1. Welche speziellen psychotherapeutischen Angebote für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund gibt es in Berlin?
Zu 1.:
Im Land Berlin gibt es ein vielfältiges Angebot für die psychotherapeutische Behandlung von Kindern und Jugendlichen unabhängig ihrer ethnischen Herkunft.
Insgesamt gibt es 180 niedergelassene Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten-/innen und 274 Psychologischen Psychotherapeuten/innen mit einer Zusatzqualifikation zur Behandlung von seelisch erkrankten Kindern und Jugendlichen in Berlin. Des Weiteren verfügen Fachärzte/innen für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie (z. Z. 36 niedergelassene) häufig über eine Genehmigung zur psychotherapeutischen Behandlung dieses Personenkreises. In Berlin gibt es ca. 30 Praxen/Standorte, die mit den Krankenkassen eine Sozialpsychiatrievereinbarung abgeschlossen haben. Hier stehen den Betroffenen ärztlich geleitete Teams bestehend aus Fachärzten/innen, Psychologen/innen und Psychotherapeuten/innen und anderen Therapeuten/innen für eine adäquate Kinder- und Jugendpsychiatrische Behandlung zur Verfügung. Darüber hinaus verfügen 12 Kinderärzte/innen ebenfalls über eine Genehmigung zur Erbringung psychotherapeutischer Leistungen. Insbesondere bei Jugendlichen werden auch Fachärzte für Psychosomatische Medizin therapeutisch tätig.
Bei Krankenhausbehandlungsbedürftigkeit erfolgt die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund in den Fachabteilungen für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie der Berliner Krankenhäuser. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es im Land Berlin sieben Abteilungen bzw. Kliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie mit insgesamt 160 vollstationären Betten und 130 teilstationären Plätzen. Sechs der Abteilungen bzw. Kliniken haben einen regionalen Pflichtversorgungsauftrag entsprechend der sechs Versorgungsregionen (Mitte, Nord, Ost, Süd-Ost, Süd-West, West); die Klinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters der Charité / Campus Virchow-Klinikum besitzt einen überregionalen kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgungsauftrag für das gesamte Land Berlin.
Im Rahmen der Jugendhilfe gibt es ambulante Psychotherapie als Hilfe zur Erziehung im Kontext von pädagogischen Zielen/Leistungen gemäß § 27 SGB VIII und ambulante Psychotherapie als Bestandteil der Eingliederungshilfe gemäß § 35 a SGB VIII. Insgesamt 377 Leistungserbringer, davon 332 in einer Einzelpraxis und 45 in Trägerorganisationen, bieten auf dieser Grundlage ambulante Psychotherapie im Rahmen der Jugendhilfe an. Es liegen keine Kenntnisse darüber vor, wie viele der Psychotherapeuten/innen auf dieser Grundlage muttersprachlich auf die jeweiligen Klienten/innen bezogen arbeiten bzw. die ambulante Psychotherapie im Rahmen des SGB VIII in spezieller Weise gestalten.
Fremdsprachliche Psychotherapeuten
Hinweis: bei den Angaben handelt es sich um freiwillige Einträge in das Psychotherapeutensuchprogramm „Psych-Info“, die durch die Psychotherapeutenkammer (PTK) nicht überprüft werden. Es liegen keine Angaben über die Güte der Sprachkenntnisse vor (z. B. ob es sich um Muttersprachler handelt). Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit - derzeit sind rund 50% der Mitglieder der PTK in Psych-Info eingetragen. Quelle: „Psych-Info“ (Stand: 16.01.09)
Sprache /Anzahl Therapeuten
Afghanisch /-
Albanisch/-
Arabisch/4
Armenisch/-
Asserbaidschanisch/-
Assyrisch/-
Bosnisch/3
Bulgarisch/-
Dänisch/-
Englisch/388
Esperanto/1
Estnisch/-
Farsi/1
Finnisch/3
Französisch/36
Gebärdensprache/4
Griechisch/2
Hebräisch/3
Italienisch/18
Kroatisch/2
Lettisch/-
Niederländisch/9
Norwegisch/-
Persisch/4
Plattdeutsch/1
Polnisch/7
Portugiesisch/3
Rumänisch/1
Russisch/10
Schwedisch/1
Schweizerdeutsch/2
Serbisch/2
Spanisch/27
Swahili/1
Tschechisch/1
Türkisch/14
Ukrainisch/1
Ungarisch/2
Für weitergehende Informationen zum Thema psychotherapeutische Angebote für Kinder und Jugendliche verweise ich auf die Beantwortung der KA 16 / 12938.
2. Wie viele Zulassungsanträge von muttersprachlich nicht deutschen Psychotherapeuten wurden seit 2004 abgelehnt, wie vielen wurde zugestimmt?
Zu 2.:
Sprachkenntnisse gehören nach Aussagen der KV Berlin weder zur ärztlichen noch zur psychotherapeutischen Bildung und können aus diesem Grund in einem Zulassungsverfahren nicht berücksichtigt werden. In Berlin bestehen für Psychologische Psychotherapeuten/innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/innen schon seit längerem Zulassungsbeschränkungen. Der Zulassungsausschuss hat in den durchzuführenden Auswahlverfahren nach § 103 Abs. 4 SGB V zwischen den Zulassungsbewerbern und –bewerberinnen nach fachlichen Kriterien zu entscheiden. Sprachkenntnisse zählen hierzu nicht. Eine auf Sprachkenntnisse gestützte Auswahlentscheidung wäre danach ermessensfehlerhaft. Auch Sonderbedarfszulassungen kommen nicht in Betracht, weil Sprachkenntnisse und Migrationshintergrund keine fachlichen Kriterien darstellen. Hierzu gibt es bereits Entscheidungen des Bundessozialgerichtes (s. BSG – Az. B 6 KA 31/05 R und Az. B 6 KA 40/06 R). Demnach darf sich ein Versorgungsdefizit, das durch eine Ermächtigung zu beheben wäre, immer nur auf medizinisch-fachliche Kriterien beziehen.
Da die Sprachkenntnisse im Hinblick auf die Sicherstellung der ärztlichen psychotherapeutischen Versorgung ohne Relevanz sind, führt die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin keine Statistiken über abgelehnte bzw. zugelassene Zulassungsbewerber, deren Muttersprache nicht deutsch ist. Im Arztregister der KV Berlin werden die Sprachkenntnisse aller im Arztregister eingetragenen Ärzte/innen, Psychologische Psychotherapeuten/innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/innen auf der Basis einer Eigenerklärung erfasst. Auf Wunsch vermittelt der Gesundheitslotsendienst Therapeuten in einer bestimmten Sprache. Anzumerken ist, dass die Behandlung von Erwachsenen mit Migrationshintergrund eher Sprachkenntnisse erfordert, als die Behandlung von Kindern und Jugendlichen (s. Antwort zur Frage 3).
3. Wird der Einsatz von Dolmetschern zur Überwindung der Sprachbarrieren bei der Psychotherapie von den Krankenkassen bezahlt? Falls nein, wie bewertet der Senat dies?
Zu 3.:
Der Einsatz von Dolmetschern/Sprachmittlern ist im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen nach SGB V nicht vorgesehen. In entsprechenden Rechtssprechungen (z. B. Urteil des BSHG vom 10.5.1995 – 1 RK 20/94) wird darauf verwiesen, dass die Inanspruchnahme von Dolmetschdiensten zu den Leistungen gehört, die der Eigenverantwortung der Versicherten zuzurechnen seien und deren Kosten zumindest teilweise den Versicherten zuzumuten seien (vgl. auch Urteil des VG Saarland 4K 66/99, u.v. 29.1200, GK AsylblG § 4 Abs. 1 VG Nr. 6).
Der Senat ist sich mit allen Experten einig, dass eine psychotherapeutische oder psychiatrische Behandlung ohne ausreichende sprachliche Verständigung nicht zum Erfolg führen kann. Aus Sicht des Senats müssen daher Wege gefunden werden, die verhindern, dass Menschen, deren Einkommen es nicht erlaubt, die Kosten für Sprachmittlung selbst zu tragen, allein auf Grund geringer oder keiner Deutschkenntnisse von einer für sie notwendigen Therapie ausgeschlossen werden. Kinder und Jugendliche insbesondere im Schulalter verfügen meist über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse, die dann auch Therapiesprache ist. Notwendig erscheint ein Dolmetschereinsatz oft im Rahmen der Arbeit mit den Eltern (z. B. im Rahmen begleitender Elterngespräche, im Prozess der Hilfeplanung nach SGB VIII, bei gemeinsamen Gesprächen mit Lehrern, Erziehern, Betreuern, Ärzten).
4. Welche Kenntnisse liegen dem Senat über den Zusammenhang von Religion bzw. soziokultureller Prägung und dem Auftreten von bzw. Umgang mit psychischen Erkrankungen sowie Verhaltens- und Persönlichkeitsstörungen vor?
5. Leitet der Senat daraus die Notwendigkeit eines religiös-soziokulturell differenzierten und spezifischen Hilfsangebotes für psychisch erkrankte sowie verhaltens- und persönlichkeitsgestörte Kinder und Jugendliche ab?
Zu 4. und 5.:
Kinder und Jugendliche in Berlin mit einem Migrationshintergrund kommen aus verschiedenen kulturellen Kontexten, so dass es notwendig ist, generell Kenntnisse über die Migrationsform und den religiösen Kontext der Eltern zu kennen und dies in der therapeutischen Situation zu berücksichtigen. Migration prägt in spezifischer Art und Weise die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen, ob selbst zugewandert oder in nachfolgenden Generationen geboren.
Dem Senat liegen vielfältige Publikationen zum Thema Migration und Gesundheit und auch über den Zusammenhang von Religion bzw. soziokultureller Prägung und psychischen Erkrankungen sowie Verhaltens- und Persönlichkeitsstörungen bei Erwachsenen und Kindern und Jugendlichen vor (Stichwort: Transkulturelle Psychiatrie). In der 2007 veröffentlichten KIGGS-Studie (Kinder- und Jugendgesundheitssurvey) des Robert-Koch-Institutes wurde z. B. dargestellt, dass eine ungesicherte aufenthaltsrechtliche Perspektive, Segregations- und Ethnisierungstendenzen sowie eine schulische und soziale Benachteiligung im Zuwanderungsland Bedingungen seien, die die Lebenssituation und möglicherweise auch die Gesundheit der Nachfolgegenerationen erheblich beeinflussen können. Ob und welche gesundheitlichen Konsequenzen diese Rahmenbedingungen für Kinder und Jugendliche aus Migrantenfamilien haben, ist letztlich nicht zuverlässig geklärt. Die bisherige amtliche Datenerfassung orientiert sich im Wesentlichen am Merkmal der Staatsangehörigkeit (Ausländer); empirische Studien beschränken sich auf einzelne Migrantengruppen, auf bestimmte Regionen oder auf ausgewählte Aspekte der Gesundheit oder des Gesundheitsverhaltens. An einer einheitlichen und vergleichbaren Datenerhebung zum Merkmal Migrationshintergrund wird gegenwärtig bundesweit gearbeitet.
Mit der detaillierten Erfassung des Migrationshintergrundes im bundesweiten KIGGS ist es erstmalig gelungen, bevölkerungsrepräsentative Informationen über den Gesundheitszustand von Kindern und Jugendlichen im Alter von 0 – 17 Jahren zu ausgewählten Themen (z. B. psychische Gesundheit, Lebensqualität, Schutzfaktoren, Behinderungen, etc.) in Deutschland zu erheben. Die vorliegenden Daten bestätigen zwar höhere Risken für Migrantenkinder in einigen gesundheitlichen Bereichen (z. B. Alkohol- und Tabakkonsum, Übergewicht, Ernährung etc.), jedoch berichteten die untersuchten Kinder und Jugendlichen mehrheitlich über eine gute Gesundheit und ein hohes Maß an subjektivem Wohlbefinden; innerhalb der Migrantenpopulation wiederum gab es deutliche Unterschiede (z. B. Selbstwertproblematik, schulisches Wohlbefinden etc.).
Analog den Leitlinien zur transkulturellen Psychiatrie in Deutschland (sog. „12 Sonneberger Leitlinien“) verfolgt die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz generell die Integration von Menschen aus anderen Kulturkreisen in das vorhandene psychiatrisch-psychotherapeutische Versorgungssystem. Untersuchungen belegen, dass Menschen mit einem Migrationshintergrund in gut ausgebauten gemeindepsychiatrischen Versorgungssystemen wie Einheimische erfolgreich versorgt werden können und keine Spezialangebote erforderlich sind. Dafür ist noch ein gewisses Maß an kultursensibler Information und Aufklärung, von Niedrigschwelligkeit der Angebote sowie eine entsprechende interkulturelle Kompetenz des Personals erforderlich. Hierbei sind kontinuierliche Weiterbildungen zur interkulturellen Thematik auch für den Bereich der Psychotherapie unerlässlich. Verschiedene Studien zur bikulturellen Interaktion zwischen Klient und Behandler (Arzt, Therapeut) weisen in dem Zusammenhang darauf hin, dass sprachliche, kulturelle, ethnische und religiöse Differenz die therapeutische Beziehung und den Behandlungserfolg wesentlich beeinflussen. Die interkulturelle Kompetenz der Behandler, worunter u. a. auch die Einbeziehung bzw. Berücksichtigung der traditionell-magischen Krankheits- und Heilungsvorstellungen des Klienten zu verstehen ist, scheint eine gute Ausgangsbasis dafür zu sein, um die Missverständnisse in der ärztlichen und therapeutischen Behandlung zu minimieren und das gegenseitige Verstehen gegenüber kulturellen Zusammenhängen zu optimieren. Die Charité – Zentrum für Interkulturelle Psychiatrie und Psychotherapie - arbeitet gegenwärtig an einem diesbezüglichen Weiterbildungscurriculum.
Es ist jedoch unstrittig, dass die besondere Problematik bei Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund die Einbeziehung der Eltern in die psychotherapeutische Behandlung erfordert, um eine frühe Pathologisierung junger Klienten/innen zu vermeiden.
Der Senat leitet aus den vorliegenden Erkenntnissen keine Notwendigkeit zur Schaffung von Spezialangeboten für psychisch erkrankte Kinder und Jugendliche mit einem Migrationshintergrund ab.
(Literatur: z. B. Wohlfahrt E, Zaumseil M: Transkulturelle Psychiatrie – Interkulturelle Psychotherapie, Interdisziplinäre Theorie und Praxis, Springer Medizin Verlag, Heidelberg, Machleidt W: Ausgangslage und Leitlinien transkultureller Psychiatrie in Deutschland, Tagung 2002 in Sonneberg, Theda Borde, Matthias David: Migration und psychische Gesundheit – Belastungen und Potentiale, Mabuse-Verlag 2007, S. 133 ff., Psychiatrische Praxis 2007,34, S. 317-356, Psychiatrische Praxis 2009, 36, S. 16-27, Schwerpunktbericht der Gesundheitsberichterstattung des Bundes, „Migration und Gesundheit“, Kinder- und Jugendgesundheitssurvey (KIGGS) 2003 – 2006, „Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund in Deutschland“, 2008).
6. Sofern der Fall: welche religiös-soziokulturell differenzierten und spezifischen Hilfsangebote für psychisch erkrankte sowie verhaltens- und persönlichkeitsgestörte Kinder und Jugendliche bestehen derzeit in Berlin?
Zu 6.:
Für psychisch beeinträchtigte bzw. auffällige Kinder und Jugendliche jeder ethnischen Herkunft und ihren Angehörigen stehen neben dem fachärztlichen und psychotherapeutischen Angeboten in den 12 Berliner Bezirken Kinder- und Jugendpsychiatrische Beratungsangebote (Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienste - KJPD) zur Verfügung. Jede Vorstellung beim KJPD beinhaltet eine ausführliche Untersuchung und Beratung mit dem Ziel, den Hilfebedarf der Familie bzw. des Kindes im Einzelfall abzuklären. Hierzu gehören z. B. ärztlich-diagnostische, psychologische und sozialpädagogische Untersuchungen und auch Kriseninterventionsmaßnahmen. Die Einleitung und Vermittlung von vor allem ambulanten Hilfen, u. a. Weitervermittlung an therapeutische Einrichtungen, niedergelassene Psycho- oder funktionale Therapeuten/innen, stehen im Vordergrund. Von den Gesamtvorstellungen im Jahr 2007 waren 14,8 % Kinder und Jugendliche ausländischer Herkunft. Eine Betrachtung der vergangenen Jahre seit 1998 lässt aber keine größeren Schwankungen des Anteils ausländischer Klienten an der Gesamtzahl der Vorstellungen erkennen. Der Anteil von Kindern und Jugendlichen mit einem Migrationshintergrund ist nicht bekannt.
In jedem Bezirk stehen darüber hinaus Familien und jungen Menschen aller Altersstufen und jeder ethnischen Herkunft eine Erziehungs- und Familienberatungsstelle (EFB) des Jugendamtes sowie eines freien Trägers kostenfrei zur Verfügung. Neben allgemeinen Erziehungsfragen bieten die EFB Unterstützung in Krisen- und Konfliktsituationen. Die Erziehungs- und Familienberatungsstellen haben verbindliche Standards der Beratung von Familien, Kindern und jungen Menschen mit Migrationshintergrund entwickelt, wozu insbesondere der Aufbau von multiethnisch und mehrsprachig zusammengesetzten Teams gehört. Diese Standards sind auch in die Rahmenvereinbarung über Erziehungs- und Familienberatung im Land Berlin aufgenommen worden. Derzeit werden Beratungsmöglichkeiten in insgesamt 20 Sprachen vorgehalten. Durch zusätzlichen Einsatz von Sprach- und Kulturmittlern/innen ist eine Erweiterung dieses Spektrums möglich.
Der von der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales – Beauftragter für Integration und Migration – herausgegebene Wegweiser beinhaltet u. a. auch eine Auflistung von Hilfeangeboten für junge Menschen mit einem Migrationshintergrund.