01.07.2008
Wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs von Kindern und Jugendlichen in Berlin
Aus der Sitzung des Senats
Der Senat verstärkt seine Bemühungen, um den Alkoholkonsum bei Kindern und Jugendlichen zu bekämpfen. Auf der morgigen Gesundheitsministerkonferenz wird die Senatorin für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, Katrin Lompscher, einen Antrag zur Beschränkung der Werbung für Alkohol aus Gründen des Gesundheits- und Jugendschutzes einbringen. Die bisherigen Aktivitäten sind in einem Bericht an das Abgeordnetenhaus über Maßnahmen zur Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs von Kindern und Jugendlichen zusammengefasst. Viele Maßnahmen laufen bereits erfolgreich, um dem Alkoholkonsum von Kindern und Jugendlichen entgegenzuwirken. So hat die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz im Rahmen der gesundheitlichen Suchtprävention bzw. Frühintervention mit dem Projekt „NachHaLT“ ein gesamtstädtisches Angebot eingerichtet. Berliner Kinder und Jugendliche, die mit einer Alkoholvergiftung in eine Klinik eingeliefert werden müssen, erhalten bereits am Krankenbett Betreuung und Angebote zu weitergehenden Hilfen.
Der Senat weist ausdrücklich darauf hin, dass die Bezirke sogenannte Flatrate-Parties verbieten können. Die bezirklichen Ordnungsämter werden personell verstärkt, damit sie den wachsenden Aufgaben, die u. a. auch im Rahmen des Jugendschutzes wahrgenommen werden müssen, gerecht werden können. Im Hinblick auf den Alkoholkonsum von Kindern und Jugendlichen wurde ein polizeiliches Konzept zur behördenweit abgestimmten Intensivierung jugendschutz- und gaststättenrechtlicher Kontrollen entwickelt.
Weitere Maßnahmen sind geplant. Im Rahmen der Novellierung des Berliner Gaststättengesetzes ist vorgesehen, dass auch Regelungen zur Ahndung der Begünstigung übermäßigen Alkoholkonsums, insbesondere durch Jugendliche, getroffen werden. Darüber hinaus prüft der Senat, ob ein generelles Alkoholverbot auf Berliner Spielplätzen ausgesprochen werden kann.
Ziel aller Bemühungen des Senats um einen verantwortungsvollen Umgang mit alkoholhaltigen Getränken ist nicht zuletzt die Sensibilisierung der Bevölkerung, problematischem Alkoholkonsum und den daraus resultierenden Folgen den Kampf anzusagen. Hier steht die gesamte Gesellschaft in der Verantwortung. Daher begrüßt der Senat auch das Vorhaben der Bundesdrogenbeauftragten, demnächst ein nationales Aktionsprogramm zur Alkoholprävention vorzulegen.
Alkohol ist das legale Suchtmittel unserer Gesellschaft. Er ist auch bei Kindern und Jugendlichen die am meisten verbreitete psychoaktive Substanz. Die problematischen Konsumformen alkoholischer Getränke und ihre Folgen stellen gerade bei Kindern und Jugendlichen ein ernst zu nehmendes gesellschaftliches Problem dar.
So sind auch in Berlin die Zahlen von Kindern und Jugendlichen, die mit einer Alkoholvergiftung in ein Krankenhaus eingeliefert werden mussten, gestiegen. Im Jahr 2000 wurden in den Berliner Kliniken 156 Berliner Kinder und Jugendliche im Alter von zehn bis unter 20 Jahren wegen einer akuten Alkoholvergiftung stationär behandelt. 2006 waren es 296.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat ermittelt, dass zehn Prozent der 12- bis 15-Jährigen deutschlandweit von einem regelmäßigen Alkoholkonsum berichten, d. h. sie trinken mindestens einmal wöchentlich Alkohol. Der Anteil der Jugendlichen, die einmal im Monat Spirituosen konsumieren, hat sich von 2004 bis 2007 insgesamt von 16 % auf 21 % erhöht. Unter Jugendlichen haben sich in den letzten Jahren äußerst bedenkliche Trinkrituale entwickelt, bei denen der Rausch nicht mehr nur dem bekannten alterstypischen Experimentieren mit Alkohol zuzuordnen ist. Es geht vielmehr darum, sich gezielt zu betrinken. Dieses in diesem Ausmaß neue Phänomen des episodisch starken Alkoholtrinkens hat im letzten Jahrzehnt in allen europäischen Ländern zugenommen.