Benjamin Hoff
19.10.2006

Zum Umgang mit dem BVerfG-Urteil zur Haushaltsnotlage Berlins

Vorschläge zum Umgang mit dem Urteil, skizziert von Benjamin Hoff

Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage Berlins auf Finanznothilfe abgewiesen. Nach einstimmiger Auffassung des zuständigen Zweiten Senats gibt das Land zuviel Geld aus, habe Einsparpotenziale nicht ausgeschöpft und könne beispielsweise den landeseigenen Wohnungsbestand im Wert von über fünf Milliarden Euro verkaufen, urteilten die Richter.
Berlin sei zwar in einer angespannten Haushaltslage, heißt es weiter, die könne es aber mit großer Wahrscheinlichkeit aus eigener Kraft überwinden. Bundeshilfen seien nur in seltenen Ausnahmefällen möglich, wenn die Existenzbedrohung eines Landes nicht mit anderen Mit-teln abzuwehren sei.

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