Benjamin Hoff
04.05.2006

»Es sollten Auflagen mit sozialem Augenmaß sein«

Der Linkspartei-Abgeordnete Marian Krüger über die Notlage des Berliner Haushalts und die Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe

Marian Krüger, Jahrgang 1964, sitzt seit 1999 für die PDS im Berliner Abgeordnetenhaus und beschäftigt sich dort u.a. mit Finanzpolitik und öffentlichem Vermögen. Für "Neues Deutschland" sprach mit ihm Kathrin Gerlof.

ND: Am vergangenen Mittwoch hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in Sachen »Haushaltsnotlage des Landes Berlin« verhandelt. Was bedeuten die Ergebnisse dieser Verhandlungen für Berlin?
Krüger: Ergebnisse liegen noch nicht vor, da es die erste mündliche Verhandlung war. Bemerkenswert war der Auftritt der Antragsgegner Berlins, das heißt der Bundesregierung und weiterer Bundesländer. Wenn zum Beispiel Vertreter des Landes Hessen den Komplettverkauf der Berliner Krankenhäuser und Wohnungsgesellschaften fordern, dann wird klar, was ihr eigentliches Ziel ist: die Haushaltsnotlage Berlins auszunutzen, um die neoliberale Privatisierungspolitik der CDU zu uns zu exportieren. Die Staatssekretärin Hendricks (SPD) blendete den Anteil des Bundes an der Berliner Verschuldung völlig aus.
Dass die Richter formal das Vorliegen einer Notlage für unstreitig halten, ist zwar positiv. Aber sie haben klar gemacht, das es eben nicht nur um Berlin geht, sondern um die Handlungsfähigkeit des föderalen Finanzsystems. Das müssen wir sehr ernst nehmen.

Um zu verstehen, was jetzt geschehen ist und wie mögliche Szenarien für die Zukunft des Landes Berlin aussehen können, hilft ein Blick zurück. Wie kam es zur Haushaltsnotlage?
Berlin ist vor der deutschen Einheit in Ost wie West jeweils als Schaufenster beider Systeme hoch subventioniert worden. Das Ende der Berlin-Hilfen verursachte riesige Defizite, die bis heute nicht kompensiert werden konnten. Zugleich versäumte es die lange regierende große Koalition, die Berliner Ausgaben, die in vielen Bereichen weit über den entsprechenden Bundesdurchnitten lagen, den finanziellen Möglichkeiten der Stadt anzupassen. Damit wurde eine Zins-Schulden-Spirale in Gang gesetzt, die wir nicht ohne Hilfe von außen überwinden können. Nun müssen wir Jahr für Jahr schon deswegen neue Schulden aufnehmen, um die Zinsen zu bezahlen

Sie sind Haushälter und haben 2001 als einer von wenigen Abgeordneten dem Koalitionsvertrag nicht zugestimmt, weil Sie die darin vereinbarten Kürzungen für nicht tragbar hielten.
Es gab damals einen Disput mit Gregor Gysi in der PDS-Verhandlungskommission. Der erklärte schließlich die Haushaltskonsolidierung zum zentralen Erfolgskriterium der Koalition. Ich habe dem entgegen gehalten: Das kriegen wir nicht vermittelt. Rückblickend war das ein abstrakter Streit. Keine Regierung kann sich die Bedingungen, unter denen sie regiert, aussuchen. Wir hatten als Extra noch den Haushaltsnotstand, in dem Spielregeln gelten, die unsere Handlungsfreiheit noch weiter beschränken.

Welche Spielregeln sind das?
Jedes Bundesland im Haushaltsnotstand kann nur Hilfe beanspruchen, wenn es selbst in Vorleistung geht. Wer will, dass andere seine Altschulden mit abtragen, der muss beweisen, dass er keine neuen Defizite aufbaut. Das ist nicht nur ein moralischer Appell, sondern ist im so genannten Maßstäbegesetz geregelt und demzufolge bindend für jedes Regierungshandeln. Das macht auch klar, warum die Haushaltskonsolidierung so wichtig ist.
Als wir in die Regierung eintraten, betrug das laufende Defizit in Berlin drei Milliarden Euro pro Jahr. Dazu kamen noch die Altlasten. Mit anderen Worten: Berlin hat jedes Jahr Milliarden für Dinge ausgegeben, für die es nie wirklich Geld hatte. Zum Beispiel für die Wohnungsbauförderung, ein Selbstbedienungsladen des alten Westberliner Immobilienfilzes. Diesen Laden haben wir geschlossen, was uns eine Milliarde Euro spart.

Das ist eine Milliarde, fehlen noch zwei weitere, die einzusparen waren in dieser Legislaturperiode. Wo werden die herkommen?
Eine Milliarde wurde beim Landespersonal erbracht und die restlichen Sparlasten haben wir auf die Zuwendungen für Arbeit, Soziales, Kultur, Jugend und Wissenschaft verteilen müssen. Damit war dann auch Schluss mit unseren Möglichkeiten. Ohne diese Eigenanstrengungen allerdings hätte wir in Karlsruhe gar nicht erst anzutreten brauchen.

Das hätten Sie und Ihre Partei doch anderen überlassen können.
Das hätte ich damals auch gerne so gemacht. Wer das allerdings heute auch noch so sieht, muss sich eines fragen: Wie wären die Lasten von anderen verteilt worden? Wen hätte es dann getroffen? Das muss man in einer Haushaltsnotlage immer zum Streitpunkt machen. Auch in der Koalition. Den Handlungsbedarf von drei Milliarden Euro konnte und kann niemand ernsthaft bestreiten. Aber andere Koalitionen wären mit diesem Handlungsbedarf sicher auch anders umgegangen. Wir haben nach dem besten Weg gesucht in dieser schwierigen Situation.

Ist das nicht defensiv? Hätte die Linke in der Opposition nicht mehr Einfluss entfalten können?
Versuchen Sie mal, mit diesen Schulden und einem Loch in der Kasse offensiv zu sein. In der Offensive sind zurzeit diejenigen, die das Blindengeld abschaffen, den Krankenhaussektor privatisieren und Studiengebühren einführen. Das fand in Berlin nicht statt, weil wir mitregieren. Die Angriffe unserer Antragsgegner in Karlsruhe auf all das, was auch mit unserer Hilfe bewahrt werden konnte, unterstreichen den Ernst der Lage.
Ich wünschte mir, dass diese Einschnitte auch aus der Opposition heraus zu stoppen wären. Aber wir haben noch keine Protestkultur wie in Frankreich. Meine Erfahrung ist, dass man Privatisierungen nicht aus der Opposition heraus verhindern kann. Wir haben in den 90er Jahren gegen den Verkauf von Bewag und Gasag gestimmt. Wir haben gegen die Teilprivatisierung der Wasserbetriebe geklagt und Recht bekommen. Privatisiert wurde trotzdem.
Erst in der Regierung konnten wir konkret bedrohte kommunale Unternehmen erhalten. Die Krankenhausgesellschaft »Vivantes« und das Verkehrsunternehmen BVG haben von uns langjährige Garantien bekommen. Dennoch denke ich, dass viele außerparlamentarische Aktionen durchaus hilfreich waren, beispielsweise die gegen Studiengebühren.

Das klingt sehr tapfer, aber was ist dann mit den rot-roten Wohnungsverkäufen?
Das Glück ist mit den Tapferen. Aber Sie haben Recht: Der Erhalt des kommunalen Wohnungsbestandes bleibt ein offenes Problem. Berlin hat sechs Wohnungsgesellschaften mit insgesamt acht Milliarden Euro Schulden. Wir haben eine Neuordnung der kommunalen Wohnungswirtschaft vorgeschlagen. Das hat die SPD blockiert.

Und das müssen Sie sich dann in einer Koalition gefallen lassen?
Wir können uns leider keinen Koalitionspartner backen. Die anderen Parteien möchten weiter privatisieren. Die Grünen sagen: Alles verkaufen bis auf einen Restbestand. FDP und CDU können wir wohnungspolitisch in den Skat drücken. Also gibt es mit der SPD im Grundsatz immer noch eine politische Schnittmenge.

Was passiert, wenn das Bundesverfassungsgericht weitere Privatisierungen und Kürzungen zur Auflage für neue Bundeshilfen macht?
Das ist eine sehr ernste Frage, wie die der Vorgaben, die uns die Richter insgesamt machen werden. Unsere Antragsgegner in Karlsruhe halten uns unseren großen Sozialwohnungsbestand, die Zahl der Lehrer und Polizisten, die Aufrechterhaltung von mehreren Opern und Universitäten und die Sozialausgaben vor. Sie tun so, als ob wir aus der Zins-SchuldenSpirale heraus kämen, wenn wir das alles verkauften oder schlössen. Das ist aber nicht zutreffend.
Berlin würde durch solche Privatisierungen wahrscheinlich sogar Geld verlieren. Diese Forderungen sind somit weder haushaltspolitisch vernünftig noch sozial tragbar. Sie sind Ausdruck einer neoliberalen Ideologie, die uns aufgedrückt werden soll. Berlin hat in fünf Jahren ein schmerzhaftes Sparprogramm umgesetzt. Wir haben mit der alten Berliner Praxis, über die eigenen Verhältnisse zu leben, gebrochen. Wer fühlt sich da berechtigt, der Stadt noch mehr zuzumuten? Jetzt bitten wir um Hilfe bei den Altlasten. Dass es die nicht ohne Auflagen gibt, ist doch klar. Aber es sollten Auflagen mit sozialem Augenmaß sein.

Das wird die anderen Bundesländer, die Berlins Gegner in Karlsruhe sind, nicht überzeugen.
Weil sie auch nichts zu verschenken haben. Aber es geht nicht nur um Berlin. Wird unsere Klage abgewiesen, so bekommen wir eine neue Stufe der Erosion des sozialen Bundesstaates. Wenn man ein Bundesland in so einer tiefen Finanzkrise sich selbst überlassen kann, dann sind Verfassungsziele, wie gleiche Lebensverhältnisse, gefährdet. Das wollten solche Ministerpräsidenten wie Koch (CDU) und Stoiber (CSU) schon immer – also Wettbewerbsföderalismus brutal. Aber kein europäisches Land setzt seine Metropolenregionen aufs Spiel, indem es Wissenschaft und Kultur planiert.


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