1. Wie hat sich die Berliner Interventionsarbeit gegen Häusliche Gewalt seit dem Abschlussbericht über den Berliner Aktionsplan zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt von März 2002 bis März 2006 vom 25. April 2007 entwickelt, wie stellen sich diese Ergebnisse im Rahmen des Nationalen Aktionsplanes dar und welcher Stellenwert kommt der wissenschaftlichen Begleitung zu?
Zu 1.: Der Senat hat im März 2002 mit dem Berliner Aktionsplan ein umfassendes Konzept zur Bekämpfung, zum Abbau und zur Prävention von häuslicher Gewalt vorgelegt. Die Laufzeit des Aktionsplans erstreckte sich ursprünglich bis März 2006. Mit Senatsbeschluss vom 25.April 2006 wurde die Laufzeit um 2 Jahre verlängert. Der Aktionsplan ist im März 2008 ausgelaufen. Die vier übergreifenden Ziele des Aktionsplans waren:
- Optimierung des Opferschutzes
- gesellschaftliche Ächtung von häuslicher Gewalt in Verbindung mit einer strafrechtlichen Verfolgung der Taten
- Prävention von häuslicher Gewalt und
- Effektivierung der Kooperation aller im Bereich häuslicher Gewalt tätigen Institutionen und Projekte.
In allen vier Bereichen konnten in der Laufzeit des Aktionsplans die entscheidenden Maßnahmen umgesetzt werden.
Im Hinblick auf die betroffenen Frauen und Kinder ist es gelungen, das in Berlin bestehende Hilfesystem so auszubauen, dass auch die Frauen erreicht werden, die von sich aus keine Hilfe in Anspruch nehmen, die Hilfeangebote (noch) nicht kennen oder aus verschiedenen Gründen (z. B. Behinderung, psychische Erkrankung) ihre Wohnung nicht verlassen können. Zusätzlich zum bestehenden Angebot der sechs Frauenhäuser, der fünf Beratungsstellen und der 40 dezentralen Zufluchtswohnungen bietet die BIG-HOTLINE von 9 – 24 Uhr telefonische Hilfe, Beratung und Unterstützung an und vermittelt den betroffenen Frauen und Kindern freie Plätze in den Frauenhäusern. Die BIG- HOTLINE hat sich damit zu einer zentralen Anlaufstelle bei häuslicher Gewalt entwickelt. Das Angebot wird sehr gut angenommen und die Zahl der Hilfesuchenden bewegt sich auf hohem Niveau.
Seit Oktober 2006 bietet die Hotline zusammen mit den fünf Beratungsstellen bei häuslicher Gewalt proaktive Beratung an. Die Mitarbeiterinnen rufen nach einer polizeilichen Wegweisung des Täters aus der Wohnung die betroffene Frau an, um ihr Hilfe anzubieten. Die betroffenen Frauen werden bei der Planung der nächsten Schritte unterstützt, bei Bedarf an Rechtsberatung oder Schutzunterkünfte vermittelt. Das Projekt wurde im ersten halben Jahr wissenschaftlich begleitet. Die Evaluation zeigte, dass der proaktive Ansatz Erfolg hat. 70 % der damit erreichten Frauen hätten von sich aus keine Hilfe gesucht. Für Migrantinnen stehen Sprachmittlerinnen bereit. Mit dem proaktiven Ansatz ist es gelungen, auch bisher schwer erreichbare Zielgruppen anzusprechen. Damit konnte dauerhaft eine wichtige Lücke im Interventionssystem geschlossen werden.
Im Rahmen der Verlängerung der Laufzeit des Aktionsplans von März 2006 bis März 2008 war die Entwicklung gezielter Maßnahmen zur Prävention und Intervention bei häuslicher Gewalt für Frauen und Mädchen mit Behinderungen ein wichtiger Schwerpunkt. Ziel war es, barrierefreie Informationen und Zugang zu den Hilfeangeboten zu ermöglichen. Gemeinsam mit der Berliner Interventionszentrale bei häuslicher Gewalt (BIG) und dem Netzwerk behinderter Frauen wurden daher alle Möglichkeiten zur barrierefreien Ausstattung der Projekte und zur behindertengerechten Information über Hilfemöglichkeiten zunächst für die gehörlosen Frauen geprüft. Im Jahr 2008 wurden einer Zufluchtswohnung, zwei Frauenhäusern sowie einer Beratungsstelle Mittel für die Ausstattung für gehörlose Frauen zur Verfügung gestellt. Ebenso wurden Mittel für eine Fortbildung in Gebärdensprache und die Erstellung von drei DVD’ s in leichter Sprache, die über die Hilfeangebote informiert, bewilligt. Zukünftig sollen auch für andere Behinderungsformen die spezifischen Anforderungen an Schutz- und Hilfeangebote definiert werden. Die Polizei unterstützt die gehörlosen Frauen durch die Einrichtung eines Faxgeräts zum Empfang von Notrufen per SMS. In einem Informations- und Erfahrungsaustausch beim Berliner Gehörlosenverband wurden die Opferschutzbeauftragten der Polizei für die Bedürfnisse gehörloser Opfer häuslicher Gewalt sensibilisiert.
Der Schutz von Migrantinnen vor häuslicher Gewalt war ebenfalls einer der Schwerpunkte der Fortschreibung des Berliner Aktionsplans. Auch im Nationalen Aktionsplan II wird auf die Bedeutung dieser Zielgruppe hingewiesen, da Migrantinnen laut der repräsentativen Studie des Bundesministeriums für Familie, Soziales, Frauen und Jugend (BMFSFJ) „Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland“ ein höheres Risiko haben, häusliche Gewalt zu erfahren. Eine Vielzahl von Faktoren (sprachliche Schwierigkeiten, unsicherer Aufenthaltsstatus, geringe Kenntnisse über Unterstützungsangebote, kulturelle Aspekte etc.) können dazu führen, dass Migrantinnen sich schwerer aus einer Gewaltbeziehung lösen als deutsche Frauen. Von besonderer Bedeutung sind daher Angebote, die diese Faktoren berücksichtigen und die einen entweder niedrigschwelligen oder aufsuchenden Charakter haben (wie der o. g. proaktive Ansatz). Um die Unterstützungsangebote bekannter zu machen und insbesondere auch einen Diskurs anzustoßen, dessen Ziel die Ächtung von Gewalt gegen Frauen ist, kommt der Zusammenarbeit mit den Communities große Bedeutung zu. In Kooperation mit BIG haben Vertreterinnen der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen sowie des Büros des Integrationsbeauftragten gezielt Kontakt zu verschiedenen Organisationen und Gemeinden aufgenommen. Beispielhaft sei hier der intensive Erfahrungsaustausch mit den Neuköllner Stadtteilmüttern genannt. Die Stadtteilmütter können eine wichtige Brückenfunktion hin zu professionellen Anti-Gewalt-Projekten übernehmen. Dieser Zusammenarbeit wird auch im Hinblick auf eine Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern eine große Bedeutung beigemessen. Neben der Fortsetzung der Kontakte zu unterschiedlichen Einrichtungen ist zudem geplant, das Thema häusliche Gewalt auch in das Fortbildungsprogramm „BerlinKompetenz“ für Berliner Imame und muslimische Seelsorgerinnen und Seelsorger zu integrieren.
Eine weitere Form der Gewalt, von denen Migrantinnen betroffen sein können, ist die Zwangsverheiratung. Die Bekämpfung dieses Phänomens ist dem Senat schon seit Jahren ein wichtiges Anliegen. Der Senat hat dem Abgeordnetenhaus bereits am 15.11.2005 den Bericht „Berlin bekämpft Zwangsverheiratungen“ vorgelegt - Drs. 15/4417. Die dort beschriebenen Maßnahmen werden kontinuierlich fortgeführt. Hierüber hat der Senat in diversen Kleinen Anfragen Auskunft erteilt.
Von Zwangsverheiratung betroffene Mädchen und junge Frauen können sich in Berlin an die Mädchen- und Jugendnotdienste wenden. Darüber hinaus existiert als anonymes Zufluchtsangebot die von der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung geförderte Einrichtung Papatya. Das Angebot dieser Einrichtungen der Jugendhilfe steht bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 41 SGB VIII (besonderer pädagogischer Betreuungsbedarf) auch jungen Volljährigen zur Verfügung. Auch die Migrantinnenprojekte, der Integrationsbeauftragte des Senats, die bezirklichen Migrations- und Gleichstellungsbeauftragten und die Anti-Gewalt-Projekte beraten und unterstützen betroffene Frauen und Mädchen - bei Bedarf in ihrer Muttersprache - und vermitteln oder gewährleisten eine geschützte Unterbringung. Die Aufrechterhaltung dieser Beratungs- und Zufluchtsangebote sind nach Ansicht des Senats für die Bekämpfung von Zwangsverheiratung und für den Schutz der Betroffenen unabdingbar. Ein weiteres Unterstützungsangebot ist die online-Beratung bei Papatya (www.sibel-papatya.org). Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen ist Mitglied im Beirat, der das Projekt in der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) bis 2010 finanzierten Modellphase begleitet.
Um bei einer drohenden Zwangsverheiratung frühzeitig intervenieren zu können, ist es von zentraler Bedeutung, dass mögliche Kontaktpersonen der Betroffenen wie z.B. Lehrkräfte für das Phänomen sensibilisiert werden. Dies erfolgt durch unterschiedliche Maßnahmen. So ist die Informationsbroschüre gegen Zwangsverheiratung des Berliner Arbeitskreises gegen Zwangsverheiratung 2007 überarbeitet und neu aufgelegt worden. Sie richtet sich in erster Linie an Lehrkräfte, Ärzte und Ärztinnen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Beratungsstellen, Jugendzentren etc. Mit einem gemeinsamen Rundschreiben der damaligen Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport (Nr. 16/2006), dem die o. g. Informationsbroschüre beigefügt wurde, wurden nicht nur die Jugendämter, sondern auch die 261 weiterführenden Schulen, 396 Grundschulen und 87 Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt über das Thema informiert. Das Rundschreiben dient der Information und Sensibilisierung der Lehrkräfte. Ihre Aufgabe ist zu beobachten und ggf. Auffälligkeiten anzusprechen und die Schülerinnen (oder auch vereinzelt die Schüler) an die im Rundschreiben genannten Beratungsstellen zu verweisen.
Des Weiteren haben sowohl Mitarbeiterinnen der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen, des Integrationsbeauftragten des Senats, die Gleichstellungsbeauftragten verschiedener Bezirke und Projektmitarbeiterinnen in den vergangenen Jahren an verschiedensten Veranstaltungen zum Thema Zwangsverheiratung mitgewirkt. Bei der Ausländerbehörde ist die Problematik Zwangsverheiratung u.a. in einer von der Polizeidirektion 3 und der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen am 16.1.2008 durchgeführten Fortbildungsveranstaltung zu häuslicher Gewalt thematisiert worden. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wurden Informationsmaterialien und –plakate zur Verfügung gestellt.
Um die Spirale von Gewalt zu durchbrechen und um langfristige gesellschaftliche Veränderungsprozesse einleiten zu können, ist es wichtig, mit Aufklärung und Information bereits frühzeitig zu beginnen und auch bei den Tätern anzusetzen (siehe auch Aktionsplan II der Bundesregierung). Der Senat hat sich daher in der Laufzeit des Aktionsplans für das von BIG initiierte und erfolgreich durchgeführte Präventionsprojekt an Grundschulen mit Workshops für Schülerinnen und Schüler, Lehrerschaft und die Eltern eingesetzt. Das Projekt wird seit dem Auslaufen der Modellphase im April 2008 von der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung weitergeführt.
Die Bereitstellung eines Angebots täterorientierter Intervention, das sowohl der Prävention weiterer Gewalttaten dient und zu Verhaltensmodifikationen bei den Tätern beitragen kann, war wichtiges Anliegen der Fortschreibung. Mit der Bereitstellung der Mittel für die Koordination täterorientierter Intervention, die bei BIG angesiedelt ist, und für die Durchführung sozialer Trainingskurse hat der Senat die Vorrausetzungen für den Einstieg in die täterorientierte Intervention geschaffen (siehe auch Antwort zu Frage 8.)
Der Runde Tisch hat den Umsetzungsprozess des Aktionsplans in den sechs Jahren kontinuierlich begleitet. Er war interdisziplinär und ressortübergreifend mit den beteiligten Senatsverwaltungen für Inneres, Justiz, Gesundheit, Integration, Arbeit und Soziales, Bildung, Wissenschaft und Forschung, dem Polizeipräsidenten von Berlin und Projekten aus dem Anti- Gewaltbereich besetzt. Dieser Prozess hat die Kooperation in Berlin nachhaltig effektiviert und der Runde Tisch hat als politisches Steuerungsgremium wesentlich zu der positiven Bilanz des Aktionsplans beigetragen.
Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass in den sechs Jahren der Laufzeit des Aktionsplans der Opferschutz in Berlin nachhaltig gesichert, verbessert und ausgebaut wurde. Die Interventionskette ist mit dem Einstieg in die Prävention nahezu geschlossen. Die Schwerpunkte des Aktionsplans entsprachen von Anfang an den inhaltlichen Schwerpunkten des Aktionsplans der Bundesregierung. Die Übereinstimmung gilt auch für die von der Bundesregierung geplanten Maßnahmen im Rahmen der Umsetzung des Aktionsplans II, insbesondere in Bezug auf den Schutz von Migrantinnen und behinderten Frauen und Mädchen, der Prävention im Schulbereich und der täterorientierten Intervention.
2. In welcher Form wird die gegenseitige Information, der Erfahrungsaustausch und die Kooperation mit weiteren Gremien der Antigewaltarbeit in anderen Ressorts und auf anderen Ebenen oder Fachgebieten gesichert, z. B. mit der Landeskommission gegen Gewalt, dem Frauennetzwerk Gesundheit, dem AK Zwangsverheiratung, der Fachkommission gegen Frauenhandel u. a.?
Zu 2.: Die Nachhaltigkeit und Sicherung der erzielten Ergebnisse bei der Bekämpfung von häuslicher Gewalt wird durch die jeweilige Mitarbeit von Vertreterinnen der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen in allen der genannten Gremien gewährleistet. So ist die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen Mitglied der Landeskommission Berlin gegen Gewalt und kann so den Wissens- und Informationstransfer zu häuslicher Gewalt sicherstellen. Die Geschäftsstelle des Netzwerks für Frauengesundheit Berlin ist bei der genannten Senatsverwaltung angesiedelt. Die aktive Mitarbeit der Abteilung für Frauen und Gleichstellung im Netzwerk ermöglicht einen direkten Informationsfluss. Auch die spezifische Situation gewaltbetroffener Migrantinnen und das Problem der Zwangsverheiratung werden in den gut entwickelten Berliner Kooperationszusammenhängen gegen häusliche Gewalt thematisiert. Die Fachkommission Frauenhandel ist direkt bei der Staatssekretärin für Frauen angesiedelt.
3. Welche Fortbildungsangebote gibt es zur Professionalisierung der Arbeit in Antigewaltprojekten und wie werden die praktischen, speziellen Erfahrungen und Kenntnisse der Beschäftigten in Antigewaltprojekten für die weitere Sensibilisierung von Beschäftigten in Ämtern und Behörden genutzt?
Zu 3.: Der Senat unterstützt die Professionalisierung der Arbeit in den Antigewalteinrichtungen in jeder Hinsicht. So fanden in den Jahren 2003 - 2007 insgesamt fünf Fortbildungen statt, um die Mitarbeiterinnen der Antigewaltprojekte für die Beratung zum Gewaltschutzgesetz zu qualifizieren. Die Fortbildungsreihe beinhaltete vier verschiedene, auf die Beratungsarbeit der Projekte zugeschnittene Module und eine zusammenfassende Abschlussveranstaltung. Zum Thema Gewalt in lesbischen Beziehungen wurden bei BIG Standards entwickelt, um die Arbeit der Antigewaltprojekte und der Frauenprojekte insgesamt zu professionalisieren. Auch hierzu fand eine Fortbildungsveranstaltung für die Mitarbeiterinnen der Frauenprojekte statt.
Die speziellen Erfahrungen und Kenntnisse der Beschäftigten in Antigewaltprojekten werden generell genutzt, in dem diese bei Fortbildungs- und Fachveranstaltungen für andere Berufsgruppen (z.B. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendämter, der Polizei, Lehrkräfte etc.) als Referentinnen mitwirken. So wurde z.B. im Jobcenter Tempelhof/Schöneberg von BIG in Kooperation mit der interkulturellen Initiative eine Fortbildungsveranstaltung für Mitarbeiter und Mitarbeirinnen aller Ebenen durchgeführt. Die BIG Hotline und die Antigewaltprojekte sind in Fortbildungsveranstaltungen der Berliner Polizei eingebunden. Auch in die erneut geplanten Seminareinheiten in der polizeilichen Ausbildung sollen BIG und die Mitarbeiterinnen der Antigewaltprojekte eingebunden werden.
4. Welche Erfahrungen gibt es mit dem ProAktiven Ansatz, der Mobilen Intervention sowie den Sprachmittlereinsätzen und wie können die Angebote als dauerhaftes Glied in der Interventionskette aufrecht erhalten bzw. ausgebaut werden?
Zu 4.: Zu den Erfahrungen mit dem proaktiven Ansatz wird auf die Beantwortung zu Frage 1. verwiesen.
Die Mobile Intervention ist ein aus Mitteln einer Großspende an BIG e.V. finanziertes persönliches Beratungs- und Begleitangebot für Frauen, die aus verschiedenen Gründen ihre Wohnung nicht verlassen können (wie z.B. eine Behinderung). Die Mobile Intervention hat sich als ergänzendes Angebot zur telefonischen Beratung gerade in zugespitzten Krisensituationen sehr gut bewährt. Jährlich gehen ca. 220 Anfragen nach Mobiler Intervention ein. Von Januar bis September 2008 waren es 158 Anfragen. In 25 Fällen war eine Sprachmittlung erforderlich.
Die Möglichkeit, Sprachmittlung anzubieten, macht die Nutzung des gesamten Angebotes der BIG-Hotline und der kooperierenden Beratungsstellen für die Migrantinnen möglich, die ansonsten nicht über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen. So konnten Zugangsbarrieren abgebaut werden.
5. Inwieweit ist es gelungen, das S.I.G.N.A.L.-Interventionsprogramm im Gesundheitswesen einzuführen, welche Handlungsfelder werden gegenwärtig bearbeitet und wie wird die Weiterarbeit der Koordinierungsstelle gesichert?
Zu 5.: Im Jahr 2000 wurde erstmals in Deutschland das S.I.G.N.A.L.-Interventionsprogramm, initiiert von SIGNAL e. V., in der Rettungsstelle im Universitätsklinikum Benjamin Franklin (heute Charité Campus Benjamin Franklin - CCBF) eingeführt. SIGNAL e.V. hat maßgeblich am weiteren Implementierungsprozess mitgewirkt. Mit der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finanzierten wissenschaftlichen Begleitung des Projektes konnten Eckpunkte, Bedarf und Anforderungen an die Implementierung von Interventionsprogrammen in Kliniken/Krankenhäusern entwickelt und in Form eines Handbuchs veröffentlicht werden.
Weiterhin hat SIGNAL e.V. im Jahr 2002 eine wissenschaftliche Patientinnenbefragung in der Rettungsstelle des CCBF durchgeführt. Es konnten wichtige Erkenntnisse für die weitere Arbeit und Werbung für die Interventionsarbeit gewonnen werden. 42% der befragten Patientinnen hatten im Laufe ihres Lebens Gewalt erfahren, 36% der Befragten gaben explizit häusliche Gewalt an. Die Ergebnisse der Befragung bestätigten die hohe Bedeutung von Einrichtungen der Gesundheitsversorgung für die Intervention.
Auf der Grundlage der vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse begleitet und unterstützt SIGNAL e.V. gegenwärtig fünf Rettungsstellen bei der Arbeit mit dem S.I.G.N.A.L.-Interventionsprogramm: den Charité Campus Mitte, den Campus Virchow-Klinikum, den Campus Benjamin-Franklin, das St. Gertraudenkrankenhaus sowie das Waldkrankenhaus. Für die Pflegekräfte dieser Rettungsstellen werden zwei Mal jährlich Fortbildungen und Gesprächstrainings angeboten. Am Campus Benjamin Franklin wird seit November 2008 erstmalig eine verpflichtende Kurzfortbildung für Ärztinnen und Ärzte der Rettungsstelle angeboten. In der Charité gibt es auf Leitungsebene die Bereitschaft, mit SIGNAL e.V. Maßnahmen zur strukturellen Verankerung der Intervention zu erarbeiten und zu erproben
SIGNAL e.V. hat Fortbildungsmodule für medizinische und pflegerische Fachkräfte in Rettungsstellen entwickelt und erprobt. Die Fortbildungen wurden wissenschaftlich evaluiert und bieten eine fundierte Basis für eine Weiterentwicklung bzw. Adaption für andere medizinische Fachrichtungen und gesundheitliche Versorgungsbereiche.
SIGNAL e.V. führt in den Krankenpflegeschulen der Charité und des St. Marienkrankenhauses 2-Tages-Schulungen in jedem Ausbildungsgang sowie Seminare für Medizinstudentinnen und -studenten an der HUB durch. Damit ist das Thema zwar noch nicht strukturell in den Curricula verankert, aber immer mehr Auszubildende werden mit dem Thema häusliche Gewalt konfrontiert. Außerdem bietet SIGNAL e.V. Schulungen für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren zu der Frage an, wie Interventionsmaßnahmen in Gesundheitseinrichtungen implementiert werden können.
Mit der Rechtsmedizin der Charité hat SIGNAL e.V. einen rechtsverwertbaren Dokumentationsbogen für Fälle häuslicher Gewalt entwickelt, der von der Staatsanwaltschaft geprüft wurde. Der Bogen wurde in den letzten Monaten in den fünf Rettungsstellen eingeführt und steht damit für gewaltbetroffene Frauen und Männer zur Verfügung. Die Standards zur rechtsverwertbaren Dokumentation sind Bestandteil von Fortbildungen. Der Verein ist derzeit auch an der Prüfung beteiligt, ob und wie die anonyme Spurensicherung in Berlin angeboten werden könnte (u. a. mit den Senatsverwaltungen für Wirtschaft, Technologie und Frauen und für Justiz, Lara e.V. usw.).
Seit April 2008 ist SIGNAL e.V. im Bundesmodellprojekt „Medizinische Intervention gegen Gewalt - MIGG“ Träger des Standortes Berlin. Das Projekt läuft bis Ende 2010 und zielt auf die Einbindung von mindestens 25 Berliner Arztpraxen in die Intervention und Prävention bei häuslicher und sexualisierter Gewalt. Das Bundesmodellprojekt wird von der Gesellschaft für Frauen- und Genderforschung (GSF) in Frankfurt wissenschaftlich begleitet. Es werden insbesondere die Belange gewaltbetroffener Frauen mit Migrationshintergrund, lesbischer Frauen und Frauen mit Behinderungen berücksichtigt. In Konstanz und Kassel gibt es zwei weitere Projekte, die mit dem S.I.G.N.A.L.-Interventionsprogramm arbeiten.
Insgesamt hat SIGNAL e.V. durch Öffentlichkeitsarbeit, Vorträge und die Initiierung von Interventionsprojekten wesentlich dazu beigetragen, dass gesundheitliche Folgen von Gewalt und Interventionsmöglichkeiten im Gesundheitswesen wissenschaftlich, fachlich und politisch auch bundesweit zunehmend Beachtung finden.
Der Senat wird mit der nächsten Haushaltsplanung einen Mittelbedarf anmelden, um die finanziellen Voraussetzungen für die Förderung einer Koordinierungs- und Interventionsstelle zu schaffen, mit der die Arbeit dauerhaft gesichert werden kann.
6. Welche Erkenntnisse gibt es hinsichtlich der veränderten Zielgruppenstruktur in der Antigewaltarbeit, z.B. Migrantinnen, junge Erwachsene, ältere Frauen, AlGII-Empfangende, traumatisierte Frauen und Frauen mit Suchtproblemen und psychischen Erkrankungen und welche Erfordernisse ergeben sich daraus hinsichtlich der Beratungs- und Unterstützungsangebote?
Zu 6.: Insbesondere in den Frauenhäusern hat sich die Zielgruppe in den vergangen Jahren verändert. Es kommen mehr junge Frauen, Empfängerinnen von ALG II sowie Betroffene mit Abhängigkeitserkrankungen und psychischen Problemlagen. Mehr als 50% der Nutzerinnen sind Migrantinnen. Es zeigt sich, dass diese Personengruppen besondere Beratung und Unterstützung benötigen. Diesem Beratungsbedarf wird in den Anti-Gewalteinrichtungen durch unterschiedliche Ansätze verstärkt Rechnung getragen. So ist beispielsweise eine adäquate Versorgung akut psychisch kranker Frauen in den Frauenhäusern weder sinnvoll noch durch diese zu leisten. An der Schnittstelle von psychiatrischem Versorgungssystem und Anti-Gewalt-Projekten ergab sich daher die Notwendigkeit zu einer engeren Kooperation. Aus diesem Anlass erfolgt seit fünf Jahren eine intensive Zusammenarbeit zwischen der für Gesundheit und der für Frauen zuständigen Senatsverwaltungen mit dem Ziel, die Versorgung psychisch kranker gewaltbetroffener Frauen zu verbessern. Nach einer Analyse der aktuellen Versorgungssituation und des bestehenden Handlungsbedarfs wurden erste Schritte zum Schließen von Versorgungslücken unternommen. Im Bezirk Tempelhof-Schöneberg wurde zwischen dem sozialpsychiatrischen Dienst und Anti-Gewalt-Einrichtungen eine Kooperationsvereinbarung geschlossen, die Modellcharakter auch für die anderen Bezirke hat. Daneben fand ein intensiver Fachaustausch zwischen den beiden Versorgungssystemen (zwei Fachtage, Besuch von psychiatrischen Stationen, Fortbildungen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen beider Versorgungssysteme durch SIGNAL e.V.) statt.
Das Berliner Unterstützungssystem ist gut auf die Bedürfnisse von Migrantinnen eingestellt. So kann die BIG-Hotline mittlerweile über einen Sprachmittlerinnenpool ca. 50 Sprachen abdecken. Allerdings ist auch deutlich, dass viele Migrantinnen noch unzureichend über die vorhandenen Angebote informiert sind bzw. sich aus unterschiedlichen Gründen scheuen, diese anzunehmen. Daher kommt den unter 1. beschriebenen niedrigschwelligen und aufsuchenden Ansätzen sowie der Zusammenarbeit mit den Communities eine zentrale Bedeutung zu. Wichtig ist hierbei, sich der Heterogenität dieser Zielgruppe bewusst zu sein und eine pauschalisierende Herangehensweise zu vermeiden.
Zur Sensibilisierung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Jobcenter für die Belange für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder fanden in den Jahren 2006 und 2007 zwei Informationsveranstaltungen mit den Leitungen der Jobcenter statt. Im Ergebnis wurden flexible und unbürokratische Vereinbarungen zum Umgang mit der geschilderten Problematik getroffen. So wurden z.B. in fast allen Jobcentern Ansprechpartnerinnen für das Thema häusliche Gewalt benannt,
Für eine verbesserte Unterstützung junger, erwachsener Frauen wurde von den Leiterinnen und Leitern der bezirklichen Jugendämter verbindlich zugesagt, dass in problematischen Einzelfällen eine direkte Klärung mit ihnen möglich ist. Grundsätzlich wird eine Überprüfung des Hilfeersuchens vorgenommen, die Abwägung der Gefährdungslage und des Schutzbedürfnisses erfolgt mit den Betroffenen direkt. Das Rundschreiben der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung „Hinweise zur Abgrenzung von Hilfe für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII und §§ 67, 68 SGB XII bietet dabei eine wichtige Orientierung zur Gewährleistung eines klientenorientierten Fallmanagements. In den Fällen, in denen junge Mütter mit ihren Kindern betroffen waren, sind verstärkt Hilfen nach SGB VIII gewährt worden, hier insbesondere Hilfen nach § 19 SGB VIII (Mutter-Kind-Einrichtung), teilweise auch Hilfen nach § 31 SGB VIII (Sozialpädagogische Familienhilfe) zur Überwindung von Krisensituationen nach häuslicher Gewalt.
7. Welche neuen Erfahrungen und Arbeitsweisen gibt es hinsichtlich der Vernetzung und Kooperation von BIG-Hotline, Frauenhäusern, Zufluchtwohnungen und nachgehender Beratung und wie wird gesichert, dass jede Frau zu jeder Zeit die jeweils erforderliche und passgerechte Unterbringungsmöglichkeit und Beratung auf dem Weg zu einem gewaltfreien selbstbestimmten Leben findet?
Zu 7.: Die Antigewalteinrichtungen haben mit der von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen initiierten Entwicklung von Standards der Zusammenarbeit in einem von BIG moderierten Prozess einen entscheidenden Schritt in diese Richtung getan. Darüber hinaus bemüht sich BIG in weiteren Gremien, das Angebotsspektrum zu erweitern und passgenau zu gestalten, etwa für Frauen mit Behinderungen (siehe Antwort zu Frage 1.) adäquate Informationen zu entwickeln und bereitzustellen und die Erfordernisse an eine spezifisch ausgestattete Unterkunft zu erörtern. Gewaltbetroffene Frauen können sich von 9 Uhr bis 24 Uhr an die BIG-HOTLINE und zwischen 0 Uhr und 9 Uhr an die Berliner Frauenhäuser wenden. Sie finden dort jederzeit Aufnahme.
8. Welche Rolle spielen polizeiliche und justizielle Weisungen in soziale Trainingskurse für die Übernahme von Verantwortung durch die Täter und wie werden von Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden solche Weisungen eingesetzt?
Zu 8.: Ziel der Weisung in einen strukturierten sozialen Trainingskurs ist, dass sich Täter oder Täterinnen mit ihren Gewalthandlungen auseinandersetzen, dass ihnen andere Wege der Konfliktbewältigung aufgezeigt werden und mit ihnen sozial adäquates Verhalten trainiert wird. Durch die Kursteilnahme soll ihnen die Fähigkeit zu einer selbstkritischen Haltung, zur Übernahme von Verantwortung für die ausgeübte Gewalt und zur Selbstkontrolle vermittelt werden, so dass zukünftig eine Verhaltensänderung bewirkt wird und weitere Gewalthandlungen unterbleiben.
Soziale Trainingskurse sind eine Ergänzung zu den bestehenden Angeboten zum Schutz von Frauen und Kindern und dienen der Gewaltprävention. Es handelt sich um wichtige Maßnahmen im Rahmen des Opferschutzes und zur Bekämpfung häuslicher Gewalt. Von besonderer Relevanz sind hierbei jedoch die sachgerechte Auswahl von Personen, bei denen solche Maßnahmen indiziert erscheinen, und die Auswertung der Wirksamkeit der durchgeführten Maßnahmen.
Für die Amts- und Staatsanwaltschaft Berlin besteht in Ermittlungsverfahren mit einem Vergehensvorwurf die Möglichkeit, vorläufig von der Erhebung der öffentlichen Klage gemäß § 153a Absatz 1 Strafprozessordnung (StPO) abzusehen und einer/einem Beschuldigten die Weisung zu erteilen, an einem sozialen Trainingskurs teilzunehmen. Ist die Klage bereits erhoben, kann auch das Gericht mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft/Amtsanwaltschaft und der/des Angeschuldigten bzw. Angeklagten das Verfahren gemäß § 153a Absatz 2 StPO mit einer solchen Weisung vorläufig einstellen. Erfüllt der oder die Beschuldigte, Angeschuldigte oder Angeklagte die Weisung, kann die Tat in beiden Fällen nicht mehr als Vergehen verfolgt werden. Auch nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) gibt es für das zuständige Gericht im Rahmen von Einstellungen der Verfahren und Verurteilungen die Möglichkeit, Jugendlichen oder Heranwachsenden die Weisung zu erteilen, an einem sozialen Trainingskurs teilzunehmen (§ 10 Absatz 1 Satz 3 Nr. 6 JGG).
Soziale Trainingskurse werden von den Gerichten zudem im Rahmen einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird, oder im Rahmen der Strafaussetzung des Strafrestes einer Freiheitsstrafe als Weisung für die Bewährungszeit gemäß § 56c Strafgesetzbuch (StGB) eingesetzt.
In Betracht kommt auch eine richterliche Weisung in einen sozialen Trainingskurs im Rahmen der Führungsaufsicht (§ 68b StGB). Die Sozialen Dienste der Justiz – Gerichts- und Bewährungshilfe – vermitteln bei Bedarf auch den Kontakt zwischen den Verurteilten, die keine entsprechende richterliche Weisung erhalten haben, und den Anbietern der Kurse, falls sich während einer Bewährungs- oder Führungsaufsicht oder im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs die Notwendigkeit der Teilnahme an einem solchen Kurs zeigen sollte.
Die Teilnahme an sozialen Trainingskursen kommt auch im Rahmen von Lockerungen im Justizvollzug in Betracht. Hierbei überprüfen die Justizvollzugsanstalten in eigener Zuständigkeit, ob bei den Inhaftierten die Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs aus rückfallpräventiven Gründen angezeigt ist, und ermöglichen gegebenenfalls die Teilnahme.
9. Wie kann auf Berliner Ebene neben der opferorientierten Hilfe auch ein System der Übernahme von Verantwortung und Bewusstseinsänderung durch täterorientierte Intervention und Prävention etabliert werden?
Zu 9.: Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 1. verwiesen.
10. Welche Erfordernisse ergeben sich perspektivisch für die Antigewaltarbeit in Berlin und welche Maßnahmen und Aktivitäten sind seit dem Auslaufen der Fortschreibung des Aktionsplanes im März 2008 geplant?
Zu 10.: Der Runde Tisch hat am 5. Juni 2008 zum letzten Mal getagt und beschlossen, dass die Arbeit im Anti- Gewaltbereich in das Gleichstellungspoltische Rahmenprogramm (GPR) integriert wird. Die weitere politische Steuerung erfolgt über den Staatssekretärsausschuss Gleichstellung. Um der besonderen Dimension des Themas häusliche Gewalt Rechnung zu tragen, hat der Runde Tisch außerdem beschlossen, dass im Frühjahr 2009 die Fachkommission „Häusliche Gewalt“ eingerichtet werden soll. Sie wird unter regelmäßiger Teilnahme der Staatssekretärin für die Abteilung Frauen und Gleichstellung der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen bei BIG angesiedelt sein.
Der Schutz von Migrantinnen vor häuslicher Gewalt und Zwangsverheiratung, die Bereitstellung barrierefreier Angebote für behinderte Frauen und Mädchen sowie täterorientierte Intervention und die Fortführung der Prävention (Präventionsprojekt im Schulbereich, Präventionsangebote für behinderte Frauen und Mädchen) sind Gegenstand des GPR und nehmen daher weiterhin einen zentralen Stellenwert in der Anti-Gewalt-Politik des Senats ein.