21.02.2007
Psychiatrie in Deutschland – Strukturen, Leistungen, Perspektiven
Hrsg. Gesundheitsministerkonferenz der Länder
Der Vorläufer des vorliegenden Berichts entstand im Auftrag der Gesundheitsministerkonferenz der Länder und wurde 2003 veröffentlicht. Er enthielt eine Bestandsaufnahme der Entwicklungen
psychiatrischer Versorgung der zurückliegenden 25 Jahre und zeigte die aufgrund der Psychiatrie-Enquête aus dem Jahr 1975 eingetretenen Veränderungen auf. Diese beruhten insbesondere auf einem grundlegenden Umbau der Versorgung schwerst chronisch psychisch kranker Menschen, die bis dahin überwiegend in Großkrankenhäusern und Heimen „hospitalisiert“, häufig wohnortfern behandelt und versorgt wurden. Der GMK-Bericht Psychiatrie 2003 dokumentierte aber auch den Aufbau gemeindenaher Versorgungsstrukturen mit klinischer und ambulanter Behandlung und Therapie, Angebotsformen in den Bereichen Wohnen, Alltagsgestaltung, Arbeit und Beschäftigung ebenso wie die vielfältigen Anstrengungen der Länder und Kommunen zur Ausgestaltung und Steuerung der Versorgungssysteme. Gefördert wurde dieser Prozess durch verschiedene Änderungen in den einschlägigen Sozialgesetzen
und den länderspezifischen Gesetzgebungen (z.B. den Psychiatriegesetzen) sowie ein umfangreiches Förderprogramm des Bundes.
Mit der Verabschiedung des GMK-Berichts 2003 erteilte die Gesundheitsministerkonferenz der Arbeitsgemeinschaft der obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) den Auftrag, zielgerichtete Vorschläge und Strategien zur strukturellen Weiterentwicklung des psychiatrischen Versorgungssystems vorzulegen und den Bericht in regelmäßigen 5-jährigen Abständen fortzuschreiben.
Die AOLG leitete diesen Auftrag an die AG Psychiatrie weiter. Der vorliegende Bericht erfüllt diesen Auftrag der GMK. Er greift dabei die Schwerpunkte des GMK-Berichts 2003 auf und beschreibt die jetzt bestehenden Strukturen. Damit verbunden sah sich die AG Psychiatrie wiederum in der Verpflichtung, eine umfangreiche und alleinig zu diesem Zweck von den Psychiatriereferentinnen und –referenten konzipierte Datenerhebung in allen Bundesländern durchzuführen. Ausgehend von der These, dass es möglicherweise eine eher ländlich und eine eher städtisch geprägte Ausgestaltung psychiatrischer Hilfen gibt, wurden ergänzend Daten in ausgewählten Großstädten und Ballungsräumen erhoben.
Mit dem gewonnenen „Kerndatensatz des psychiatrischen Versorgungssystems“ besteht erstmals die Möglichkeit, die komplexen Strukturen in den psychiatrischen Versorgungssystemen der Länder transparent zu machen. In der Erarbeitung des Berichts hat sich gezeigt, wie sinnvoll ein solcher Kerndatensatz für die Beantwortung vergleichender Fragestellungen ist. Jedoch wurden auch die methodischen Grenzen dieser Erhebung deutlich. Die weitere Steigerung der Validität der erhobenen Daten und somit der verlässlichen Interpretationsfähigkeit ist nur unter Einbezug externer Kompetenz und Leistung machbar.
Die erhobenen Daten ermöglichen die Darstellung gleichartiger, aber auch unterschiedlicher Entwicklungen in den einzelnen Bundesländern. Dabei muss darauf hingewiesen werden, dass nicht alle Daten eine 100%ige Vergleichbarkeit ermöglichen, da trotz eines einheitlichen Erhebungsmusters gleiche Benennungen einzelner Hilfen in der Realität voneinander abweichende Angebote beinhalten können. Hier ist es erforderlich, darauf hinzuwirken, dass Begrifflichkeiten und Inhalte bundesweit einheitlicher gestaltet werden.
Um die Lesbarkeit des Berichts zu erhalten, werden nur wenige Daten im Textteil dargestellt.
Für eine vertiefende Datenanalyse steht der umfangreiche Tabellenanhang zur Verfügung. Im Kapitel „Aspekte von grundsätzlicher Bedeutung“ wird neben internationalen und nationalen Erklärungen und Untersuchungen zur Relevanz psychischer Erkrankungen die Bedeutung der Beteiligung der Psychiatrie-Erfahrenen und Angehörigen wie auch der Selbsthilfe als wichtiger Baustein psychiatrischer Versorgung betont. Weitere Schwerpunkte dieses Kapitels sind der Problematik der Diskriminierung / Stigmatisierung psychisch kranker Menschen, der Bedeutung von Gender Mainstreaming und der sich aus der Migration ergebenden Probleme gewidmet.
Damit werden überwiegend Themen aufgegriffen, die der vorangegangene Bericht noch nicht beschrieben hat.
In der „Strukturellen Weiterentwicklung psychiatrischer Leistungsangebote“ werden die klinische und ambulante ärztliche Versorgung ausführlich beschrieben. Stadt-Land-Unterschiede
werden exemplarisch herausgearbeitet. Weitere Schwerpunkte nehmen die psychosomatische /
psychotherapeutische Versorgung und die Bereiche Wohnen, Alltagsgestaltung sowie Arbeit und Beschäftigung ein.
Im Anschluss werden einzelne psychiatrische Fachgebiete thematisiert. Hierzu zählen die Forensische Psychiatrie, die Kinder- und Jugendpsychiatrie, die Gerontopsychiatrie und die Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe.
Jedes dieser Kapitel enthält zielgerichtete Handlungsvorschläge und Perspektiven. Zum Ende des Berichts werden diese zu Handlungsempfehlungen für eine strukturierte Weiterentwicklung des psychiatrischen Hilfesystems gebündelt, deren Umsetzung im nächsten Bericht hinterfragt werden wird. Ein Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Verbesserung der Zusammenarbeit unterschiedlicher Beteiligter wie z.B. der Sozialleistungsträger mit Rentenversicherungsträgern und Arbeitsagenturen im Bereich Beschäftigung oder zwischen Kinder- und Jugendpsychiatrie, Jugendhilfe und Schule.
Nicht alle Themen konnten in der gleichen Tiefenschärfe behandelt werden. Dies gilt z.B. für die Gerontopsychiatrie. Da aufgrund der demografischen Entwicklung diesem Teilgebiet psychiatrischer Versorgung jedoch eine stark zunehmende Bedeutung zukommt, wird ein folgender
Bericht einen diesbezüglichen Schwerpunkt enthalten.
Die einzelnen Kapitel dieses Berichtes weichen in der Form der Darstellung teilweise von einander ab, da sie von unterschiedlichen Autorinnen und Autoren der AG Psychiatrie erarbeitet wurden. Deshalb ließen sich nicht in jedem Falle Redundanzen vermeiden. Das Kapitel „Suchtprävention und Suchtkrankenhilfesystem“ ist ein eigenständiger Beitrag der AG Suchthilfe der AOLG.
Um den gegenwärtigen Stand der Hilfen in den Ländern zu beschreiben, wurden die einzelnen Angebote im Sinne eines Benchmarking für das Jahr 2005 - bezogen auf die Einwohnerzahl des jeweiligen Landes - dargestellt.
Entsprechend des Auftrags wird neben positiven Entwicklungen auch auf vorhandene Defizite und Schwierigkeiten hingewiesen, und es werden Perspektiven der Weiterentwicklung aufgezeigt. Dabei wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben.
Im Anhang wird die „Rechtliche Weiterentwicklung“ beschrieben, insbesondere werden die Änderungen in den Sozialgesetzbüchern, zum Betreuungsgesetz, Behindertengleichstellungsgesetz und zur Strafgesetzgebung erläutert.
Zusammenfassend kann für diesen Bericht festgehalten werden, dass die großen Umbrüche im System der psychiatrischen Versorgung, wie sie im GMK-Bericht 2003 für den Zeitraum 1975 bis 2000 dargestellt wurden, der Vergangenheit angehören. Im Vordergrund stehen jetzt vermehrt Anstrengungen, die entwickelten Leistungsbausteine nach fachlichen und ökonomischen Gesichtspunkten unter Berücksichtigung der jeweils zugrunde liegenden Finanzierung aufeinander zu beziehen und im Sinne regionaler Verbundstrukturen weiterzuentwickeln. Aus Sicht der Psychiatriereferentinnen und Psychiatriereferenten liegt hier eines der Hauptaufgabenfelder für die Länder und Kommunen in den nächsten Jahren.