Benjamin Hoff
30.03.2009

Alkoholisierte Jugendliche in Berlin

Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Peter Trapp (CDU)

1. Wie hoch war im Jahr 2008 die Zahl der Jugendlichen, die im alkoholisierten Zustand in Berlin aufgegriffen wurden?

Zu 1.:

Im Jahr 2008 wurden durch die Berliner Polizei 1.209 alkoholisierte Kinder und Jugendliche aufgegriffen.

2. Wurden im Jahr 2008 Jugendliche mehrmals alkoholisiert aufgegriffen und wenn ja, in wie vielen Fällen?

3. Wurden von den im Jahr 2008 aufgegriffenen alkoholisierten Jugendlichen bereits einige im Jahr 2007 aufgegriffen und wenn ja, in wie vielen Fällen?

Zu 2. und 3.:

Die Fragen können von der Polizei nicht beantwortet werden.

Bei der Berliner Polizei bearbeitet das Landeskriminalamt (LKA) in der Regel nach entsprechenden Aufgriffen die straf-, gewerbe- sowie jugendschutzrechtlichen Vorgänge mit der Zielrichtung der Ermittlung des/der Gewerbetreibenden und/oder der Abgeber/der Abgeberin des Alkohols. Die alkoholisierten Kinder und Jugendlichen sind Zeugen/-innen in den entsprechenden Ermittlungsverfahren. Eine statistische Auswertung von personenbezogenen Daten von Zeugen findet nicht statt.

Da die zuständigen Jugendämter über die Aufgriffe informiert werden, könnten diese Daten eventuell dort in Erfahrung gebracht werden. Das Einholen dieser Informationen würde jedoch einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verursachen.

4. Welche Maßnahmen wurden in der Vergangenheit ergriffen, um den Jugendlichen zu helfen ihren Alko­holkonsum zu senken?

Zu 4.:

In einem umfangreichen Bericht für das Abgeordnetenhaus (Drucksachen Nr. 16/0874 und 16/1240) hat der Senat bereits im Sommer letzten Jahres die eingeleiteten Maßnahmen umfassend dargestellt. Dazu gehören z. B. das Verbot des unbegrenzten Ausschanks alkoholischer Getränke (sog. Flatrate-Trinken), die Zusammenarbeit von Gewerbeaußendienst, Ordnungsamt, Jugendamt und Polizei sowie verschiedene Maßnahmen, Kampagnen und Projekte zur Alkoholprävention vor allem aus dem Bereich Gesundheit (Sucht und Drogen).

Zwei Projekte sollen beispielhaft genannt werden: „NachHaLT“ und der „Mitmachparcours zur Alkoholprävention“.

Zielgruppe des NachHaLT-Projektes sind Kinder und Jugendliche, die mit einer Alkoholintoxikation in ein Krankenhaus eingeliefert worden sind. Dieses Frühinterventionsangebot zielt darauf ab, Kinder und Jugendliche mit riskantem Alkoholkonsum, insbesondere im Zusammenhang mit schweren Alkoholintoxikationen, frühzeitig zur Reflexion ihrer Konsumgewohnheiten zu motivieren. Das beinhaltet die aufsuchende Arbeit am Krankenbett, darauf folgende Beratungsgespräche für die Betroffenen und Angehörigen, Gruppenseminare, erlebnispädagogische Angebote (z. B. Klettern) und die evtl. Überleitung in weitergehende Hilfen.

Der Mitmachparcours zur Alkoholprävention „Volle Pulle Leben – auch ohne Alkohol“ wendet sich an Schülerinnen und Schüler aller Schulen (auch Berufsschulen) ab der 6. Klasse, an Jugendgruppen und Auszubildende. Das Ziel dieses Angebotes ist es, Kindern und Jugendlichen im Rahmen eines Wettbewerbs durch interaktive Methoden Basiswissen über Alkohol zu vermitteln, einen kritischen Umgang mit alkoholhaltigen Getränken zu fördern, die Eigenverantwortlichkeit der Jugendlichen zu stärken und die Marketingstrategien der Alkoholindustrie transparent zu machen.

5. Waren diese Maßnahmen erfolgreich?

Zu 5.:

Alle unter der Frage 4 erwähnten Projekte und Maßnahmen werden stark nachgefragt und haben sich als sehr erfolgreich erwiesen. Das beschriebene NachHaLT-Projekt wurde während seiner Bundesmodellprojektphase evaluiert und als erfolgreich eingestuft.

Das NachHaLT-Projekt konnte seinen Bekanntheitsgrad weiter verbreitern und wird inzwischen nicht nur von den Kliniken stark nachgefragt, sondern auch von anderen Einrichtungen der Jugendhilfe und vor allem auch von jugendlichen Selbstmeldern/-innen.

Das Interesse der Schulen an einem Besuch des Mitmachparcours ist weiterhin sehr groß.

6. Welche Maßnahmen sind für die Zukunft geplant?

Zu 6.:

Im Jahr 2009 hat der Senat seine Bemühungen zur Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs von Kindern und Jugendlichen noch einmal verstärkt, indem er die Alkoholpräventionskampagne „Na klar...!“ umfassend unterstützt. Veranstalter/-in dieser Kampagne sind die Bezirksämter des Landes Berlin, die Fachstelle für Suchtprävention und die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz (die Schirmherrschaft hat die zuständige Senatorin Frau Lompscher übernommen).

Das übergeordnete Ziel dieser Kampagne ist es, die Berliner Bevölkerung, aber vor allem auch die Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen für die Risiken von Alkoholkonsum zu sensibilisieren und sie zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol zu motivieren – unter strikter Einhaltung der geltenden Jugendschutzbestimmungen.

Unter dem Motto „Na klar...!“ werden über das gesamte Jahr 2009 in allen Berliner Bezirken vielfältige und interessante Veranstaltungen und Aktivitäten zum Thema Alkohol stattfinden. Alkoholprävention soll auf diese Weise mit einem eigenen Image sichtbar und nachhaltig wirksam werden. Zahlreiche Partner/-innen aus unterschiedlichen Bereichen werden zusammenarbeiten und ihre Aktivitäten untereinander abstimmen.

Eine sehr erfolgreiche Aktion im Rahmen der Kampagne fand auf der diesjährigen „Internationalen Grünen Woche“ statt. Am Stand des Landes Berlins wurden Jugendliche und junge Erwachsene im Rahmen eines Gewinnspiels auf die Risiken übermäßigen Alkoholkonsums und die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes aufmerksam gemacht.

Die „Na klar...!“ – Kampagne hat inzwischen eine breite Zustimmung und Unterstützung bei Institutionen, Verbänden und Firmen gefunden (z. B.: Stiftung Warentest, Landessportbund, Handelsverband Berlin-Brandenburg, Industrie und Handelskammer Berlin (IHK Berlin), S-Bahn Berlin GmbH, Allgemeine Ortskrankenkasse Berlin (AOK Berlin), Innungskrankenkasse (IKK), Kaiser’s, Edeka-Reichelt).

Auf der Internetseite www.praevention-na-klar.de sind alle aktuellen Aktivitäten dieser Kampagne zu finden.

Im Rahmen der bundesweiten Alkohol-Aktionswoche wird im Juni diesen Jahres in Berlin u.a. eine öffentlichkeitswirksame Aktion mit Ständen auf dem Platz vor dem Roten Rathaus stattfinden.

7. Kosten in welcher Höhe sind dem Land Berlin bisher im Zusammenhang mit dem Aufgreifen von alkoholi­sierten Jugendlichen und den Maßnahmen zur Be­kämpfung des Alkoholkonsums entstanden und wer trägt diese Kosten?

Zu 7.:

Darüber kann der Senat keine Angaben machen, da diese Kosten einzelfallabhängig zu berechnen sind. Ein sogenannter genereller Standardkostensatz existiert nicht. Vielmehr sind die entstehenden Kosten abhängig von zahlreichen Faktoren, wie z.B. dem Grad der Alkoholintoxikation und der daraus resultierenden ambulanten oder stationären Behandlung in einem Krankenhaus. Für die mit einer Alkoholintoxikation in eine Klinik eingelieferten Kinder und Jugendlichen haben die Krankenhäuser eine Behandlungsverpflichtung. Die Kostenträger sind in diesen Fällen die Krankenkassen.



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