Benjamin Hoff
27.06.2005

Koalition sichert eine gemeinwohlorientierte Sparkasse in Berlin

Von Benjamin-Immanuel Hoff, wirtschaftspolitischer Sprecher

Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat am 16. Juli 2005 den Weg dafür frei gemacht, dass die Berliner Sparkasse weiterhin ein öffentlich-rechtliches, am Gemeinwohl orientiertes Finanzinstitut bleiben kann. Die Sparkasse wird ab dem 1. Januar 2006 als teilrechtsfähige Anstalt der Landesbank Berlin geführt werden. Damit hat der Senat einen Ausweg aus einer komplizierten Lage gefunden: Einerseits hatte das Land der EU-Kommission zusagen müssen, den Konzern Bankgesellschaft mit allen seinen Teilen bis Ende 2007 zu verkaufen. Die Ausschreibung auch der Sparkasse hat dabei diskriminierungsfrei zu geschehen, d.h. muss sowohl privaten wie öffentlichen Bietern möglich sein. Andererseits hält der Senat die Vorteile einer Sparkasse mit ihrer besonderen Fürsorge z.B. bei der Kreditversorgung von kleinen und mittleren Unternehmen in der Region für wünschenswert. Dabei sind die Auflagen zu berücksichtigen, mit denen das Kreditwesengesetz den Begriff der Sparkasse definiert. Diese Auflagen werden vom Bundesamt für Finanzdienstleistungen überwacht.

Die Lösung des Landes liegt zum einen darin, das bisherige Geschäft von der Bankgesellschaft auf die Landesbank Berlin zu übertragen. Langfristig soll die leere Hülle der Bankgesellschaft beerdigt werden. Die Konstruktion der Bankgesellschaft, das unseligste Projekt der großen Koalition in den 90er Jahren, wird damit zu Grabe getragen. Durch Einsparungen von Doppelarbeiten und durch steuerliche Vorteile werden im neuen Institut voraussichtlich 40 Mio Euro pro Jahr gespart werden können.

Zum anderen soll die Landesbank Berlin in die Rechtsform einer Aktiengesellschaft umgewandelt werden. Die Landesbank wird mit der Trägerschaft für die Sparkasse beliehen werden. Ab 2007 können sich private Investoren in die Landesbank Berlin einkaufen. Mit diesem Veräußerungsgewinn wird das Land Berlin teilweise die Schulden bezahlen können, die durch die unseriösen Immobiliengeschäfte der Bankgesellschaft entstanden sind.
Der öffentlich-rechtliche Charakter der Landesbank wird auch in diesem Fall gewährt bleiben, weil das Land weiterhin die Rechts- und Fachaufsicht über die Sparkasse ausüben wird. Auch ein Käufer der Landesbank kann nur Geschäftsstrategien mit der Sparkasse verfolgen, die im Rahmen gemeinwohlorientierter Ziele verbleiben.

Diese Lösung ist mit Augenmaß gewählt. Die rot-rote Koalition wird auf diesem Weg unter anderem von der Dienstleistungsgewerkschaft VERDI unterstützt. Damit ist ein weiterer wichtiger Schritt zum Abschluss des Desasters bei der Bankgesellschaft getan.


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