Verwaltungen, Öffentlichkeit und Politik über die Maßnahmenplanung in Berlin informiert und in diese einbezogen werden. Eine gesonderte Informationsveranstaltung für die Öffentlichkeit zu der laufenden Anhörung ist nicht geplant und aus Sicht des Senats auch nicht erforderlich.
3. Mit welchen Maßnahmen hat der Senat die in Artikel 14 der EG-Wasserrahmenrichtlinie geforderte breite Information der Öffentlichkeit über die Anhörung und die Möglichkeit der schriftlichen Stellungnahme zum Bewirtschaftungsplan/Maßnahmenprogramm umgesetzt?
Zu 3.:
Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie regelt im Artikel 14, dass ihre Umsetzung unter Beteiligung der Öffentlichkeit geschieht. Die rechtliche Umsetzung in Deutschland ist im Wasserhaushaltsgesetz §§ 36 und 36b sowie im Berliner Wassergesetz § 2d geregelt.
Danach mussten Entwürfe des Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenprogramms spätestens zum 22. Dezember 2008 veröffentlicht und der Öffentlichkeit, einschließlich den Nutzern/innen, zugänglich gemacht werden, damit diese Stellung nehmen können.
Die für die Wasserwirtschaft zuständige Senatsverwaltung hatim Amtsblatt für Berlin, Ausgabe 19. Dezember 2008 bekannt gemacht, zeitgleich die zentralen Dokumente und entsprechende Informationen auf ihren Internetseiten eingestellt, sowie am 2.1.2009 eine entsprechende Pressemitteilung herausgegeben.
4. Warum erfolgt die Auslegung der Dokumente ausschließlich in der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz und nicht auch zusätzlich in den Bezirken oder auch an anderen dezentralen bürgernahen Orten?
Zu 4.:Die Auslegung der Dokumente an dem in der Stadt zentral gelegenen Dienstsitz der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz ist durchaus bürger-nah und zumutbar. Der Zugang zu den Unterlagen ist über einen Zeitraum von sechs Monaten an fünf Arbeitstagen pro Woche jeweils für sechs bzw. neun Stunden möglich. Innerhalb dieser Zeitfenster stehen Mitarbeiter/innen für Nachfragen und Erläuterungen direkt zur Verfügung. Für die Auslegung an weiteren Orten wird kein Bedarf gesehen, zumal dies zusätzliche materielle und personelle Ressourcen binden würde. Es wird eingeschätzt, dass der überwiegende Teil der Interessierten sich im Internet informiert. Für die Internetseiten der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz zur Wasserrahmenrichtlinie liegt folgende Zugriffsstatistik vor: 12/2008: 459, 01/2009:769, 02/2009: 443.
6. Wann und in welcher Form wird der Senat das Parlament und die Öffentlichkeit über die konkreten Maßnahmen für Berlin informieren, mit denen der in der EG-Wasserrahmenrichtlinie geforderte gute ökologische und chemische Zustand der Berliner Gewässer bis 2015 erreicht werden soll?
Zu 6.:
Der Senat wird in Kürze dem Abgeordnetenhaus von Berlin in Form einer Mitteilung zur Kenntnisnahme berichten. Grundlage wird ein Papier sein – der so genannte C-Bericht zum Maßnahmenprogramm Berlin – das die unter Berücksichtigung der finanziellen und personellen Möglichkeiten im ersten Bewirtschaftungsplanzeitraum geplanten Maß-nahmen darstellt und auch der Öffentlichkeit über die Internetseiten der Senatsverwal-tung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, sowie durch Auslegung und Ver-sand der Druckversion zugänglich gemacht wird.