24.04.2008
Künftig Alkohol- und Medikamentenberatung in jedem Berliner Bezirk
Aus der Sitzung des Senats von Berlin am 22. April 2008
Für chronisch psychisch kranke Menschen wurden in den letzten Jahren in Berlin verschiedene Unterstützungs- und Beratungsangebote entwickelt. Das psychiatrische Versorgungssystem steht mit seinen Angeboten wohnortnah der Berliner Bevölkerung in allen Bezirken zur Verfügung. Dieses Netz besteht nicht nur aus Krankenhäusern, niedergelassenen Ärztinnen/Ärzten, Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten und Psychologinnen/Psychologen, den Sozialpsychiatrischen Diensten der Bezirke und verschiedenen Formen der Wohn- und Tagesbetreuung. Auch niedrigschwellige Kontakt- und Beratungseinrichtungen für psychisch erkrankte Menschen, Beschäftigungsangebote, die Zuverdienste ermöglichen, der Berliner Krisendienst sowie die Alkohol- und Medikamentenberatungsstellen gehören zu dem Berliner Versorgungssystem. Der Berliner Krisendienst verzeichnete im vergangenen Jahr rund 49.500 Kontakte mit Menschen, die sich in akuten Krisen befanden. Rund 106.000 Kontakte von Betroffenen gab es 2007 in den Alkohol- und Medikamentenberatungsstellen.
Diese niedrigschwelligen Angebote werden aus Haushaltsmitteln der Bezirke bezahlt. Den Bezirken stehen dafür 13,6 Mio. € zur Finanzierung dieser Leistungsangebote zur Verfügung. Dabei erhalten nun erstmals Bezirke mit größeren sozialen und gesundheitlichen Belastungen zum Teil deutlich mehr finanzielle Mittel zur Verfügung als Bezirke mit geringeren Belastungen. So wurden die Zuwendungen für die Bezirke Neukölln, Mitte und Friedrichshain-Kreuzberg im Vergleich zu den Vorjahren deutlich aufgestockt. Neukölln erhält beispielsweise statt bisher rund 635.000 € künftig 1,14 Mio. € jährlich.
Alkohol- und medikamentenabhängige Menschen sollen sich zukünftig in jedem Bezirk wohnortnah beraten lassen können. Für diese Aufgabe stehen seit 2008 1,2 Mio. € mehr zur Verfügung. Damit können die Bezirksämter erstmalig flächendeckend Beratungsangebote für die Betroffenen aufbauen, die künftig durch freigemeinnützige, in der Suchthilfe besonders erfahrene Anbieter in Gewährleistungsverantwortung des öffentlichen Gesundheitsdienstes erbracht werden.
„Jeder Mensch mit riskantem Alkohol- oder Medikamentenkonsum kann künftig wohnortnah beraten werden. Die Neuverteilung schafft eine gleichmäßige Versorgung der Menschen in allen Bezirken. Dies ist ein wichtiger Schritt gegen Alkohol- und Medikamentenmissbrauch, aber auch in der Behandlung, Beratung sowie Unterstützung psychisch erkrankter Menschen insgesamt“, so die Senatorin für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, Katrin Lompscher.
Neben Angsterkrankungen und Depressionen zählen Demenzen, Psychosen und Abhängigkeitserkrankungen (Alkohol und psychotrope Substanzen) zu den häufigsten psychischen Störungen. Psychische Störungen betreffen beide Geschlechter, wobei es zum Teil deutliche Unterschiede bei den einzelnen Erkrankungen gibt. So sind beispielsweise Männer von missbräuchlichem Alkoholkonsum etwa dreimal so häufig betroffen wie Frauen.
Der Senat hat heute eine Vorlage von Senatorin Lompscher über die Fortschreibung der finanziellen Grundlagen des Psychiatrieentwicklungsprogramms für den Bereich der bezirklichen Zuwendungen zur Kenntnis genommen. Vor Beschlussfassung durch den Senat wird die Vorlage nun dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme unterbreitet.