31.05.2005
Transparenz wie bei der Volkswagen AG:
Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Benjamin-Immanuel Hoff (PDS) über: Zuwendungen, Gehaltszahlungen und Spenden von Berliner Landesunternehmen an Berliner Politiker und Parteien
1. Welche Berliner Mitglieder des Europäischen Parlaments, des Deutschen Bundestages und des Abgeordnetenhauses von Berlin sowie Stadträte der Berliner Bezirke waren im Zeitraum vom 01.01.1995 bis 31.03.2005 bei landeseigenen Gesellschaften bzw. ihren zu 100 % unternehmenseigenen Tochtergesellschaften
a) haupt- oder nebenberuflich beschäftigt,
b) mit einem Honorarvertrag ausgestattet oder
c) erhielten Vergütungen ohne vereinbarte Gegenleistung
(bitte aufschlüsseln nach Unternehmen, Personen, Zeitraum und Art der Leistung)?
2. Welche Berliner Mitglieder des Europäischen Parlaments, des Deutschen Bundestages und des Abgeordnetenhauses von Berlin sowie Stadträte der Berliner Bezirke haben von landeseigenen Gesellschaften bzw. ihren zu 100 % unternehmenseigenen Tochtergesellschaften im Zeitraum vom 01.01.1995 bis 31.3.2005 Spenden erhalten und in welcher Höhe (bitte nach Unternehmen und Partei-en aufschlüsseln)?
3. In welcher Höhe haben landeseigene Gesellschaften bzw. ihre Tochtergesellschaften im Zeitraum vom 01.01.1995 bis 31.12.2004 Spenden an Berliner Parteiorganisationen geleistet (bitte nach Unternehmen, Spendenhöhe und Parteien bzw. deren Gliederungen aufschlüsseln)?
Die Fragen 1. bis 3. betreffen Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er hat die Beteiligungsunternehmen
(privatrechtliche Gesellschaften und öffentlich-rechtliche Anstalten), an denen das Land mehrheitlich beteiligt ist, sowie wichtige Unternehmen mit Minderheitenbeteiligung (z.B. Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH, Olym-piastadion Berlin GmbH, Zoologischer Garten Berlin AG) daher um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Zuständigkeit erstellt wurde. Landesunternehmen, die sich in Liquidation befinden, wurden nicht berücksichtigt. Die Ergebnisse werden nachfolgend dargestellt; die Spendenbeträge werden einheitlich in Euro angegeben.
Zu 1. bis 3.:
(1) Bankgesellschaft Berlin AG
Derzeit ist eine Mitarbeiterin, die in einem arbeitsvertraglichen Verhältnis mit der Bankgesellschaft Berlin AG steht, zugleich Mitglied des Abgeordnetenhauses. Sie erfüllte und erfüllt ihren Arbeitsauftrag in vollem Umfang. Für Zahlungen an Abgeordnete ohne vertraglich vereinbarte Gegenleistung gibt es keine Anhaltspunkte. Für die Zeit seit Sanierungsbeginn 2001 kann dies ausgeschlossen werden.
Die Bankgesellschaft Berlin AG hatte im Jahr 1998 eine Geldspende an die CDU Schöneberg i.H.v. 255,64 € geleistet.
(2) Bäder-Betriebe (AöR)
Ein Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses ist bei der BBB ab Gründung der BBB beschäftigt. Es erhält keine Bezüge und ist seitdem freigestellt.
(3) Berliner Wasserbetriebe (AöR und Holding)
Hinsichtlich der Beantwortung zu 2. und 3. meldeten die Berliner Wasserbetriebe nach erster Prüfung innerhalb der Beantwortungsfrist Fehlanzeige; die Berliner Wasserbetriebe wurden aufgefordert, nach abgeschlossener Prüfung das Ergebnis mitzuteilen.
(4) BSR (AöR)
Zwei Beschäftigte der BSR waren während der 14. Wahlperiode Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin.
(5) BVG (AöR)
Die BVG konnte innerhalb der Frist für die Beantwortung der Kleinen Anfrage aufgrund ihrer hohen Mitarbeiterzahl im Abfragezeitraum und des daraus folgenden sehr hohen Rechercheaufwandes keine Angaben machen. Die BVG ist aufgefordert worden, nach Abschluss der Prüfung das Ergebnis mitzuteilen.
(6) Grün Berlin Park und Garten GmbH
Die Arbeitszeit und die Bezüge der ehemaligen Geschäftsführerin der Grün Berlin Park und Garten GmbH (vormals Berliner Park und Garten Entwicklungs- und Betriebsgesellschaft mbH sowie Grün Berlin GmbH) wurden ab dem 01.03.1995 wegen ihres Mandates im Deutschen Bundestag auf ein Drittel reduziert. Dies war möglich, da mit der Fusion der beiden Ausgangsgesellschaften zu einer Gesellschaft mit zwei Geschäftsführern bereits begonnen wurde und daher ein zweiter Geschäftsführer für die Grün Berlin Park und Garten GmbH zur Verfügung stand. Ihre Tätigkeit endete mit Ablauf des 31.07.1998.
(7) HOWOGE GmbH
In der 13. Wahlperiode, von 1995 bis 1999, war ein Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses hauptberuflich als Angestellte im Howoge-Konzern beschäftigt.
(8) Stadt und Land GmbH
Ein Beschäftigter des Stadt und Land-Konzerns ist Mitglied des Deutschen Bundestages. Ihm wird seit dem 16.03.1998 bis zum Ende der 15. Legislaturperi-ode Sonderurlaub ohne Vergütung gewährt. Ein Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses ist als Proku-ristin bei der WoBeGe Wohnbauten- und Beteiligungsgesellschaft mbH, einer Tochter der Stadt und Land, beschäftigt.
In den Jahren 1997 bis 1999 erhielt die SPD von der Stadt und Land insgesamt drei Spenden i.H. v. 153,38 €, 255,64 € und 255,64 € jeweils zweckgebunden für ein Kinderfest in Altglienicke; eine Abgeordnete (SPD) des Berliner Abgeordnetenhauses erhielt im Jahre 1999 eine zweckgebundene Spende von 255,64 € für die lokale Agenda Neukölln. Im Jahre 2000 erhielt die CDU eine zweckgebundene Spende von 255,64 € für ein Kinderfest in Hellersdorf.
(9) WBM GmbH
In der 13. Wahlperiode, von 1995 bis 1999, waren zwei Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses hauptberuflich als Prokuristen bei der WBM-Tochter WBF Wohnungsbaugesellschaft Friedrichshain mbH beschäftigt.
(10) DEGEWO AG
Die DEGEWO AG hatte im August 2001 an den Berliner Landesverband der SPD eine Spende i.H. v. 2556,46 € geleistet, die von der SPD mit der Begründung zurückerstattet worden ist, die Spende verstoße zwar nicht gegen die (damals geltenden) Gesetze zur Parteienfinanzierung, es widerspreche aber der grundsätzlichen Position, keine Zuwendungen von einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft anzunehmen.
Von den übrigen Unternehmen ist Fehlanzeige gemeldet worden. Die Antworten der Betriebsgesellschaft Stadtgüter Berlin mbH und der Wista Management GmbH stehen noch aus.
4. Gibt es Erkenntnisse darüber, ob einige dieser Spenden bewusst unterhalb der Veröffentlichungsgrenze von 10.000 € gehalten wurden bzw. nur wenige Euro unterhalb der genannten Grenze liegen und wenn ja, wie verhält sich der Senat dazu?
Zu 4.: Nein.