Benjamin Hoff
17.09.2007

Sicherheit von Spielzeug

Beschluss der 3. Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) am 13./14. September 2007 in Baden-Baden

1. Die VSMK sieht Handlungsbedarf beim Schutz von Kindern vor nicht sicherem Spielzeug. Vor dem Hintergrund der aktuellen Fälle mit gesundheitsgefährdenden Materialien bei importierten Spielwaren aus China sind deutliche Verbesserungen im Interesse des gesundheitlichen Verbraucherschutzes nötig.

2. Die VSMK spricht sich für eine transparente Kennzeichnung von Spielzeug hinsichtlich der Einhaltung der Sicherheitsanforderungen aus.

3. Die VSMK hält das GS-Zeichen („Geprüfte Sicherheit“) nach § 7 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) für geeignet, um die in einer besonderen Prüfung festgestellte Sicherheit des Spielzeugs deutlich zu machen und diese Information den Verbraucherinnen und Verbrauchern zu vermitteln, und spricht sich daher gegen Überlegungen der EU aus, neben dem CE-Kennzeichen die Verwendung von anderen nationalen Konformitätskennzeichen zu untersagen.

4. Die VSMK fordert die Unternehmen auf, stärker als bisher ihrer Verantwortung gerecht zu werden und die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen bei Spielzeug zu gewährleisten sowie dies zu kontrollieren und zu dokumentieren. Die VSMK fordert die Wirtschaft zudem auf, die dem GS-Zeichen zugrunde liegenden Prüfvorschriften als einen zentralen Baustein ihres Sicherheitsmanagements zu nutzen.
Die VSMK bittet den Bund, diesbezüglich Gespräche mit der betroffenen Wirtschaft und ihren Verbänden zu führen.

5. Die VSMK appelliert an die Verbraucherinnen und Verbraucher, sich beim Kauf von Spielzeug auf Qualität und Kennzeichnung zu orientieren.

6. Um den Verbraucherinnen und Verbrauchern eine sachgerechte Entscheidung anhand der Kennzeichnung zu ermöglichen, wird die Bundesregierung gebeten, sich bei der Europäischen Kommission dafür einzusetzen, dass das EU-Zeichen (Symbol „CE“) nur angebracht werden darf, wenn die strengen Anforderungen inhaltlich und im Verfahren nicht unterschritten werden , nach denen das GS-Zeichen („GS = geprüfte Sicherheit“) von einer zugelassenen Stelle zuerkannt werden kann ("CE+" nach dem Vorbild GS). Die Verschärfung der Nachweisführung bezüglich der Einhaltung der geltenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen an Spielzeug, durch ein Gütesiegel ähnlich des GS-Zeichens, führt zu
mehr Sicherheit im Verbraucherschutz.
Die VSMK fordert die Bundesregierung auf, sich im Rahmen der Beratungen zur Überarbeitung des New Approach dafür einzusetzen, dass das bewährte deutsche GS-Zeichen erhalten bleibt. Darüber hinaus soll die Bundesregierung die
Initiative ergreifen für die Einführung eines EU-weiten Sicherheitszeichens, das analog dem GS-Zeichen für Produkte vergeben wird,
- die einer umfassenden Sicherheitsbeurteilung unterzogen wurden (nicht auf bestimmte Teilaspekte beschränkt),
- bei denen diese Sicherheitsbeurteilung durch eine neutrale Stelle im Rahmen einer Baumusterprüfung erfolgte,
- bei denen diese neutrale Stelle zusätzlich auch die Fertigung beim Hersteller überwacht.

7. Die VSMK bittet den Bund, in seinen Gesprächen mit Vertretern der Wirtschaft darauf hinzuwirken, dass die in Deutschland ansässigen Händler, Importeure und Hersteller verstärkt Anträge für GS-Zeichen stellen und dass die Wirtschaft eine bundesweite Datenbank mit den in Prüfung befindlichen und den bereits geprüften Produkten aufbaut.

8. Die Länder und der Bund werden die Programme im Rahmen des Bundesweiten Überwachungsplanes als ein Instrument für eine verstärkte und gezieltere Untersuchung von Spielzeug weiterentwickeln. Die VSMK fordert das BMELV auf, die Auswertung der Berichte zeitnah vorzulegen.


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