28.07.2008
Faire Gaspreise
Artikel von Benjamin-Immanuel Hoff, erschienen in: Blätter für deutsche und internationale Politik, Heft 8/2008, S. 119-121
Gas gilt manchen Energieexperten als eine umweltschonende Alternative zum Öl. Doch ungeachtet der zunehmenden globalen ökologischen Probleme beabsichtigen zahlreiche Gasanbieter just in diesem Sommer, ihre Preise um bis zu 19 Prozent zu erhöhen.
Diese aktuelle Preisankündigung verlängert die Kette kontinuierlicher Preissteigerungen. Nach Angaben des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) stieg der Gaspreis allein von 1996 bis zum ersten Halbjahr 2005 um 70 Prozent. Im Jahr 2005 kam es für Haushaltskunden zu Gaspreiserhöhungen von bis zu 30 Prozent. Diese Erhöhungen fielen je nach Region und Anbieter sehr verschieden aus – die Preisunterschiede betrugen bundesweit bis zu 40 Prozent und zeigen damit das eigentlich bestehende Preissenkungspotential.
Allein die Preiserhöhung bis zu 15 Prozent zum Jahreswechsel 2005/2006 belastete eine vierköpfige Familie mit etwa € 140,00 bis € 210,00 im Jahr. Vergegenwärtigen wir uns, dass 50 Prozent der Haushaltskunden in Deutschland mit Erdgas heizen, wird die sozialpolitische und energiewirtschaftliche Dimension der Preissteigerungen deutlich.
Bleibt der Ölpreis hoch, ist für das laufende Jahr eine weitere Preiserhöhung möglich. Hintergrund ist die Kopplung des Gaspreises an den Ölpreis. Steigende Ölpreise führen zeitverzögert zu steigenden Gaspreisen.
Vor diesem Hintergrund haben in der Vergangenheit PolitikerInnen aller im Bundestag vertretenen Parteien gefordert, den Gaspreis vom Ölpreis abzukoppeln. Trotz dieser ungewöhnlich großen Koalition bleibt berechtigter Zweifel.
Das Erdgas-Oligopol
Die Ölpreisbindung von Erdgas wurde in den 1960er Jahren eingeführt und diente zunächst der Sicherung langfristiger Infrastrukturinvestitionen beim Erdgas. Verhindert werden sollte auf diesem Wege, dass der damals noch neue Energieträger Erdgas durch Erdöl sofort wieder aus dem Markt verdrängt würde.
Die Ölpreisbindung soll zwischen den beiden Energieträgern eine Konstanz relativer Preise gewährleisten sowohl bei steigenden als auch bei fallenden Preisen. Je nach Betrachtungsweise zeichnet die Realität ein anderes Bild. So ergab ein Vergleich der Preisentwicklung von Heizöl und Erdgas bei Haushalten zwischen 1990 und 2007, dass der Gaspreis zwar analog zum Ölpreis anstieg, aber nur unterdurchschnittlich dessen Absinken nachvollzog.
Die Kritiker der Ölpreisbindung des Gaspreises argumentieren, dass sich ein niedrigerer Gaspreis einstellen würde, wäre er vom Ölpreis abgekoppelt. Dafür spricht, dass der Ölpreis nicht auf einem funktionierenden Konkurrenzmarkt gebildet wird, sondern die Preisbildung verzerrt wird. So wird ein großer Teil des Erdölmarktes durch das OPEC-Kartell beherrscht und ein erheblicher Teil der Ölreserven liegt in geopolitisch instabilen Regionen, womit der Ölpreis leicht durch politische Ereignisse beeinflussbar ist. Aus dieser Perspektive könnte die Abkopplung des Gaspreises zu einem niedrigeren Preisniveau führen.
Nun ist jedoch nicht nur der unvollkommene Ölpreismarkt zu betrachten, sondern auch die Anbieter- und Vertriebsstruktur für Erdgas. Im Gegensatz zum Erdöl gibt es aufgrund von Bezugs- und Abnahmeverpflichtungen, die in langfristigen Verträgen geregelt sind, kaum freie Erdgasmengen und deshalb für Erdgas keinen Markt, auf dem frei verfügbare Mengen gehandelt werden. Für einen funktionierenden Wettbewerb müssen viele Anbieter und Nachfrager aufeinander treffen, die von einander unabhängig ökonomische Entscheidungen treffen. Die oligopolistische Struktur des deutschen Gasmarktes beschränkt jedoch die Anzahl der Nachfrager nach Gasimporten und verstärkt sich aufgrund der überschaubaren Zahl ausländischer Anbieter für Erdgaslieferungen. Die selbst im Vergleich zum OPEC-geprägten Erdölmarkt bestehende enorme Konzentration von Erdgasanbietern basiert auf der physischen Beschaffenheit von Erdgas. Erdgas ist nur begrenzt lagerfähig und wird bislang fast ausschließlich gasförmig durch Pipelines geliefert, die sehr hohe und langfristige Investitionen erforderlich machen und deshalb häufig das Geschäft staatlicher bzw. halbstaatlicher Gasunternehmen sind. Deren langfristigen Liefer- und Abnahmeverträge gewährleisten deshalb sowohl Rentabilität dieser Investments als auch politische Macht, wie im wiederholten Gaspreisstreit zwischen der Ukraine und Russland aber auch in der Kontroverse um die Ostseepipeline zu betrachten war. Die Überlegungen der im „Forum Gas-exportierender Staaten“ zusammengeschlossenen 14 Länder mit 40% der weltweiten Gasproduktion, eine Vereinigung analog zur OPEC zu bilden, müssen deshalb hellhörig machen. Insbesondere unter Berücksichtigung der politischen Interessen von Iran, Venezuela und Russland, die sich für Absprachen nach dem Vorbild der OPEC ausgesprochen haben. Angesichts der erwarteten Erdölverknappung und von Spekulationen um diesen Rohstoff infolge geopolitischer Krisen entsteht daher entlang der traditionellen Erdgas-Lieferkette vom Bohrloch bis zum Abnehmer durch Ausschaltung des Marktes ständig „unverhoffter Gewinn“ in Milliardenhöhe. Ein Problem, dem sich auch diejenigen stellen müssen, die statt einer Verstärkung des Wettbewerbs die Verstaatlichung der Energienetze fordern.
Eine Wettbewerbsbeförderung wird nun u.a. von Verbraucherverbänden in der Technologie der Verflüssigung von Erdgas (Liquified Natural Gas, LNG) gesehen. Durch den Transport von Flüssig-Erdgas mittels Tanker könnte auch beim Erdgas ein funktionierender Spotmarkt entstehen. Sieht man davon ab, dass Deutschland bislang über keinen LNG-tauglichen Hafen verfügt, stellt sich die Frage, ob es ökologisch vertretbar ist, die Zahl der Tanker auf den Meeren durch eine LNG-Technologie drastisch zu erhöhen.
Zusammengefasst würde die Abkopplung des Gaspreises vom Ölpreis zwar im Idealfall dazu führen, dass die Schwankungen des Preises und die Verknappung von Öl nicht mehr direkt auf den Gaspreis durchschlagen, doch eine Garantie sinkender Gaspreise entstünde schon deshalb nicht, weil die Besitzer der Gaspipelines über die Lieferverträge eigene Preispolitik machen.
In der OECD werden die meisten Gasimporte mit Hilfe von Ölpreisindexierungen bewertet. Ausnahmen sind Nordamerika, Großbritannien und Australien. Vergleicht man Großbritannien mit Deutschland, so scheint auf den ersten Blick die fehlende Ölpreisbindung für einen niedrigeren Gaspreis zu sprechen. Denn nach Angaben von Eurostat lag der Gaspreis für die britischen Haushalte im Jahr 2007 (ohne Steuern) bei 11,2 Euro/Gigajoule, deutlich unter Deutschland mit 14,0 Euro/Gigajoule. Allerdings lag der britische Preis deutlich über europäischen Ländern, in denen eine Ölpreisbindung vorliegt. In Großbritannien, das sich mit der Erschöpfung seiner Gasvorkommen vom Selbstversorger zum Importeur wandelt, sind zudem erheblich stärkere Ausschläge der Gaspreise insbesondere in knappen Versorgungssituationen wie z.B. im Winter 2005 zu beobachten.
Fehlerhafte Liberalisierung
Deutlich wird, dass der ungewöhnlich hohe deutsche Gaspreis durch verbraucherschädliche Preispolitik der Energieversorger (EVU) entsteht, dem auf anderem Wege als über die Abkopplung vom Ölpreis beizukommen ist.
Einige Zahlen verdeutlichen dies: Stiegen die Erdgasimportpreise zwischen Mai 2003 und Februar 2007 von 1,30 Cent/kWh auf ca. 2,20 Cent/kWh hoben die EVU die Endverbraucherpreise zur gleichen Zeit um mehr als 1,50 Cent/kWh an. Damit wurden nicht nur die gestiegenen Erdgasimportpreise an die Verbraucher weitergegeben, sondern innerhalb der Lieferkette wurden zusätzliche Gewinne erwirtschaftet. Deutlich zeigte sich dies in der Heizperiode 2004/2005. Denn hatten sich die Importpreise gerade einmal um 0,15 Cent/kWh erhöht, waren es beim Verbraucher in der gleichen Zeit mehr als 0,50 Cent/kWh.
Eine ausschließlich an den Interessen der EVU ausgerichtete Liberalisierung des deutschen Energiemarktes hat dazu geführt, dass die Möglichkeiten des Staates und der VerbraucherInnen, gegen Preismissbrauch vorzugehen, stark eingeschränkt sind. Die Preisaufsicht findet nur noch über das Kartellrecht statt. Dazu sollten über den § 29 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) den Kartellbehörden (Land oder Bund) neue Kompetenzen zuerkannt werden, um marktbeherrschenden Energieversorgungsunternehmen missbräuchlich überhöhte Strom- und Gaspreise nachzuweisen und eine Umkehr der Beweislast, die nun die Energieversorgungsunternehmen tragen, der Verbraucherschutz gestärkt werden. Weder das Bundeskartellamt noch die Bundesnetzagentur haben bislang Mittel und Wege
gefunden, den überzogenen Gaspreisen Einhalt zu gebieten. Insbesondere in der Bundesnetzagentur, die sich gern als Verbraucherdienstleister versteht, zeigt sich immer wieder der fatale Konstruktionsfehler, in der Gründungsphase auf die Etablierung einer Verbraucheranwaltsstruktur verzichtet zu haben. Wie eine solche Struktur aussehen könnte zeigt uns Großbritannien mit den „Consumer Watchdogs“ (Verbraucher-Wachhunden).
Dabei handelt es sich um eine gesetzlich verankerte Gegenmacht zur Macht der Unternehmen in den Sektoren Energie, Telekommunikation, Post, Eisenbahn und Wasser. Sie setzen sich als Verbraucheranwälte für eine verbrauchergerechte Regulierung ein und werden wie z.B. „Energywatch“ in erster Linie durch eine Abgabe der betreffenden Unternehmen , hier also der EVU, finanziert. Im Jahr 2005 nahm Energywatch darüber etwa 19 Millionen Euro ein und beschäftigte rund 280 MitarbeiterInnen.
Das zentrale Instrument der Watchdogs ist „Supercomplaint“, ein formalisiertes Beschwerdeverfahren, wenn die Interessen der Verbraucher in einem Markt systematisch beeinträchtigt werden. Die angerufene Regulierungsbehörde ist verpflichtet, innerhalb von 90 Tagen zu dem Sachverhalt Stellung zu nehmen und darzulegen, welche Maßnahmen sie ergreifen wird.
Die Bundesregierung ist bislang über Ankündigungen der Etablierung eines „Verbraucheranwaltes“ in der Netzagentur nicht hinaus gekommen. Im Beirat der Agentur sind Bundestagsabgeordnete und Landesminister aber keine Verbraucherverbände vertreten. Mit den Worten der früheren Vorsitzenden des vzbv: "In letzter Zeit haben die Verbraucher Jahr für Jahr Milliardenbeträge gezahlt, denen keine Leistung der Energieversorger entsprach, wohl aber satte Gewinne – um diese Effizienzreserven zu heben, brauchen wir eine starke Vertretung der Energieverbraucher bei der Bundesnetzagentur."