Benjamin Hoff
17.09.2007

Unlautere Telefonwerbung

Beschluss der 3. Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) am 13./14. September 2007 in Baden-Baden

1. Die VSMK spricht sich für einen verstärkten Verbraucherschutz bei unerwünschter Telefonwerbung aus.

2. Die VSMK begrüßt die Initiative des Bundesministeriums der Justiz, zur Bekämpfung
von unerlaubter Telefonwerbung
- Verstöße mit Bußgeldern zu ahnden,
- ein Verbot der Rufnummernunterdrückung für gewerbliche Anbieter einzuführen und
- das Widerrufsrecht im Fernabsatzrecht auf Verträge über die Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten sowie auf Wett- und Lotteriedienstleistungen auszuweiten.

3. Die VSMK sieht darüber hinaus Handlungsbedarf, um zu unterbinden, dass mit diesen wettbewerbswidrigen und belästigenden Praktiken Geschäfte gemacht werden können.
Sie fordert die Bundesregierung auf, im weiteren Gesetzgebungsverfahren folgenden Punkt aufzunehmen: die Wirksamkeit der Folgeverträge aufgrund unlauterer Telefonwerbung ist grundsätzlich an eine schriftliche Bestätigung
zu binden.

4. Die VSMK setzt eine Arbeitsgruppe ein, um weitere flankierende Maßnahmen zu entwickeln und das Gesetzgebungsverfahren zu begleiten.

5. Die VSMK fordert die Bundesregierung dazu auf, zum Schutz der Bürger vor unerwünschter Telefonwerbung gemeinsam mit den Ländern und dem
Verbraucherzentrale Bundesverband eine bundesweite Informationskampagne zu starten. Dadurch sollen die Verbraucher für das Problem sensibilisiert und über die beschlossenen Maßnahmen informiert werden.


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