Benjamin Hoff
22.12.2008

Multiresistente Erreger und nosokomiale Infektionen - Gefahr für das Trinkwasser?

Antwort der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Kai Gersch (FDP)

1. Wie verhalten sich die Häufigkeiten (Prävalenz und Inzidenz) der Infektionen/ Besiedlungen mit multiresistenten Erregern (MRE) in Berlin in den letzten 5 Jahren?

2. In verschiedenen Publikationen wird von steigenden Häufigkeiten des Nachweises multiresistenter Enterococcus- und Pseudomonas-Stämme in Deutschland berichtet. Wie verhalten sich deren Häufigkeiten sowie diejenigen von methicillinresistenten Staphylococcus-aureus-Stämmen (MRSA) in Berlin in den letzten 5 Jahren?

Zu 1. und 2.:

Siehe auch Antwort auf Frage 1. der Kleinen Anfrage 16/12371. Daten zur Antibiotikaresistenz werden in Deutschland nur im Rahmen von verschiedenen Surveillanceprojekten, z. B. „German Network for Antimicrobial Resistance Surveillance“ (GENARS), erhoben. Diese Ergebnisse sind jedoch nicht repräsentativ, da sie sich nur auf jeweils einzelne Erreger, Antibiotika oder Patientenkollektive, z. B. Patienten von Intensivstationen, beziehen. Demzufolge sind keine umfassenden Daten zur Anzahl von Infektionen und Besiedlungen mit multiresistenten Erregern in Berlin vorhanden. Hinsichtlich des Anteils von multiresistentem Staphylococcus aureus (MRSA) im ambulanten Versorgungsbereich liegen Untersuchungsergebnisse einer Studie vor, bei welcher eingesandte Materialien von ca. einem Drittel der niedergelassenen Ärzte Berlins untersucht wurden. Der Anteil von MRSA unter Staphylococcus aureus-Isolaten stieg von 2,7 % im Jahr 2000 auf 17,0 % im Jahr 2006 an.
Eine zukünftige Stärkung der Surveillance von Antibiotika-Resistenzdaten wird durch die vor kurzem vom Bundesministerium für Gesundheit vorgestellte „Deutsche Antibiotika Resistenz Strategie“ (DART) erwartet. Ziel der DART-Strategie ist u. a. die Etablierung eines Surveillancesystems für den ambulanten und stationären Bereich zur Beurteilung der nationalen und regionalen Antibiotika-Resistenz („Antibiotika Resistenz Surveillance“ (ARS) des Robert Koch-Instituts) sowie die Erweiterung der Meldepflicht nach § 7 Abs.1 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) auf den Nachweis von MRSA aus Blut oder Liquor.


3. Wie schätzt der Senat das Risiko des Übertritts von bakteriellen MRE und Viren aus Krankenhausabwässern in das Berliner Grund- und Trinkwasser ein?

Zu 3.:

Abwässer aus allgemeinen Krankenhäusern sind aus seuchenhygienischer Sicht auf Grund eines deutlichen Verdünnungseffekts bei Einleitung in die Kanalisation nicht anders zu beurteilen als kommunale Abwässer. Eine erste Reinigung der Abwässer erfolgt in Klärwerken in einem mehrstufigen Verfahren. Darüber hinaus existiert im Zuge der erneuten Aufbereitung zum Trinkwasser ein multiples Barrieresystem, wie z. B. die Reinigung des Oberflächenwassers während der Bodenpassage. Mittels der verschiedenen Schritte werden Bakterien und Viren zu über 99,99 % eliminiert. Zur Kontrolle werden im Rahmen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes hygienisch-mikrobiologische Untersuchungen des Trinkwassers durchgeführt. Diese umfassen gemäß Trinkwasserverordnung 2001 eine quantitative Untersuchung der Gesamtkeimzahl sowie der Leitkeime für fäkale Verunreinigungen (E. coli, Coliforme und Enterokokken). Resistenzmusterbestimmungen sind hierbei nicht vorgeschrieben, so dass über die gesamte mikrobiologische Zusammensetzung und die Resistenzmuster der Keime im Berliner Trinkwasser keine Aussagen getroffen werden können. Zusammenfassend schätzt der Senat das Risiko eines Übertritts von Krankheiten auslösenden bakteriellen MRE und Viren aus Krankenhausabwässern in das Berliner Grund- und Trinkwasser auf Grund der beschriebenen Reinigungs- und Aufbereitungsverfahren als äußerst gering ein.


4. Sind dem Senat fest installierte, permanente Routinemaßnahmen zur Behandlung infektiöser Krankenhausabwässer bekannt?

Zu 4.:

Abwässer aus allgemeinen Krankenhäusern sind aus seuchenhygienischer Sicht nicht anders zu beurteilen als kommunale Abwässer. Nach der Richtlinie für Krankenhaus-hygiene und Infektionsprävention, herausgegeben durch das Robert Koch-Institut, sind daher Desinfektionsmaßnahmen für Abwässer normaler Krankenhäuser in der Regel nicht notwendig. Abwässer von Sonderisolierstationen werden hingegen vor der Ein-leitung in die öffentliche Kanalisation desinfiziert.


5. Sofern ja: ist von Seiten des Senates die Installation solcher Maßnahmen - insbesondere für intensivmedizische und chirurgische Abteilungen mit überdurchschnittlicher MRE-Häufigkeit - geplant?

Zu 5.:

Nein.

6. Wie verhalten sich die Häufigkeiten im Krankenhaus erworbener (nosokomialer) Infektionen - unabhängig von der Resistenzlage des jeweiligen Erregers - in den Berliner Krankenhäusern in den letzten 5 Jahren?

Zu 6.:

Siehe Antwort auf Frage 1. der Kleinen Anfrage 16/12371.


7. Wie viele Fachärzte für Hygiene, Krankenhaushygieniker bzw. Hygienefachkräfte sind an den Berliner Kliniken beschäftigt, und wie viele Patientenbetten fallen insgesamt unter ihre Betreuung?

Zu 7.:

Die Anzahl der in Krankenhäusern zu beschäftigenden Krankenhaushygieniker, Hygienebeauftragten und Hygienefachkräfte ist in den §§ 22-24 der Berliner Kranken-haus-Verordnung festgeschrieben. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird durch die zu-ständigen Gesundheitsämter kontrolliert. Informationen über die gesamte Anzahl der im Bereich der Krankenhaushygiene tätigen Mitarbeiter liegen der Senatsverwaltung nicht vor.


8. Wie schätzt der Senat angesichts der weitgehenden Freiwilligkeit und der unterschiedlichen Ausgestaltung der von den Krankenhäusern getroffenen Maßnahmen zur Bekämpfung nosokomialer Infektionen die Notwendigkeit einheitlicher und verbindlicher Standards für Vorbeugung, Nachweis und Behandlung nosokomialer Infektionen ein?

9. Wird aktuell die Erstellung solcher Standards vorgenommen und - sofern der Fall - wann ist ihr Inkrafttreten vorgesehen?

Zu 8. und 9.:

Siehe Antworten auf Fragen 2., 7. und 8. der Kleinen Anfrage 16/12371.


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