Benjamin Hoff
17.09.2007

Stärkung der Fahrgastrechte im öffentlichen Personenverkehr – Ausweitung der Entschädigungsregelungen

Beschluss der 3. Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) am 13./14. September 2007 in Baden-Baden

Die VSMK bittet die Bundesregierung, das Fahrgastrecht zeitgemäß und verbraucherorientiert weiterzuentwickeln und die Rechte der Fahrgäste im Öffentlichen Personenverkehr zu verbessern.
In diesem Zusammenhang wird die Bundesregierung insbesondere um folgende Festlegungen
gebeten:
1. Bei einer Verspätung von mindestens 30 Minuten hat der Fahrgast einen Anspruch auf 25 % des Fahrpreises, sofern der Preis für die einzelne Fahrt mindestens 8 Euro beträgt.

2. Bei einer Verspätung von mindestens 60 Minuten hat der Fahrgast einen Anspruch auf 50 % des Fahrpreises, sofern der Preis für die einzelne Fahrt mindestens 4 Euro beträgt.

3. Die vorgenannten Entschädigungsansprüche der Verbraucherinnen und Verbraucher entstehen verschuldensunabhängig.
Die VSMK hält die Festlegung einheitlicher Fahrgastrechte auch im Nahverkehr für sinnvoll. Sie setzt eine Projektgruppe ein.


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