07.02.2005
INNOVATIONSPOLITIK BERLIN/BRANDENBURG
MAßNAHMEPAKET DES BERLINER SENATS
Mitteilung – zur Kenntnisnahme –
Erstellung eines Maßnahmepaketes Zukunftsfähige Innovationspolitik für Berlin und Brandenburg
Drucksachen 15/2296, 15/3297 und 15/3430 - Schlussbericht -
Der Senat legt nachstehende Mitteilung dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor:
Das Abgeordnetenhaus hat in seiner 59. Sitzung am 11. November 2004 Folgendes beschlossen:
„Der Senat wird aufgefordert, auf Grundlage des von ihm vorgelegten Innovationsberichtes bis zum 30. November 2004 ein Maßnahmepaket zur Weiterentwicklung der Innovationspolitik für Berlin, aber auch der Region Berlin-Brandenburg zu erarbeiten. Dabei sind folgende Bausteine zu berücksichtigen:
A) Venture und Seed Capital-Fonds
Der Senat soll prüfen, welche Vor- und Nachteile eine Beteiligung des Landes Berlin an der Finanzierung der “BC Brandenburg Capital GmbH” für Berlin nach sich ziehen würde. In diesem Kontext soll dargelegt werden, welche haushaltsrechtlichen Regelungen einer solchen Beteiligung entgegenstehen könnten und inwiefern auf diesem Wege durch eine entsprechende Aufgabenerweiterung der BC Brandenburg Capital GmbH Synergien für die Region Brandenburg-Berlin erzeugt werden könnten. Alternativ soll entsprechend den Schlussfolgerungen dargelegt werden, in welcher Weise die im Jahre 2002 in Hamburg vorgenommene Ausschreibung einer privaten Venture Capital Institution, die als Public-Private-Partnership im Verhältnis 50 : 50 betrieben werden soll, ein Modell für Berlin sein könnte. Dies gilt ebenso für die „Sachsen LB V.C. GmbH & Co. KG“, die ein gemeinsames Tochterunternehmen der Sachsen LB, der Technologie-Beteiligungsgesellschaft der Deutschen Ausgleichsbank (tbg) und der Europäischen Investitionsbank (EIB) darstellt und über ein Volumen von 30 Mio. € verfügt.
B) Kooperation der Technologiestiftungen in Berlin und Brandenburg
Der Senat soll prüfen, inwiefern durch die Zusammenfassung der Technologiestiftungen beider Länder in einer gemeinsamen Holding der Einsatz von Fördermitteln intensiviert und Synergien realisiert werden könnten. Im Rahmen dieser Prüfung sollen haushaltsrechtliche und strukturelle Voraussetzungen für eine solche Zusammenfassung der Technologiestiftungen ermittelt und dargelegt werden und wie sich die Landesregierung Brandenburg zu einem solchen Vorschlag verhält. Darüber hinaus ist dem Abgeordnetenhaus zu berichten, welche weiteren Möglichkeiten
einer intensivierten Kooperation der Technologiestiftungen bereits vor einer Zusammenführung bestehen.
C) Weiterentwicklung des Patentwesens
Es ist zu prüfen, inwiefern die Patentverwertungsagentur IPAL GmbH durch Einbeziehung der Berliner Forschungseinrichtungen einerseits und der Hochschulen sowie Forschungseinrichtungen Brandenburgs gestärkt und geöffnet werden kann. Dem Abgeordnetenhaus ist darzulegen, inwiefern der Senat die Verbesserung der Patentverwertung zu einem Bestandteil von leistungsorientierten Zuwendungen an Forschungseinrichtungen macht und das Gespräch mit der Landesregierung Brandenburgs sucht. Dem Abgeordnetenhaus ist zugleich darzulegen, welche Rolle die Förderung der BMBF-Verwertungsoffensive beim Aufbau einer effektiven Patentverwertung in Berlin spielt und wie derzeit bzw. künftig solche Bundesprogramme genutzt werden.
D) Anpassung der rechtlichen Vorschriften von Berlin und Brandenburg
Der Senat soll einen Vorschlag erarbeiten, wie die im Bereich der Innovationspolitik einschlägigen Rechtsvorschriften, die derzeit zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg noch unterschiedlich geregelt sind, zu vereinheitlichen sind. Dem Abgeordnetenhaus ist über den Umfang der Regelungen und den Zeitraum ihrer Anpassung sowie die Notwendigkeit des weiteren Bestehens dieser Vorschriften zu berichten.“
Hierzu wird berichtet:
zu A)
Das Land Berlin hat bereits 1982 aus der Erkenntnis, dass bei der Frühfinanzierung von technologieorientierten Unternehmen ein eklatanter Nachfrageüberhang besteht, den Innovationsfonds des Landes Berlin geschaffen. Damit war es möglich, vorrangig in den Frühphasen Seed und Start up (bis einschließlich Markteinführung neuer Produkte und Verfahren) stille Beteiligungen oder Darlehen zur Verfügung zu stellen.
Aus dem Innovationsfonds wurden bisher für mehr als 170 Unternehmen rd. 57,5 Mio. € bewilligt, von denen bis heute rd. 14,9 Mio. € in den Fonds zurückgeflossen sind. Darüber hinaus konnten Zinsen und Dividenden in Höhe von 8,9 Mio. € verbucht werden.
Die Beteiligungs-/Darlehensfinanzierung wurde von fast allen alten und neuen Bundesländern übernommen. Künftig wird sie im Rahmen des „Programms zur Förderung von Innovationen und Technologien – ProFIT“ weitergeführt. Es ist kurzfristig vorgesehen, ein Volumen von gut 5 Mio. € jährlich (mittelfristig mindestens 7 Mio. € ) zu investieren.
Seit 1997 besteht für Technologieunternehmen am Standort Berlin ergänzend das Engagement der IBB. Die IBB-Beteiligungsgesellschaft hat seit der Gründung über offene und stille Beteiligungen rd. 50 Mio. € in 70 Unternehmen investiert. Bis Ende 2003 sind insgesamt rd. 14. Mio. € zurückgeflossen.
Zur nachhaltigen Stärkung der Frühphasenfinanzierung von Technologieunternehmen am Standort wurde der VC-Fonds Berlin konzipiert. Die Besonderheit liegt in der Gleichzeitigkeit der Fondsdotierung von nationalen Kofinanzierungsmitteln und EFRE-Mitteln sowie der Möglichkeit, Risikokapital in Form von offenen Beteiligungen geben zu können. Berlin nimmt mit diesem Vorgehen bundesweit eine Vorreiterrolle ein.
Die Handelsregistereintragung der VC-Fonds Berlin GmbH erfolgte am 15. Oktober 2004. Der Fonds hat unmittelbar anschließend seine Geschäftstätigkeit aufgenommen.
Der Fonds hat zunächst ein Volumen von 20 Mio. € (davon 13,75 Mio. € EFRE und 6,25 Mio. € Mittel der IBB). Auf Unternehmensebene wird der Fonds nur bis zu 50 % des erforderlichen Finanzierungsvolumens darstellen. Der andere Teil soll vorrangig von privaten Finanziers aufgebracht werden. Darüber hinaus sollen in einer zweiten Finanzierungsrunde zusätzlich 25 Mio. € für den Fonds von privaten wie auch von öffentlichen Kapitalgebern [wie z. B. der KfW und dem Europäischen Investitionsfonds (EIF)] eingeworben werden. Planungsgemäß werden somit nach erfolgreichen Finanzierungen des Fonds sowie den entsprechenden Engagements bei den Unternehmen mindestens 90 Mio. € für Technologieunternehmen in Berlin mobilisiert.
Das Fondsmanagement wird von der IBB-Beteiligungsgesellschaft wahrgenommen. Damit werden die regionale Vernetzung, Nutzung der Kenntnisse über den Standort und seiner Strukturen sowie die von der EU-Kommission geforderte Professionalität und Unabhängigkeit gewährleistet.
Prüfung einer Beteiligung des Landes Berlin an der Brandenburg Capital GmbH
In Brandenburg werden durch die Brandenburg Capital GmbH (BC GmbH) bzw. ihre Töchter offene und stille Beteiligungen vergeben. „Historisch“ gewachsen sind drei Gesellschaften/Fonds: Die Seed Capital GmbH mit einer kleinen Beteiligung der Sächsischen Aufbaubank investiert in den Regionen Berlin-Brandenburg und Sachsen in Frühphasen technologieorientierter Unternehmen.
Die Kapitalbeteiligungsgesellschaft mbH ist ursprünglich ausgerichtet gewesen auf die Finanzierung von Restrukturierungen ehemaliger Treuhand-Unternehmen in Brandenburg. Der Schwerpunkt besteht jetzt bei unverändertem regionalen Bezug in der Finanzierung von Management Buy-Out (MBO) und Management Buy-In (MBI), aber auch in der Frühphasenfinanzierung von Unternehmen.
Die BC-Venture GmbH investiert ohne regionale Beschränkung in Wachstums- und Pre-IPO-Phasen (Börsengang). Auch Berliner Firmen wurden mitfinanziert.
Wie Berlin, so strebt auch Brandenburg durch den Einsatz von EFRE-Mitteln einen Risikokapitalfonds an. Während Berlin die nationale Kofinanzierung über Mittel der IBB als Eigenkapitalzuführung an den Fonds erbringen kann, gibt es in Brandenburg noch Klärungsbedarf hinsichtlich der Konditionen, unter denen die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ggf. zu einer Darstellung der nationalen Kofinanzierung bereit ist. Aufgrund der Konsequenzen der nicht einheitlichen Förderregion für die EFRE-Programmplanung, die Berichterstattung und die Fachaufsicht ist eine gemeinsame Aktivität im Hinblick auf einen EFRE-kofinanzierten Risikokapitalfonds nicht praktikabel und somit gegenwärtig nicht zu befürworten. Zudem soll der Start des Berliner VC-Fonds auch im Hinblick auf die 2005 bzw. 2006 auslaufende EFRE-Förderperiode nicht weiter verzögert werden.
Eine Beteiligung des Landes Berlin an der Brandenburg Capital GmbH aus Landesmitteln wäre haushaltsrechtlich möglich, lässt aber kurzfristig keine überzeugenden positiven Effekte für die Verbesserung der Eigenkapitalversorgung von (Technologie-)Unternehmen in Berlin erkennen. Die Mittel ständen dann auch für Engagements in Brandenburg (und ggf. anderen Regionen) zur Verfügung und kämen somit nur anteilig und teilweise höchstens indirekt Berlin zugute. Zudem müssten aufwändige organisatorische Maßnahmen ergriffen werden, um die Verwendung der Berliner Mittel zu steuern und zu kontrollieren.
In Vorbereitung einer Zusammenführung der beiden Bundesländer soll der Informationsaustausch intensiviert werden. Eine Zusammenführung der maßgeblichen Institutionen und Mittel wird mittelfristig angestrebt, um Effizienzeffekte zu erreichen und die Ressourcenallokation für die Gesamtregion zu optimieren.
Frühphasenfinanzierung von Unternehmen in den Bundesländern Schleswig-Holstein, Hamburg und Sachsen
Der in Schleswig-Holstein (SH) und Hamburg (HH) 1998 ausschließlich für das Gebiet der beteiligten Bundesländer aufgelegte Innovationsfonds SH & HH basierte auf dem Gedanken einer rein renditeorientierten Public-Private-Partnership zwischen einem öffentlich verbürgten und finanzierten Fondskonstrukt und einem privaten Fondsmanagement, aus dessen Mitteln jeweils eine mindestens 50 %ige Kofinanzierung der öffentlichen Mittel erbracht werden musste. Die 30 Mio. € des virtuellen Fonds (Kreditzusage der KfW) sind zu einem Drittel verbürgt durch die Europäische Investitionsbank (EIB), zu einem Drittel (je hälftig) verbürgt durch HH und SH und zu einem Drittel im Eigenrisiko der KfW. Zusätzlich zu dem originären öffentlich-privaten Investment wurden bei der Einrichtung unternehmensindividuell ergänzende öffentliche und sonstige Finanzierungsmittel eingeworben. Hinsichtlich der Einbindung von privaten Investoren hat das beschriebene Beispiel durchaus Modellcharakter. Jede öffentliche Geldeinheit wird zwingend durch mindestens eine private Geldeinheit ergänzt. Diese Konstellation wird aber in der derzeitigen Situation nicht mehr herzustellen sein.
Zahlreiche VC-Geber sind vom Markt verschwunden und viele – auch die großen Finanziers – konzentrieren sich auf die Betreuung und Nachfinanzierung von laufenden Engagements. Es ist aufgrund der Zurückhaltung von Investoren nicht anzunehmen, dass in absehbarer Zeit ein privater VC-Geber zu einer ähnlichen Konstruktion bereit sein wird. Das Konzept des VC-Fonds Berlin antizipiert dies und plant die privaten Investoren zwingend zunächst nur auf Unternehmensebene und später erst (als ambitionierte Zielstellung) auf Fondsebene ein.
Die 1999 etablierte Sachsen LB V.C. GmbH § Co. KG verfügt über ein Fondsvolumen von 30 Mio. €, die zu je einem Drittel als Gesellschafterleistungen von der Sachsen LB, der Technologiebeteiligungs-Gesellschaft (tbg), Tochter der DtA, und seit 2000 von der EIB eingebracht wurden. Der Fonds wird verwaltet von der CFH, einer 100 %igen Tochter der Sachsen LB. Insoweit gibt es eine Ähnlichkeit des Konzeptes des VC-Fonds Berlin hinsichtlich der Aufbauorganisation.
Die Zielstellung des Fonds ist auf Gewinnmaximierung gerichtet, wobei allerdings Investitionen ohne räumliche Beschränkung im ganzen Bundesgebiet erfolgen können. Damit mag zwar das Portfolio optimiert werden können, die regionalen strukturpolitischen Effekte werden allerdings gemindert.
Die Finanzierungsstruktur des Fonds ist positiv zu bewerten, lässt sich aber aktuell aufgrund der Investitionsbedingungen von KfW und EIF nicht realisieren.
Die Instrumente der KfW stehen grundsätzlich zur Verfügung, und es gibt bereits weitgehende Kontakte zur KfW im Hinblick auf ein Engagement auf Fondsebene in Berlin. Die Beteiligungsaktivitäten der EIB laufen inzwischen über den EIF. Dieser hat vor kurzem das Management des vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit initiierten Beteiligungskapitaldachfonds des ERP-Sondervermögens und des EIF übernommen, der in privatwirtschaftlich orientierte Fonds in Deutschland investieren soll. In den letzten Jahren sind allerdings die Anforderungen des EIF dahingehend gestiegen, dass private Investoren auf der Fondsebene unabdingbar geworden sind. Da der VC-Fonds Berlin das Einwerben privater Investoren erst für die zweite Finanzierungsstufe vorsieht, ist eine wesentliche Voraussetzung für eine Investition des EIF derzeit nicht gegeben. Die mit dem Management des VC-Fonds Berlin betraute IBB- Beteiligungsgesellschaft mbH ist jedoch beauftragt, unmittelbar nach der ersten Finanzierungsstufe mit dem Einwerben der für eine Beteiligung des EIF notwendigen privaten Investoren zu beginnen.
zu B)
Die „TSB Technologiestiftung Innovationszentrum Berlin“ (TSB) und die „Technologiestiftung Brandenburg“ sind Stiftungen bürgerlichen Rechts. Die Zwecke beider Stiftungen unterscheiden sich grundsätzlich bei folgenden Aufgaben: Die TSB fördert vor allem den strategischen Dialog zwischen allen Akteuren aus Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und Verwaltung. Sie konzentriert sich auf die Auswahl, den Aufbau und die Entwicklung von nationalen und internationalen konkret leistungs- und wettbewerbsfähigen Kompetenzfeldern. Dafür werden zur Zeit ca. 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt (einschließlich ca. 10 studentische Hilfskräfte).
Demgegenüber verfügt die Technologiestiftung Brandenburg über einen Vorstand aus drei Personen, die ausschließlich ehrenamtlich über Projektförderungen entscheiden.
Die TSB verfügt über ein Stiftungsvermögen in Höhe von 32,668 Mio. €. Das Stiftungsvermögen der Technologiestiftung Brandenburg beträgt gegenwärtig 1,534 Mio. €.
Eine Fusion beider Stiftungen würde die Genehmigung durch die Stiftungsbehörden erfordern. Die stiftungsrechtlichen Bestimmungen setzen hierfür hohe Hürden. Eine Zusammenführung zweier Stiftungen ist nur dann möglich, wenn entweder bei einer der Stiftungen die Erfüllung des Stiftungszwecks unmöglich geworden ist oder eine wesentliche Veränderung der Verhältnisse vorliegt. Eine solche Veränderung könnte im Zusammenschluss der Länder Berlin und Brandenburg liegen. Um dies für die Stiftungsaufsichten der beiden Länder zustimmungsfähig zu machen, müsste nachvollziehbar argumentiert werden, dass der im Stiftungszweck „objektivierte Stifterwille“ dergestalt war, dass die Stifter – unter Voraussetzung der Kenntnis der heutigen Situation – so gehandelt hätten, dass nicht zwei, sondern nur eine Technologiestiftung gegründet worden wäre.
Aus sachlichen und rechtlichen Gründen erscheint eine Fusion gegenwärtig weniger zweckmäßig, als die praktizierte und auszubauende Kooperation unterhalb der Schwelle der Fusion.
Die Technologiestiftungen beider Länder haben vereinbart, ihre Arbeit in ausgewählten Innovationsfeldern aufeinander abzustimmen und gemeinsam weiterzuentwickeln. Dies gilt insbesondere für die Innovationsfelder:
- Biotechnologie
- Medizintechnik
- Verkehrstechnik (speziell Luft- und Raumfahrt)
- IuK und Medien
- Optische Technologien
- Ernährungsindustrie
Aktuell werden folgende Projekte/Veranstaltungen gemeinsam betrieben:
- Innovationspreis Berlin/Brandenburg
- BioHy Tec Verein für Bioanalytik und Biohybrid-Technologien e.V. dessen Koordinationsstelle bei der TSB-Initiative BioTOP Berlin-Brandenburg angesiedelt wird
- BIONALE, das von BioTOP organisierte Branchentreffen der Biotechnologie
- Optec-Berlin-Brandenburg (OpTecBB) e.V.
- Teilnahme von Berliner und Brandenburger Schülern am Roboterwettbewerb.
Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen wird die TSB bitten, weitergehende Möglichkeiten der Kooperation mit der Technologiestiftung Brandenburg auszuloten.
Wenn ein Zeitplan für die Zusammenführung der Länder Berlin und Brandenburg vereinbart ist, sollte mit den Stiftungsaufsichten in Berlin und Brandenburg abgestimmt werden, dass durch die Absicht der Zusammenführung der Länder Berlin und Brandenburg eine wesentliche Veränderung der Verhältnisse angezeigt ist, aus der sich unter Beachtung des damaligen Stifterwillens ergeben hätte, dass die Stifter für ein gemeinsames Land auch nur eine Technologiestiftung ins Leben gerufen hätten.
zu C)
Erfinderinnen und Erfindern stehen in Berlin bereits vielfältige Angebote und Unterstützungen zur Verfügung. An öffentlichen Einrichtungen seien hier vor allem
- das Technische Informationszentrum (TIZ) Berlin des Deutschen Patent- und Markenamtes,
- die Dienststelle Berlin des Europäischen Patentamtes (EPA) und
- die Technologiestiftung Innovationszentrum Berlin (TSB)
aufgeführt.
Das TIZ bietet u.a. an:
- Recherchen zum Stand der Technik und zur Überwachung der weltweiten Anmeldeaktivitäten auf den einzelnen Gebieten mit dem Patentinformationssystem DEPATIS
- die Vermittlung von Recherchen in externen Datenbanken
- die Lieferung deutscher und ausländischer Patentdokumente gegen Entgelt
- kostenlose Ersterfinderberatung.
Mit dem EPA Berlin steht vor Ort ein direkter Ansprechpartner für Fragen zum europäischen Patent zur Verfügung.
Die TSB ist Partner von INSTI (ein Programm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Innovationsstimulierung der deutschen Wirtschaft durch wissenschaftlich-technische Information), wodurch den Firmen ein bundesweites Netzwerk regionaler Partner zur Verfügung steht. Dazu zählen Erfinderzentren, Forschungsagenturen und Lizenzverwerter.
Doch gerade im Hinblick auf die gewerbliche Verwertung universitärer Erfindungen mussten noch bestehende Defizite abgebaut werden, da die von diesem Personenkreis im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeiten gemachten Erfindungen bis zum Anfang des Jahres 2002 selbst verwertet werden konnten. Der Wegfall dieses sogenannten Hochschullehrerprivilegs führte in Berlin zur Gründung der ipal Gesellschaft für Patentverwertung Berlin mbH (ipal GmbH). Gesellschafter der ipal GmbH sind die Humboldt-Universität zu Berlin (HU), die Technische Universität Berlin (TU), die Freie Universität Berlin (FU), die Fachhochschule für Technik und Wirtschaft (FHTW), die Technische Fachhochschule Berlin (TFH) und die Investitionsbank Berlin (IBB). Mit Hilfe der ipal GmbH soll in der Region speziell die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und den Unternehmen nachhaltig verbessert werden.
Dieser Ansatz wird auch von der Bundesregierung unterstützt. Um wissenschaftliche Forschungsergebnisse aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen schneller an den Markt bringen zu können, startete die Bundesregierung im Jahr 2001 eine Verwertungsoffensive. U. a. wurden 22 Patent- und Verwertungsagenturen bei ihrem Auf- bzw. Ausbau gefördert. In einer Studie wurde die Leistungsfähigkeit und die ersten Erfolge der einzelnen Agenturen untersucht. Die ipal GmbH nahm laut Abschlussbericht vom November 2003 in der Ranking-Untersuchung eine Spitzenposition ein. Die Bewertungsergebnisse basieren auf einer Vielzahl von „Erfolgskriterien“, die bei den 22 beteiligten Initiativen in den Bereichen Akquisition, Patentierung und Verwertung erhoben wurden. Durch die erreichte Punktzahl errang die ipal GmbH den 2. Platz. Insbesondere wurde die enge Zusammenarbeit mit den Hochschulen und der Universitätsmedizin positiv hervorgehoben. Die ipal GmbH hat bis Ende 2003 270 Erfindungsmeldungen aus den Berliner Hochschulen bewertet, davon wurden 75 zu einem Patent angemeldet. Die Brandenburger Patentverwertungsagentur Brainshell errang den 4. Platz.
Die ipal GmbH hat in 2004 eine "Kundenbefragung" an den Berliner Hochschulen durchgeführt. Die groß angelegte Fragebogenaktion (über 8.000 Fragebögen) brachte als Ergebnis, dass immer noch sehr viele Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an den Hochschulen nur unzureichende Kenntnisse von dem Thema "Patente" und den Prozessabläufen bei der Anmeldung einer Erfindung besitzen. Zusätzlich zu den über 100 Gesprächen mit Erfinderinnen und Erfindern haben ipal-Mitarbeiter allein im Jahr 2004 weit über 30 Gespräche mit Hochschullehrerinnen und –lehrern geführt, die noch keine Erfindung getätigt haben, denen aber ein entsprechendes Potenzial bescheinigt wurde. Besonders hilfreich ist an dieser Stelle die Unterstützung durch die Erfinderberaterinnen und -berater an den einzelnen Hochschulen, die einen noch besseren Überblick über die forschungsintensiven Arbeitsgruppen an ihren Einrichtungen haben. Auch im kommenden Jahr wird die ipal GmbH ihre aktiven Akquisitionsbemühungen an den Hochschulen fortsetzen.
Die öffentlich finanzierten außeruniversitären Forschungseinrichtungen (Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e.V. (HGF), Max-Planck-Gesellschaft (MPG), Fraunhofer-Gesellschaft e.V. (FhG) und Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e.V. (WGL)) verfügen über eigene Patentverwertungsstellen. So haben die 8 Institute des Forschungsverbundes Berlin e.V., die Mitglied der WGL sind, mit der MaVIA (Marketing, Verwertung, Innovation, Ausgründung) eine eigene Institution, die sich um die Patentangelegenheiten ihrer Mitglieder kümmert.
Bereits im Vorfeld der ipal-Gründung war die Möglichkeit einer gemeinsamen Patentverwertungsagentur für die Region Berlin-Brandenburg diskutiert worden. Dies war jedoch nicht umsetzbar. In Brandenburg wurde die Brainshell als Abteilung der Zukunftsagentur Brandenburg (ZAB) eingerichtet. Die dortige Agentur Brainshell ist fest in die ZAB als Förderinstitution eingebunden. Die Brainshell wird wie die ipal GmbH bis 2006 vom Bund gefördert. Der Berliner Senat hält eine gemeinsame Patentverwertungsagentur für Berliner und Brandenburger Hochschulen für sinnvoll. Er wird sich deshalb verstärkt um eine Zusammenlegung nach Auslaufen der Bundesförderung nach 2006 bemühen.
zu D)
Maßgebliche Rechtsvorschriften zur Innovationspolitik sind ganz überwiegend bundesrechtlicher Natur. Auf Landesebene spielen eher Regelungen zur Projektförderung eine Rolle.
Der Senat hat die Richtlinien des Landes zur Innovationsprojektförderung auch daraufhin überprüft, ob sie eventuell eine Zusammenarbeit von Forschungseinrichtungen und Unternehmen oder reine Unternehmenskooperationen in Berlin und Brandenburg behindern.
Die Förderprogramme in Berlin und Brandenburg sind vor allem auf die Stärkung der Kompetenzfelder ausgerichtet und damit inhaltlich ähnlich, auch deshalb, weil sie mit Mitteln aus dem Europäischen Strukturfonds kofinanziert werden.
In Berlin ist die Orientierung auf einen revolvierenden Mitteleinsatz stärker ausgeprägt. Auch Brandenburg hat jetzt dieses Vorgehen zum Ausdruck gebracht.
Die Berliner Förderprogramme sind offen für das Zusammenwirken von Brandenburger und Berliner Firmen und Forschungseinrichtungen. Eine direkte Förderung Brandenburger Einrichtungen ist allerdings nicht möglich. Bei länderübergreifenden Fördervorhaben werden durch Absprachen zwischen den Wirtschaftsverwaltungen in Berlin und Brandenburg kurzfristig einzelfallbezogene Lösungen gesucht. Im Rahmen der Innovationsprojektförderung können Unternehmen und Wissenschaftseinrichtungen aus Brandenburg als Unterauftragnehmer bei Berliner Antragstellern gefördert werden. Das gilt auch umgekehrt.
Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt anzusehen.
Berlin, den 18. Januar 2005
Der Senat von Berlin
Klaus W o w e r e i t
Regierender Bürgermeister
Harald W o l f
Senator für Wirtschaft, Arbeit und Frauen