30.07.2008
Nichtraucherschutz wird in Zukunft eine europaweite Frage sein
Benjamin-Immanuel Hoff (Die Linke) plädiert für rauchfreie Eckkneipenkultur
Der
Berliner Gesundheitsstaatssekretär Benjamin-Immanuel Hoff (Die Linke)
hatte im Rauchverbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht auf ein
Urteil zugunsten des Gesundheitsschutzes gehofft. Er rechne damit, dass
es mittelfristig eine europaweite Diskussion über den
Nichtraucherschutz geben werde, sagte er im Vorfeld der Entscheidung.
Hanns Ostermann:
So schwer es ihnen gefallen ist - Raucher haben sich mittler-weile bei
uns daran gewöhnt: Es darf längst nicht mehr überall gequalmt werden.
Das grundsätzliche Rauchverbot in Gaststätten und öffentlichen Gebäuden
gilt inzwi-schen bundesweit, auch wenn sich einzelne Länder
Schlupflöcher gelassen haben, Ausnahmeregelungen. Die Probleme sind
damit noch längst nicht vom Tisch. Was ist mit den Eckkneipen, deren
Raum zu klein ist, um einen getrennten Raucher- und Nichtraucherbereich
einzurichten? Meine Gäste wollen Bier, und dazu gehört die Zi-garette,
argumentiert eine Kneipenbesitzerin in Berlin. Sie beklagt einen
immensen Umsatzverlust und auch darum wird es heute vor dem
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gehen. Sind die Umsatzeinbußen
zumutbar? Am Telefon von Deutschland-radio Kultur ist jetzt Dr.
Benjamin-Immanuel Hoff von der Linken, in Berlin Staatssek-retär für
Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz. Guten Morgen, Herr Hoff!
Benjamin-Immanuel Hoff: Schönen guten Morgen!
Ostermann:
Ich bin sicher, meint ein Berliner Verwaltungsrechtler und Professor an
der Humboldt-Universität: Das Rauchverbot für kleine Kneipen wird heute
gekippt. Würden Sie bei einer Wette gegenhalten?
Hoff: Ich wette nur, wenn ich 100 Prozent sicher bin, das bin ich in dem Fall nicht, auch wenn ich guter Hoffnung bin.
Ostermann: Sie sind guter Hoffnung, dass sich Karlsruhe wie ausspricht?
Hoff:
Ich hoffe, dass sich Karlsruhe für den Gesundheitsschutz ausspricht,
das heißt also in der Güteabwägung zwischen wirtschaftlicher Freiheit
und dem Gesund-heitsschutz dem Gesundheitsschutz den Vorrang gibt.
Ostermann:
Nun gibt es aber Indizien dafür, dass Karlsruhe möglicherweise die
wirtschaftliche Betätigungsfreiheit favorisiert, denn eine Eckkneipe
lohnt sich ja nicht mehr, wenn die Gäste wegbleiben. Und auf der
anderen Seite haben Nichtraucher ja schon jetzt die Möglichkeit, eine
andere Kneipe zu wählen, nicht in die Eckkneipe zu gehen. Warum hat das
Land Berlin nicht längst reagiert wie Rheinland-Pfalz oder Sachsen?
Hoff:
Wir haben im Unterschied zu Rheinland-Pfalz, Sachsen und anderen
Ländern eine Übergangsfrist vom 1. Januar bis zum 1. Juli in unserem
Gesetz festgeschrieben gehabt, um den Gaststätten die Möglichkeit zu
geben, sich umzustellen, und deshalb sind wir, anders als in anderen
Ländern, von bestimmten Landesverfas-sungsgerichtsurteilen - in
Anführungsstrichen - verschont geblieben. Das heißt, es gab bei uns
keine Landesverfassungsgerichtsurteile, die quasi einen einstweiligen
Rechtsschutz in Angriff genommen haben, um Kneipen vor dem Niedergang
zu be-wahren. Bei uns gab es diese Übergangsfrist, gerade um
Umstellungsmöglichkeiten auch zu schaffen, da waren wir anderen Ländern
voraus und wir sind jetzt natürlich auch gespannt, wie die
Karlsruhe-Entscheidung ausgeht. Ich gebe, wie gesagt, kein Votum ab,
weil man sich damit auf der Ebene der Spekulation bewegt. Ich würde
mich freuen, wenn ein umfassender Nichtraucherschutz in Deutschland
sich durch eine solche Verfassungsgerichtsentscheidung durchsetzen
könnte, wie wir es in anderen Ländern ja auch haben.
Ostermann: Und damit gehen möglicherweise 70.000 Kneipen in Deutschland pleite.
Hoff:
Ich glaube nicht, dass 70.000 Kneipen in Deutschland pleitegehen. Wir
haben eine Eckkneipenkultur, die ist auch wichtig, das sehe ich völlig
ein, aber es spricht auch nichts dagegen, dass wir in wenigen Jahren
uns an eine Normalität gewöhnt haben, in der auch in Eckkneipen die
Menschen draußen rauchen und drinnen ihre Berliner Weiße oder ihr
Herrengedeck zu sich nehmen. Das, finde ich, ist nicht unvorstellbar
und insofern halte ich 70.000 niedergehende Einraumkneipen für eine zu
hohe Zahl. Ich finde aber, dass wir uns über die Wirtschaftsförderung,
auch gerade dieser kleinen Gaststätten, Gedanken machen müssen.
Ostermann: Das bedeutet was? Woran denken Sie da konkret?
Hoff:
Ich denke beispielsweise daran, dass wir gemeinsam mit dem
Gaststätten-verband und den Industrie- und Handelskammern und den
entsprechenden Wirtschaftsverwaltungen darüber nachdenken müssen, wie
man insgesamt die wirtschaftliche Situation so einer kleinen Kneipe
beispielsweise bei Investitionen etc. unterstützen kann, denn die
Eckraumkneipen stehen - Mehrwertsteuererhöhung etc., angezogene Preise
- unter wirtschaftlichem Druck. Damit müssen wir uns
auseinandersetzen, da ist das Nichtraucherschutzgesetz ein Bestandteil
davon, aber ich glaube noch nicht mal, dass es in allen Punkten der
wesentliche Teil ist. Die kleinen Restaurants stehen insgesamt unter
Druck und damit muss man sich wirtschaftspolitisch auseinandersetzen,
das heißt aber nicht, dass wir einen wichtigen Gesundheitsschutz wie
das Nichtraucherschutzgesetz deswegen reduzieren sollten - es sei denn,
das Verfassungsgericht schreibt es uns vor.
Ostermann:
Ich denke, viele sind inzwischen vom Nichtraucherschutz überzeugt und
trotzdem ist doch die Frage: Ich habe die Wahl zwischen einer
Nichtraucher-kneipe, ich stelle mir das mal so vor, und einer
Raucherkneipe. Es hindert sie doch überhaupt nicht daran, in eine
Nichtraucherkneipe zu gehen, aber den anderen die Möglichkeit zu
lassen, dort zum Bier, wie es die Klägerin will, zum Bier die Zigarette
zu rauchen.
Hoff: Ich glaube,
dass wir diese Fragestellung im Gespräch, über die heute das
Verfassungsgericht abschließend entscheiden wird, auch nicht
abschließend werden diskutieren können. Wir sagen, wir wollen einen
umfassenden Gesundheitsschutz, weil der uns wichtig ist. Die kleinen
Gaststätten sagen, es gibt natürlich die Wahlfreiheit, wir meinen,
dass es trotzdem gute Gründe gibt, aus übergeordneten,
gesund-heitlichen, auch gesundheitsökonomischen Gründen, auf einen
verstärkten Nichtrau-cherschutz zu setzen, auch dafür Sorge zu tragen,
dass es in diesen Gaststätten ei-nen Anreiz gibt, insgesamt weniger zu
rauchen. Das sind Aspekte, die wir im Nicht-raucherschutzgesetz
verankert haben mit einer breiten Zustimmung der Bevölkerung, und
insofern geht es hier glaube ich auch um ein Wertverständnis in der
Frage, was ist mir wichtig? Und das wird heute das Verfassungsgericht
in einer kleinen Facette entscheiden.
Ostermann:
Fest steht auch ohne das Karlsruher Urteil: Man braucht inzwischen so
etwas wie eine Landkarte, wo darf ich was, denn die einzelnen
Bundesländer ha-ben die unterschiedlichsten Regelungen. Zeigen sich
hier nicht grundsätzlich die Nachteile des Föderalismus?
Hoff:
Ich bin ein großer Fan davon, dass Länder eigene Regelungen treffen
können. Ich würde mir aber auch wünschen, dass der Bund an der ein
oder anderen Stelle, auch wenn es mal problematisch ist und er es
könnte, sagt: Hier regele ich was. Das hat der Bund versäumt beim
Nichtraucherschutzgesetz. Ich würde mich freuen, wenn das
Verfassungsgericht einen Hinweis an die Bundesregierung gibt, zu sagen,
hier wäre eine bundeseinheitliche Regelung sinnvoll.
Ostermann: Wann wird sich möglicherweise Brüssel mit diesen Problemen b-schäftigen beziehungsweise der Europäische Gerichtshof?
Hoff:
Das kann ich Ihnen, ehrlich gesagt, nicht sagen. Wir haben die Frage
geprüft: Wenn eine EU-Verfassung durchkommen würde, beispielsweise die
Iren dem also mal zustimmen würden - würde es dafür dann beispielsweise
eine bessere Voraus-setzung für eine europaweite Regelung geben? Das
sieht die EU-Verfassung leider durch das, was uns die Kollegen aus
Brüssel sagen, nicht vor. Ich denke aber, dass wir in langer Frist auch
europaweit die Diskussion über Nichtraucherschutz haben werden, weil
der Nichtraucherschutz wird keine nationale Frage einzelner Länder wie
Italien, Deutschland oder so sein, sondern es wird mittelfristig eine
europaweite Fragestellung sein.