17.07.2008
Steigende Energiekosten - Auswirkungen auf einkommensschwache BerlinerInnen
Antwort der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ramona Pop (Grüne)
1. In welcher Höhe sind die durchschnittlichen Kosten für Heizenergie in Berlin in den letzten zehn Jahren gestiegen? In welcher Höhe sind die durchschnittlichen Strompreise für private Haushalte in Berlin in den letzten zehn Jahren gestiegen?
Zu 1.: Im Bereich der Heizenergie hat es immer Marktstrukturen gegeben, bei denen einer großen Anzahl von Anbietern auf den verschiedenen Heizenergiemärkten eine sehr große Anzahl von Abnehmern gegenübersteht. Dem Senat liegen keine regionalisierten Daten über die Entwicklung der Heizenergiekosten vor.
Die Entwicklung der durchschnittlichen Strompreise des bedeutendsten Anbieters in Berlin, der Vattenfall Europe AG & Co. KG können der Anlage entnommen werden. Da auf dem Strommarkt die Anzahl der Anbieter insbesondere in den letzten Jahren erheblich zugenommen hat, sind die Daten nur eingeschränkt repräsentativ.
2. Wie vielen Haushalten in Berlin wurden im Jahr 2007 die Strom- und/oder Gasversorgung durch Energieversorger gesperrt?
Zu 2.: Im Jahr 2007 sind nach Angaben der Vattenfall Europe AG & Co. KG bei rund 25.000 Haushalten Stromausschaltungen vorgenommen worden. Nach Angaben der Berliner Gaswerke Aktiengesellschaft (GASAG) wurde im Jahr 2007 im GASAG Netzbereich bei 4700 Anschlüssen die Gasversorgung gesperrt.
3. Welchen Handlungsbedarf sieht der Senat, um insbesondere für einkommensschwache Haushalte eine Grundversorgung mit Energie zu gewährleisten?
Zu 3.: Aus sozialrechtlicher Sicht besteht grundsätzlich kein Handlungsbedarf. Für Leistungsempfänger nach SGB II und SGB XII wird eine Grundversorgung mit Energie über die Regelsätze – betreffend Haushaltsenergie – sowie die gesonderten Leistungen für Heizung gewährleistet.
4. Sind dem Senat Projekte zur sozialen Energieberatung in Berlin oder bundesweit bekannt, und wenn ja, wie bewertet der Senat diese?
Zu 4.: Die Verbraucherzentrale Berlin bietet in Kooperation mit der Gesellschaft für Rationelle Energieverwendung Beratungen zu Energieeffizienz und Energieeinsparungen an. Das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit geförderte Projekt sieht vor, dass sich die Verbraucherin bzw. der Verbraucher mit 5 € an den Beratungskosten zu beteiligen hat. Dieser Kostenbeitrag liegt weit unterhalb eines kostendeckenden Tarifs.
Sozialämter wie auch Jobcenter verweisen ihre Klienten an die Energieeinsparberatung der Berliner Verbraucherzentrale, soweit es sich um entsprechende Anträge auf Beihilfen zu Energiekosten handelt. In bestimmten Ausnahmefällen nimmt die Berliner Verbraucherzentrale davon Abstand, die 5 € Eigenanteil, die gemäß Auflagen des Bundesprojektes gefordert werden, einzunehmen.
Nach Kenntnis des Senats werden Energieeinsparberatungen seitens der Verbraucherinnen und Verbraucher intensiv nachgefragt.
5. Welche Beispiele oder Modelle für Sozialtarife und Schutz gegen Ausschluss von der Energieversorgung sind dem Senat aus Deutschland, anderen Ländern oder aus der Fachdiskussion bekannt?
Zu 5.: Dem Senat sind Schutzregelungen gegen den Ausschluss von der Energieversorgung nach Einkommen, Alter und Gesundheitszustand aus verschiedenen europäischen Ländern bekannt. Er hat Kenntnis von Modellen für Sozialtarife im Strombereich u.a. aus Belgien und Frankreich. Die Diskussion über die Einführung von Sozialtarifen hat in Deutschland erst begonnen. Eine abschließende Bewertung ist noch nicht erfolgt.