Benjamin Hoff
16.02.2006

OVG-Entscheidung zu Rückmeldegebühren an Berliner Hochschulen

Beschluss vom 15. Februar 2006 - OVG 8 B 2. und 3.04 -

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat heute zwei Klagen gegen die an Berliner Hochschulen erhobenen Rückmeldegebühren verhandelt.
Es hat beschlossen, die Verfahren auszusetzen und die Klagen dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen, da es die Erhebung einer Rückmeldegebühr in Höhe von 51,13 EUR (früher: 100 DM) für verfassungswidrig hält. Die Gebühr stehe in einem groben Missverhältnis zu dem Gebührenzweck der Kostendeckung. Die Bearbeitung einer Rückmeldung bei den Berliner Hochschulen verursache nur einen durchschnittlichen Verwaltungsaufwand in der Größenordnung von 11, 42 EUR (früher: 22,34 DM). Die Gebühr betrage damit das 4,5-fache des Kostenaufwands.


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