Benjamin Hoff
01.04.2009

Senatorin Knake-Werner begrüßt Entscheidung des Arbeitsgerichtes: Dumpinggewerkschaften nicht tariffähig

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Die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) ist nicht tariffähig. Das hat das Arbeitsgericht Berlin heute entschieden. Die Tarifverträge, welche die Tarifgemeinschaft für die Zeitarbeit abgeschlossen hat, sind daher ungültig. Die Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin stellt klar, dass Organisationen wie die CGZP, die Vereinbarungen mit der Arbeitgeberseite nur abschließen, um dieser bei der Absenkung ansonsten geltender gesetzlicher Beschäftigungsstandards gefällig zu sein, keine Gewerkschaften im tarifrechtlichen Sinn sind und daher auch keine wirksamen Tarifverträge abschließen können.

Arbeitssenatorin Heidi Knake-Werner: "Das ist ein großer Erfolg für die Beschäftigten in der Zeitarbeit und stärkt die Tarifautonomie und die Vertretungsmacht der tariffähigen Gewerkschaften. Denn sie müssen nicht weiter befürchten, dass arbeitgebernahe Scheingewerkschaften die Tarife unterlaufen. Die Beschäftigten der Branche können so in Zukunft vor sittenwidrigen Löhnen und Arbeitsbedingungen geschützt werden."

Die Tarifgemeinschaft christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) ist laut der Entscheidung des Arbeitsgerichtes im Bereich der Zeitarbeit nicht durchsetzungsfähig genug und daher keine tariffähige gewerkschaftliche Organisation. Deshalb können Betriebe die Tarifverträge der CGZP zukünftig nicht mehr dazu nutzen, die von ihnen entliehenen Beschäftigten schlechter zu bezahlen als die Stammbelegschaft. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz erlaubt durch eine Öffnungsklausel vom Gleichbezahlungsgrundsatz abweichende Tarifverträge.

Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Die CGZP war im Anschluss an das Inkrafttreten des Gebots der Gleichbehandlung von Zeitarbeitskräften mit der Stammbelegschaft zum 1.Januar 2003 durch zahlreiche Tarifabschlüsse auf sehr niedrigem Niveau in die Kritik geraten. Ihr wird vorgeworfen, statt die Interessen der Arbeitnehmerschaft zu vertreten, Gefälligkeitstarifverträge zugunsten der Arbeitgeberseite abzuschließen. Nachdem bisherige Gerichtsverfahren nicht zu einer Klärung geführt hatten, hatten die oberste Arbeitsbehörde des Landes Berlin und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di - Bundesvorstand - am 17. Oktober 2008 einen Antrag auf Feststellung der Tarifunfähigkeit der CGZP beim Arbeitsgericht Berlin gestellt, um zu einer Klärung beizutragen.


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