Benjamin Hoff
24.09.2003

Bestandsaufnahme zur Entwicklung der Psychiatrie in den letzten 25 Jahren

Beschluss der 76. Gesundheitsministerkonferenz in Chemnitz vom 2./3. Juli 2003

Vorgelegt von der Arbeitsgruppe Psychiatrie der obersten Landesgesundheitsbehörden im Auftrag der
Konferenz der für das Gesundheitswesen zuständigen Ministerinnen und Minister und Senatorinnen und Senatoren der Länder.

Vorbemerkungen
In der 74. Gesundheitsministerkonferenz am 21./22.06.2001 in Bremen wurde der folgende Beschluss einstimmig gefasst:
"Die GMK fordert die Arbeitsgruppe Psychiatrie auf, unter Mitbeteiligung des Bundesministeriums für Gesundheit eine Bestandsaufnahme zu den Entwicklungen der Psychiatrie in den letzten 25 Jahren und Vorschläge für die Weiterentwicklung der psychiatrischen Versorgung bis zur 75. GMK vorzulegen."

Als Begründung für diesen Beschluss nennt die Gesundheitsministerkonferenz: "Vor 25 Jahren hat die Bundesregierung mit der Psychiatrie-Enquête ein Zeichen für die Reform der Psychiatrie in Deutschland hin zu einer gemeindenahen integrativen Behandlung psychisch kranker Menschen gesetzt. Vieles ist seitdem in den einzelnen Ländern verändert worden. Seit 1991 wird auch in den neuen Bundesländern eine Psychiatriereform umgesetzt. Dennoch wird der Zustand der Versorgung psychisch kranker Menschen noch immer von Fachkreisen, Betroffenen und Angehörigen bemängelt. Die Grundforderungen der Psychiatrie-Enquête - gemeindenahe stationäre Versorgung, Kooperation und Koordination aller Versorgungsdienste, bedarfsgerechte Versorgung aller psychisch kranken Menschen, Auf- und Ausbau ambulanter Dienste und psychiatrischer Abteilungen an Allgemeinkrankenhäusern, Enthospitalisierung von Langzeitpatienten und Gleichstellung psychisch kranker Menschen mit somatisch kranken Menschen - sind noch nicht gänzlich umgesetzt."

Die Arbeitsgruppe Psychiatrie sah in dem Berichtsauftrag die Verpflichtung, umfangreiches statistisches Material in den einzelnen Bundesländern zu erheben. Sie sah aber darin auch die Chance, i. S. einer Bestandsaufnahme gleichartige und auch unterschiedliche Entwicklungen in den Ländern darzustellen und eine Standortbestimmung vornehmen zu können Dabei zeigte sich im Vorfeld sehr schnell die Notwendigkeit, sich zunächst auf ein einheitliches Erhebungsmuster zu verständigen. Dies war schwierig, weil Vergleichbares in den einzelnen Bundesländern manchmal unterschiedlich benannt wird. Aber auch andere Modalitäten wie z. B. Landes-psychiatriegesetze und Finanzierungen sind unterschiedlich.

Als weiteres Problem ergab sich die Erhebung einer Datenlage zurück bis in die 70-er/80-er-Jahre. Dies gelang vielen Ländern nicht in der wünschenswerten Form. Deshalb werden im Bericht immer wieder Entwicklungen exemplarisch an einigen Ländern aufgezeigt werden müssen. Eine weitgehende Übertragbarkeit auf zumindest die alten Bundesländer darf angenommen werden. Um die Lesbarkeit des Berichtes zu erhalten, werden dort nur auszugsweise Daten dargestellt. Ansonsten ist auf den statistischen Anhang zu verweisen. In den Berichtszeitraum fällt die Deutsche Einheit. Damit galt es die Besonderheiten der psychiatrischen Versorgung in der ehemaligen DDR zu berücksichtigen. Dies erfolgt in einem eigenen Kapitel.

Mit der Deutschen Einheit wurde in den neuen Bundesländern gleichsam über Nacht ein neues Versorgungssystem übernommen. Gerade für chronisch psychisch kranke Menschen hatte die Einheitlichkeit des Versorgungssystems in der ehemaligen DDR gegenüber dem gegliederten System in den alten Bundesländern auch Vorteile. Mit großem Respekt ist deshalb die Entwicklung der psychiatrischen Versorgungsstrukturen in den neuen Bundesländern seit 1990 zu würdigen. Es liegt auf der Hand, dass nach nur 10 Jahren aber auch noch zum Teil erheblicher Nachholbedarf besteht.
Der vorliegende Bericht konzentriert sich auf wesentliche Entwicklungen der psychiatrischen Versorgung. Das ein oder andere mag deshalb vermisst werden. Dies gilt z. B. für Bereiche, die in den letzten Jahren zunehmende Bedeutung gewannen, wie die geschlechtsspezifischen Hilfen oder auch Hilfen für Migrantinnen und Migranten.

Die einzelnen Kapitel dieses Berichtes weichen in der Form der Darstellung teilweise voneinander ab. Die Erklärung ist darin zu finden, dass sie von unterschiedlichen Autoren (Mitglieder der AG Psychiatrie) verfasst wurden.

Das Kapitel "Sucht" ist ein eigenständiger Beitrag der AG Suchthilfe.
Um den gegenwärtigen Stand der Versorgung in den Ländern darzustellen, wurden die einzelnen Versorgungsangebote - soweit auswertbare Daten zur Verfügung standen - i. S. eines Benchmarkings für das Jahr 2000 bezogen auf die Einwohnerzahl in den einzelnen Ländern dargestellt.

Entsprechend des Auftrages wird neben den positiven Entwicklungen auch auf vorhandene Defizite verwiesen und Perspektiven der Weiterentwicklung dargestellt. Auch hier wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Vielmehr erfolgt eine Konzentration auf Schwerpunkte.

Wir bitten alle Leserinnen des Berichtes um Verständnis, dass im Text bei Personen ausschließlich die männliche Bezeichnung gewählt wurde, obwohl mindestens in gleichem Ausmaß Mitarbeiterinnen, Patientinnen usw. gemeint sind. Diese sprachliche Unvollständigkeit wurde in Kauf genommen, um die Lektüre zu erleichtern.

Bei allen genannten Einschränkungen kommt der Bericht zu dem eindrucksvollen Ergebnis, dass in der Psychiatrie in Deutschland in den letzten 25 Jahren eine enorme Entwicklung stattgefunden hat, die den betroffenen Menschen sicher zu Gute gekommen ist.

Die ”Psychiatrie-Reform” begann in Westdeutschland in den späten 60er Jahren. Der Deutsche Bundestag fasste auf seiner 130. Sitzung den Beschluss vom 23. Juni 1971, eine Kommission zur Erarbeitung eines Berichtes zur Lage der Psychiatrie einzusetzen. Die ”Psychiatrie-Enquête” (Bundestags-Drucksache 7/4200) wurde am 25. November 1975 dem Deutschen Bundestag zugeleitet. Die Enquête kritisierte die unzureichende Versorgung von psychisch Kranken und behinderten Menschen, die oft über viele Jahre in schlecht ausgestatteten und abseits gelegenen Einrichtungen mit bis zu 2000 Menschen und mehr hospitalisiert wurden (”brutale Verhältnisse”) sowie das nahezu völlige Fehlen von kommunalen ambulanten und komplementären Hilfeangeboten. In der Psychiatrie-Enquête wurden erstmals die noch immer gültigen Prinzipien für eine adäquate psychiatrische Versorgung aufgestellt:
- bedarfsgerechte und umfassende Versorgung aller, auch der schwer und chronisch psychisch Kranken und Behinderten
- gemeindenahe Versorgung im Lebensumfeld
- Koordination und Kooperation aller Versorgungsdienste
- (sozialrechtliche) Gleichstellung psychisch Kranker mit körperlich Kranken.

Aus dem Auftrag des Deutschen Bundestages zur Erstellung der Enquête ergab sich die Übernahme der Verantwortung für den weiteren Reformprozess. Von 1980 - 1985 wurde von der Bundesregierung unter Federführung des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit mit 186,5 Mio. DM das Modellprogramm Psychiatrie” in 6 Bundesländern durchgeführt. Auf der Grundlage der Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung hat eine Expertenkommission der Bundesregierung ihren 700 Seiten umfassenden Empfehlungsbericht zur Reform der psychiatrischen Versorgung erarbeitet und am 11. November 1988 vorgelegt. Die Empfehlungen konzentrierten sich auf die Bereiche Behandlung, Pflege, Rehabilitation, Wohnen, Arbeit und soziale Teilhabe psychisch Kranker und bestätigten im Kern die bereits in der Psychiatrie-Enquête aufgestellten 4 Grundprinzipien. Die Bundesregierung gab zu den Empfehlungen der Expertenkommission eine Stellungnahme ab (Bundestags-Drucksache 11/8494), in der zu berücksichtigen war, dass die Empfehlungen der Expertenkommission nicht nur auf Maßnahmen zielten, die in der Verantwortung und Kompetenz der Bundesregierung liegen, sondern vor allem auf eine Reihe solcher, die bei Ländern, kommunalen Gebietskörperschaften und anderen Körperschaften und Verbänden zu suchen sind.
Die Hauptempfehlungen der Psychiatrie-Enquête wurden generell zum Orientierungsmaßstab für die Planung und Weiterentwicklung der psychiatrischen Versorgung in den Ländern, die Psychiatriepläne und teilweise auch -programme aufgestellt haben.

Nach Einschätzung von Fachleuten hat die Modellprojektförderung der Bundesregierung seit 1985 der Psychiatrie-Reform mit zum Durchbruch verholfen auf dem Weg von einer verwahrenden zu einer therapeutisch-rehabilitativ ausgerichteten Psychiatrie. In den zahlreichen Modellprojekten – auch in den neuen Bundesländern – wurden verbesserte Versorgungsmöglichkeiten v.a. für schwer und chronisch psychisch Kranke im stationären, ambulanten und komplementären Bereich erprobt, vieles hatte wegweisenden Charakter und konnte nach und nach als fester Baustein der Versorgungslandschaft etabliert werden.

Die Länder haben z. T. durch eigene Psychiatriemodellprogramme oder - bei Teilnahme am Bundesmodellprogramm - durch begleitende Finanzierungen viel Geld für die Psychiatriereform zur Verfügung gestellt. Aber auch das Engagement der Bevölkerung und der in der psychiatrischen Versorgung Tätigen haben zu einer neuen Psychiatrie in Deutschland geführt.


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