Benjamin Hoff
14.09.2007

Staatssekretär Dr. Hoff gegen unlautere Telefonwerbung

Pressemitteilung

Der Staatssekretär für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, begrüßt den Beschluss der 3. Verbraucherministerkonferenz in Baden-Baden gegen unlautere Telefonwerbung. Damit wurde der Weg frei gemacht, um in das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb eine Regelung aufzunehmen, nach der Folgeverträge aufgrund unlauterer Werbung „nichtig“ oder „schwebend unwirksam sind“. Dies wäre, so der Staatssekretär, ein konsequentes und wirksames Mittel, um gegen unlautere Telefonwerbung vorzugehen.

Trotz der Novellierung des Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) im Jahr 2004 nimmt in Deutschland die unerlaubte Telefonwerbung immer weiter zu. In den letzten 12 Monaten sind allein in Berlin rund 2000 Beschwerden über unerwünschte Werbeanrufe der Berliner Verbraucherzentrale zugegangen. Unerwünschte Werbeanrufe dringen zunehmend in die Privatsphäre der Verbraucherinnen und Verbraucher ein und führen oftmals zu nicht erteilten Aufträgen und Bestellungen. Nach derzeitiger Rechtslage sind solche – auf der Grundlage ungesetzlicher Telefonwerbung - mündlich abgeschlossenen Verträge rechtswirksam, sofern sie nicht vom Kunden innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden.

Staatssekretär Dr. Hoff: „Im Interesse eines umfassenden Verbraucherschutzes müssen schnell wirksame Regelungen geschaffen werden, die die Verbraucherinnen und Verbraucher vor unlauterer Telefonwerbung schützen. Den Verbraucherinnen und Verbrauchern ist nur geholfen, wenn die unlautere Telefonwerbung der unseriösen Anbieter eingestellt wird. Aufklärungsmaßnahmen und höhere Bußgelder sollten diese Regelungen flankieren.“


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