Benjamin Hoff
20.06.2007

Reform des Finanzföderalismus

Stellungnahme von Dr. Benjamin-Immanuel Hoff in der Anhörung der Bundesstaatskommission II zur Reform des Finanzföderalismus

Lesen Sie hier einen Auszug aus der Stellungnahme oder downloaden Sie die gesamte Stellungnahme.

"In seiner Stellungnahme ist Prof. Renzsch auf die aus seiner Sicht größten Probleme der bundesdeutschen Finanzverfassung eingegangen (Vgl. Ziffer 1 und 2). Der dort vertretenen Position schließe ich mich vollumfänglich an. Das Leitbild auch dieser Föderalismusreform muss von einem solidarischen und kooperativen Föderalismus geprägt sein. Mit den Worten des Regierenden Bürgermeisters von Berlin:
„Der Bundesstaat ist kein Marktmodell, wie es manche glauben machen wollen. Ein auf
die Finanzierung ausgedehnter Wettbewerbsföderalismus ist kein Allheilmittel, sondern führt zu Entsolidarisierung, zu einer Art Manchester-Föderalismus“.

Eine entgrenzte Konkurrenz der Gebietskörperschaften, wie sie die Anhänger des Wettbewerbsföderalismus für erforderlich halten, dürfte kein Beitrag zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsposition Deutschlands sein. Aus meiner Sicht muss eine Veränderung der Finanzverfassung dazu dienen, die ungleichmäßige Belastung der Länder auszugleichen, die Leistungsfähigkeit der öffentlichen Haushalte intensivieren und darüber zu einer Mobilisierung der Binnenkonjunktur – also auch der wirtschaftlichen Beschleunigung beitragen. Weiterhin muss gefragt werden, ob sich durch den Übergang von der Industriegesellschaft zur Wissensgesellschaft auch Konsequenzen für die Finanzverfassung bzw. die föderalen Finanzbeziehungen ergeben. Diese Anforderungen sprechen m. E. auch dagegen, eine die Debatte um die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen auf das Thema der Staatsverschuldung zu verengen.
Der hier gelegentlich anzutreffende Alarmismus hat keine wirkliche Berechtigung, wenn man die
Situation der einzelnen OECD-Staaten vergleicht (siehe Pkt. II). Auch ist das damit verbundene
Bild des ungezügelten Ausgabeverhaltens der Länder als Hauptursache einer künftige Generationen willkürlich bedrückenden Last, verstellt den Blick auf die Realität. Die Verschuldung musste v. a. wegen der Einnahmeausfälle, die aus der Steuersenkungspolitik der vergangenen
Jahre sowie aufgrund von langfristigen Sonderbelastungen, die aus der Deutschen Einheit reultierten, strukturell erhöht werden. Dies ist auch maßgeblich darauf zurückzuführen, das wirtschaftlich bessergestellte Unternehmen und Personen immer weniger entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit besteuert werden. Der der Debatte um die zweite Stufe der Föderalismusreform inhärente Anspruch der „Generationengerechtigkeit“ darf dieses Problem nicht weiter ausblenden.
Es gibt keine Generationengerechtigkeit ohne Steuergerechtigkeit. Gleichwohl ist der politische Handlungsbedarf beim Thema Verschuldung der Gebietskörperschaften
nicht zu verkennen. Die zweite Stufe der Föderalismusreform sollte mit einem wirksamen
Beitrag zur Entschuldung der Gebietskörperschaften verbunden werden. Ein Entschuldungsfonds, der die unterschiedlichen, in der Wirtschafts- und Finanzkraft der Länder wurzelnden Möglichkeiten zur Konsolidierung der Haushalte berücksichtigt, kann ein Beitrag dazu sein.
Damit verknüpfte Junktims, die Entschuldung an die Einführung wettbewerbsföderalistischer
Elemente in die Finanzverfassung zu koppeln, wie sie z. B. durch den Ministerpräsidenten Baden-
Württemberg formuliert wurden, stehen in einem gewissen Konflikt mit unmittelbaren und
mittelbaren Staatsprinzipien, wie wir im Folgenden zeigen werden.


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