04.09.2006
Stellungnahme zum Sächsischen Offenlegungsgesetz
Stellungnahme zur Anhörung des Haushalts- und Finanzausschusses im Sächsischen Landtag zum Gesetzentwurf der Linksfraktion.PDS
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
ich bedanke mich herzlich für die Einladung zu Ihrer heutigen Anhörung und die Möglichkeit, wenige Tage vor dem Ende meines Ausscheidens aus dem Berliner Abgeordnetenhaus als Vorsitzender des Unterausschusses Haushaltskontrolle die Erfahrungen aus unserem Land-tag in Ihre Beratungen einspeisen zu können. Es wäre wünschenswert, wenn künftig mehr Landtage dazu übergehen würden, den Sachstand und die best-practice-Modelle gegensei-tig einzubeziehen.
Ich werde in meiner Stellungnahme wie folgt vorgehen:
1. Einordnung des Gesetzentwurfes in Entwicklungen auf Bundes- und Landesebene
2. Unterbreitung von zwei Vorschlägen zur Erweiterung der bestehenden Gesetzesinitiative
3. Darlegung von Empfehlungen zum Umgang mit Beteiligungsberichten.